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§1 Abs. 2 Ausgl.V - Einkommensfeststellung, verst. Grund

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

bitte um Hilfe - kapier es einfach nicht, vielen Dank. :)

Lt. Verordnung über die Einkommensfeststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz Ausgleichsrentenverordn. § 1 heißt es:

Absatz 2
Hat der Schwerbeschädigte ohne verständigen Grund über Vermögenswerte in einer Weise verfügt, daß dadurch sein bei der Feststellung der Ausgleichsrente zu berücksichtigendes Einkommen gemindert wird, so ist seine Ausgleichsrente so festzustellen, als hätte er die Verfügung nicht getroffen.

Beispiel:
Person A hatte 1000 € bei einer Bank angelegt u. bekam dafür monatl. 10 € Zinsen. Seine Ausgl.rente wurde entspr. um 10 € gekürzt, da Ausgl.renten vermögensabhägig sind.

Person A löste nun das Zinskonto bei seiner Bank auf u. kaufte sich z.B. ein Auto. Er hat folglich keine Zinseinkünfte mehr.

Demnach müßte er die volle Ausgl.rente ohne Abzüge erhalten. Das Amt ist anderer Meinung u. berechnet fiktive Zinsen u. kürzt weiterhin die Ausgl.rente.

Aus welchem verständigem Grund, darf Person A über sein Vermögen verfügen, ohne dass ihm fiktive Zinsen angerechnet werden? Wenn er sein Geld verschenkt o. spendet ist das kein verständ. Grund, soviel konnte ich in Erfahrung bringen,...

Vielen Dank u. Grüße
Marcela
 
hallo Marcela,

das sehe ich genauso wie du. um bei deinem beispiel zu bleiben, kann sicher kein unvernünftiger grund unterstellt werden, wenn man das zahlenbeispiel im verhältnis zugrunde legt. es sähe sicher anders aus, würde es sich um ein vielfaches des betrags handeln und davon ein rolls royce angeschafft werden.

was bleibt, ist den verständigen grund darzulegen, in dem beispiel eben, dass das fzg benötigt wird, das (mehr oder weniger geringe) vermögen schon nicht zur einkunftserzielung gedacht war und auf absehbare zeit ohnehin keine oder kaum zinseinkünfte (bzw unverhälnismässig geringe) zu erzielen sind. ausserdem ist es schon deshalb vernünftig, weil sogar mit negativzinsen (!) bei bankeinlagen zu rechnen ist, wie das bsp einer raiffeisenbank zeigt (wo war das gleich - tegernsee?).


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

lieben Dank für deine Antwort. :)

Hab noch was Interessantes gefunden, das knalle ich den Sesselpupsern um die Ohren, diese A... von wegen mir fiktiv x.xxx € Zinsen anrechnen, so dass die mir keine Ausgl. rente mehr zahlen müssen, ich bin entsetzt über manche Sachbearb.

Freiräume für das Handeln behinderter Leistungsberechtigter

http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/A_2005-10.pdf#

siehe auch BSG Urteil v. 28.4.2005 - B 9a/9 V 1/04 R

Grüße
Marcela
 
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