Hallo,
bitte um Hilfe - kapier es einfach nicht, vielen Dank.
Lt. Verordnung über die Einkommensfeststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz Ausgleichsrentenverordn. § 1 heißt es:
Absatz 2
Hat der Schwerbeschädigte ohne verständigen Grund über Vermögenswerte in einer Weise verfügt, daß dadurch sein bei der Feststellung der Ausgleichsrente zu berücksichtigendes Einkommen gemindert wird, so ist seine Ausgleichsrente so festzustellen, als hätte er die Verfügung nicht getroffen.
Beispiel:
Person A hatte 1000 € bei einer Bank angelegt u. bekam dafür monatl. 10 € Zinsen. Seine Ausgl.rente wurde entspr. um 10 € gekürzt, da Ausgl.renten vermögensabhägig sind.
Person A löste nun das Zinskonto bei seiner Bank auf u. kaufte sich z.B. ein Auto. Er hat folglich keine Zinseinkünfte mehr.
Demnach müßte er die volle Ausgl.rente ohne Abzüge erhalten. Das Amt ist anderer Meinung u. berechnet fiktive Zinsen u. kürzt weiterhin die Ausgl.rente.
Aus welchem verständigem Grund, darf Person A über sein Vermögen verfügen, ohne dass ihm fiktive Zinsen angerechnet werden? Wenn er sein Geld verschenkt o. spendet ist das kein verständ. Grund, soviel konnte ich in Erfahrung bringen,...
Vielen Dank u. Grüße
Marcela
bitte um Hilfe - kapier es einfach nicht, vielen Dank.
Lt. Verordnung über die Einkommensfeststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz Ausgleichsrentenverordn. § 1 heißt es:
Absatz 2
Hat der Schwerbeschädigte ohne verständigen Grund über Vermögenswerte in einer Weise verfügt, daß dadurch sein bei der Feststellung der Ausgleichsrente zu berücksichtigendes Einkommen gemindert wird, so ist seine Ausgleichsrente so festzustellen, als hätte er die Verfügung nicht getroffen.
Beispiel:
Person A hatte 1000 € bei einer Bank angelegt u. bekam dafür monatl. 10 € Zinsen. Seine Ausgl.rente wurde entspr. um 10 € gekürzt, da Ausgl.renten vermögensabhägig sind.
Person A löste nun das Zinskonto bei seiner Bank auf u. kaufte sich z.B. ein Auto. Er hat folglich keine Zinseinkünfte mehr.
Demnach müßte er die volle Ausgl.rente ohne Abzüge erhalten. Das Amt ist anderer Meinung u. berechnet fiktive Zinsen u. kürzt weiterhin die Ausgl.rente.
Aus welchem verständigem Grund, darf Person A über sein Vermögen verfügen, ohne dass ihm fiktive Zinsen angerechnet werden? Wenn er sein Geld verschenkt o. spendet ist das kein verständ. Grund, soviel konnte ich in Erfahrung bringen,...
Vielen Dank u. Grüße
Marcela