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§ 16 Geschäftsordnung dt. Bundestag

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,

zu meiner Petition wegen § 200 Abs. 2 SGB VII hatte ich die Oberamtsrätin (Vorzimmer Pet3) gebeten, die Stellungnahme des BfDi mt zu zusenden.

Antwort:
Diese Stellungnahme als Petent steht mir nicht zu, Hinweis auf § 16 Geschäftsordnung dt. Bundestag.

Interessanter Weise wurde mir die (ablehnende) Stellungnahme des BMAS zugeschickt.

Wie geschickt man doch unliebsame Bürger und Ihre Begehren versucht abzuwimmeln oder wie seht Ihr das?
 
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