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Hätte auch eine Frage zu § 109.
Wenn ein Vergleich geschlossen wurde vor Gericht, der darin Bestand,
das ich zwar die GdB bekommen habe jedoch erst ab dem § 109 Gutachten
und der Richter so vor sich hin murmelte die Kosten dann wie immer 50% zu 50 %, schließt das dieses Gutachten mit ein? Die Gdb bekam ich dann
ab Datum dieses Gutachtens auf Grundlage dieses Gutachtens.
also bei mir gab es vor dem LSG auch einen Vergleich, der Richter sagte das die außergerichtlichen Kosten meine BG übernehmen muss.
Ob dabei ein Richter nun sagen kann, dass § 109 Gutachten zahlt dein Kostenträger, kann ich dir auch nicht beantworten. Ich drücke dir die Daumen, dass du dieses Gutachten bezahlt bekommst.
LG
Wolle