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§ 101 SGB 6 , Abs 1

Maik

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
15 Jan. 2007
Beiträge
242
Ort
Deutschland
Hallo zusammen :)

Ausschnitt aus dem Gesetzestext:

.....Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet......


laut Auffasssung der DRV tritt erst die Minderung der Erwerbstätigkeit mit Antragstellung ein !

Also merke :


alle 6 Monate proforma einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.... weil man kann ja nicht in die Zukunft sehen ...


Was meint ihr dazu ?


LG


Maik
 
Zuletzt bearbeitet:
ups .... da brauch ich mehr Infos zu

Hallo Maik,

wo hast Du den Satz der Auffassung der DRV her ... den bräuchte ich ganz gaanz dringend ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Maik,

Danke für den Tipp:

laut Auffasssung der DRV tritt erst die Minderung der Erwerbstätigkeit mit Antragstellung ein !

jetzt brauch ich nur warten bis die 36 Monate rum sind
(noch 2 Monate:D) und werde EU-Rente beantragen.

Kann mir mal jemand sagen wie (oder wovon) sich EU-Rente berechnet?

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
von deinem Verdienstpunkten pro Lebensarbeitsjahr

Du erhälst für jedes gearbeitete Jahr Rentenpunkte.Die addieren und das mal x ergibt deine Rente.....

Wenn Du einen Arbeitsunfall hattest sind 70 % des Jahresverdienst (Berechnung BG) geteillt durch 12 ( Monate) der Grensbetrag der Maßgebend ist ob deine DRV-Rente mit BG verrechnet wird !


Beispiel :


Du hast 100.000 € JVA von der BG ermittelt bekommen.(dacon ermittelt die BG den Betrag für deine BG-Rente /100.000 :100 x deine MDE % =deine BG-Rente)

100.000 > 70 % davon sind 70000 €

70000 geteilt durch 12 ( Monate ) = 5833,34 €


BG-Rente +DRV-Rente >5833,34 € wird die DRVrente gekürzt

BG-Rente +DRV-Rente <5833,34 € bekommst Du beide Renten ohne Kürzung !



LG

Maik



PS alles ohne Gewähr !
 
Hallo Maik,

Danke für deine Aufrechnung, aber bei mir sieht es anders aus.

Ich hatte ja einen Freizeitunfall, so fällt die BG weg.
Für den Antrag der EU-Rente brauche ich 36 Beitragsmonate für die letzten 5 Jahre, da ich fast 2 Jahre selbständig war mußte ich die Monate zusammen kratzen.

Ich habe 38 Beitragsjahre, aber gerade vor meinem Unfall fehlten mir die
2 Jahre.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Guten Morgen!

Ausschlaggebend ist der LEISTUNGSFALL für den Beginn einer Erwerbsminderungsrente und natürlich der gestellte Antrag! Wer also schon längere Zeit erwerbsgemindert ist (und wer ist das nicht nach einem umfassenden Unfallereignis?), sollte schleunigst seinen Antrag auf die entsprechende Rente stellen und auf das Datum des Unfalls und die dauernde Erwerbsminderung seit dem hinweisen. Der Rentenbeginn ist also der LEISTUNGSFALL + 6 Monate Wartezeit und dann ggf. frühestens ab Antragsmonat, falls der Antrag später gestellt wird. Habe genau dies gerade mit dem RV-Träger vor dem Sozialgericht geklärt! SEHR erfolgreich und mit ausgezeichneter Unterstützung der zuständigen Richterin: Der RV-Träger hat ohne Wenn und Aber die volle Nachzahlung meiner Rente anerkannt!

Also: Am Ball bleiben und die genaueste Einhaltung des § 101 fordern!

Alles Gute für alle!
Ingeborg
 
Hallo Ingeborg

genau das Meinte ich ...

deswegen habe ich Widerspruch erhoben gegen meinen Rentenbescheid weil das Ereigniss war 2002 und ich habe leider den DRV-Rentrnantrag im August 2007 gestellt soll aber erst Rente ab 3/2008 bekommen für 2 Jahre befristet.

Hast Du ein Aktenzeichen von deinem Proßes ?

Könnte mir einiges ersparen



Bitte PN ( Proívate Nachricht) an mich senden


Vielen Dank im Voraus

MfG


Maik
 
Hallo Maik!

Brauchte keinen Prozess zu führen, mein Anliegen konnte vorprozesslich, aber durch Sozialgericht nach Klageeinreichung und entsprechender Klagebegründung bereits im Vorfeld zu meinen Gunsten entschieden werden, da die Rechtslage eindeutig war und ist! Begründe doch nach §101 Abs. 1 SGB VI, Du hast doch recht! 2 Jahre Befristung sind nach der derzeitigen Rechtslage unumgänglich, auch, daß wir unsere Erwerbsminderungsrente erst nachträglich, also am Ende des Monats erhalten! Leider!

Könnte Dir aber meine Klagebegründung (teilweise, soweit sie Dich betrifft) privat mailen!

Und: Wie begründet denn in Deinem Fall der RV-Träger den Beginn Deiner Rente erst ab 7. Monat? Sind denn der Unfall und seine Folgen als Leistungsfall dort nicht bekannt?


Freundliche Grüße
Ingeborg

(ich antworte morgen, muß jetzt CSI gucken!)
 
Hallo Ingeborg :)

Erstmal vielen Dank für deine PN.

Die Folgen und der Zeitpunkt sind bekannt der DRV. Doch ich denke die Sachbearbeiter müssen versuchen den Antragsteller erst mal zu verarschen ..somit hat die DRV mind 7 Monate Geld gespart !

Ich vermute mal die Mehrheit traut sich nicht gegen die allso heilige DRV Widerspruch einzulegen nach dem Motto :" lieber den Spatz in der Hand , als die Taube auf dem Dach !"

ich wurde am Telefon von zwei Sachbearbeitern recht barsch abgefertigt ...so nach dem Motto , sei froh das Du überhaupt was bekommst ....

Aber da wurde mal wieder die Rechnung ohne den lieben Onkel Maik gemacht :mad:


Ich habe viel verloren durch den Unfall , mußte mit meiner Familie durch den üblesten Dreck kriechen.... aber eins haben die nicht zermürben können...


meinen Willen , meinen Sinn für Gerechtigkeit und meinen Kampfgeist


MfG

Maik
 
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