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§ 101 SGB 6 , Abs 1

Hallo Maik!

Direkt weiter so! Nicht vom Weg abbringen und den Blick nicht vom Ziel lassen! Wenn es auch oft schwer fällt, es lohnt sich! Wir haben Rechte und bekommen unsere Brötchen auch nicht für den halben Preis!

Kann mich oft nicht des Eindrucks erwehren, daß nur noch abgelehnt und/oder auf Zeit gespielt wird! Vor langer Zeit hat mir einmal ein Sachbearbeiter gesagt, er würde doch sein Gesicht verlieren, wenn er sich meiner, der richtigen Auslegung einer Gesetzesvorgabe, anschließen würde (natürlich nach Ablehnung eines mehr als berechtigten Antrages). Es wurde dann ein langwieriger Rechtsstreit daraus, der mit der Bewilligung meines Antrages endete! Wenn das, was der Sachbearbeiter damals von sich gegeben hat, ein allgemein gültiges Bearbeitungskriterium war und ist, dann ist Widerstand (Widerspruch) erste Pflicht!

Berichte doch 'mal, wie es bei Dir weitergeht!
Alles Gute und Erfolg in Deiner Sache für Deine Familie und Dich!

Freundliche Grüße von
Ingeborg
 
Hallo ! es geht doch

Wie ich bereits geschrieben hattte , hatte ich Widerspruch gegen meinen Rentenbescheid eingelegt weil die DRV mir 7 Monate Wartezeit aufgedrückt hatte...

Sie begründete das die Antragsstellung die Erwerbsminderung auslöst !

Ich habe mit Hilfe von Seenixe die Situation durchleuchtet und ich habe Widerspruch eingelegt . Ich Argumentierte das ich den Fall anderst sehe und mein Arbeitsunfall vor 6 Jahren der Auslöser der Erwerbsminderung ist und das meine Krankenkasse schon länger als 7 Monate in Vorleistung gegangen ist.

Nun nach 3 Monaten sieht die DRV es fast genauso und erlässt einen neuen Bescheid wo der Rentenbeginn gleich mit dem Antragsmonat ist...

Naja wieso muß man immer erst den Kollegen von dem Ämtern auf die Füße treten ?


Viel Erfolg bei Eurem Streit mit den Behörden mir hat es wieder mal gezeigt das mir dieses Forum viel Kraft und Hilfe ist bei meinen Kampf gegen die Ungerechtigkeit !


MfG

Maik
 
Guten Morgen Maik!

Genauso ist es richtig!

Auch in meinem Fall war der Ablauf der Gleiche - frage mich, in wie vielen Fällen der Antragsteller/das Unfallopfer auf diese Art und Weise um 1/2 Jahr Rentenbezug geprellt wird!

Wer wird denn da noch an Zufälle glauben?

Freue mich für Dich, daß Du auch zu Deinem Recht gekommen bist!

Grüße an alle von
Ingeborg!
 
Hallo,

ich glaube auch, das da System hinter steckt. Die Gewährung der Rente ist ja an die Stellung eines Antrages gebunden und diesen ersteinmal mit Hinweis auf die Wartefrist hinauszuzögern passt in das System des Sparens auf Kosten der Schwachen. Es wird auf so vielen Gebieten immer wieder abgezockt und wenn nur jeder 2. sich dagegen wehrt, sind die eingesparten Gelder enorm. Darauf wird gebaut. Die Frage ist, ob dies auch entsprechend geschult wird?


Gruß von der Seenixe
 
Hallo allerseits :)

herzlichen Glückwunsch und mal mit Maik anprostet auf den Erfolg

o(_) (_)o o(_) (_)o o(_) (_)o

und vor allem außergerichtlich ... das ist dann mit Champus aufzuwiegen

YY YY YY

Ich selber war grad heute bei der DRV zwecks Beratung und es ist für mich sehr deprimierend mitzukriegen, wie sehr ich in meiner Rentenangelegenheit verladen worden bin ... Meine Anwälte waren allesamt keine ausgebufften Füchse und müßten eigentlich einen Regreß angehängt bekommen ... Jedoch Schwamm drüber ... nach vorne gucken ... und in 7 Jahren ist die Durststrecke für mich auch vorbei ...

Also liebe fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo an alle,

habe mal wieder eine Frage... wie ja so oft,

also Unfall war 01/07, in Kürze steht die erste BG Begutachtung an.

Bisher haben wir noch gar keinen Rentenantrag gestellt, da uns mitgeteilt worden ist, lohnt sich für uns nicht, da das Unfallopfer selbständig gewesen sei und somit auch keinen Anspruch hat? Nur gezahlt hat das Unfallopfer immer freiwillig und tut das auch immer noch.

Ab wann wäre denn hier die Wartezeit zu Ende und ab wann würde es Sinn machen einen Rentenantrag zu stellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Reikja
 
Hallo Reickja,

diese Frage
Ab wann wäre denn hier die Wartezeit zu Ende und ab wann würde es Sinn machen einen Rentenantrag zu stellen?

hängt zunächst mit Mathematik zusammen.

Ausgehend du bekommst Verletztengeld oder Arbeitslosengeld etc. fließen auch weiterhin Beiträge ind die Rentenversicherung ein, und die KK-Beiträge werden von der Arge übernommen.

Grundsätzliche Fragen wie hoch die EU-Rente sein wird je nach Gesundheitszustand kannst nur du selbst herausfinden unter Zugrundelegung deiner Befunde etc. Ob 50 % EU oder 100 % EU-Rente ist schon ne Summe.
Ziehe als Anhalt deine letzte Rentenberechnung (bereinigt) als Richtschnur hinzu, sollte als Schätzung ausreichend sein.

Zeitpunkt der Antragstellung sollte wohlüberlegt sein, eine Rehamaßnahme durch verschieden Leistungsträger langer Bezug von Krankengeld und ebensolanger Bezug von Arbeitslosenhilfe erhöhen deine Rente und erhöhen bei vorliegendem Sachverhalt deine Chancen bei Antragstellung erfolgreich zu sein.
Eine ausreichende Vorbereitung bei der Antragstellung ist unbedingte Voraussetzung für den Erfolg etc.

Kurzum es gibt keinen richtigen Zeitpunkt zur Antragstellungung, deine persöhnliche Einschränkung Gesundheit/Befunde etc ist das Maß der Dinge wie auch die finanzielle Situation etc..


habe mal wieder eine Frage... wie ja so oft,

Reikja hier ist noch intensive Überlegung deinerseits erforderlich.

näheres bitte aus links entnehmen,
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=48762
http://www.palion.de/Wissenswertes/Rentenlexikon2.htm

und ein Urteil zum näheren kennenlernen bzgl. Rente

http://lexetius.com/2002,2931

vg natascha
 
Hallo Natascha,

erstmal vielen Dank, Deine Links werden wir uns noch genauer durchlesen müssen.

Also es gibt kein Verletztengeld mehr, da 78 Wochen um,dauerhaft von der BG für arbeitsunfähig eingestuft, GdB zur Zeit noch 100, MdE ungewiss.
es gibt zur Zeit überhaupt kein Geld von der BG, Begutachtung steht an,
da selbständig gewesen, tritt weder das Arbeitsamt noch sonst wer ein,
es wird weiterhin privat KK bezahlt und weithin freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt.

Daher greift bei uns vieles nicht so, wie bei anderen.

Daher nochmal die Frage, sollte jetzt schon ein Rentenantrag gestellt werden? Geboren noch vor 1961 somit müßte eigentlich auch noch die alte Berufsunfähigkeitsregelung greifen, oder?

Reikja
 
Hallo Reikja
unter der vorliegenden zugrundeliegender Thematik solltest du dich schnellstens mit einem Rentenberater in Verbindung setzen, kosten eine gebühr für einmalige Rechtsauskunft um dich aufklären zu lassen. Und danach ab zum rententräger und Antrag stellen,

Nur zur Info ab Antragstellung bis Rentenbescheid dauert es ca. 5 bis 6 Monate.
WER BEZAHLT EIGENTLICH derzeit deinen Lebensunterhalt , du wirst doch nicht die
Haushaltskasse deiner Frau plündern, oder deinen Kindern ihre Sparbüchse ausrauben

vg natascha
 
Hallo Natascha,
meinen Lebensunterhalt verdiene ich und mein verunfallter Partner, für den ich alle diese Dinge erledige, lebt von mir. Da Sparbüche nicht vorhanden sind, ist auch nix zu plündern:))).

Tja wird schwierig werden. Da wir ja eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft sind, und die Selbstständigkeit im Vorwege ja das Einzahlen von Arbeitslosengeld nicht erlaubt hat, wurschteln wir uns eben so durch.

In diesem Sinne, schönen Abend noch.

Reikja
 
Hallo Reikja,

insgesamt gesehen ist vorliegend eine Bedarfsgemeinschaft - 100 % - und mit ungewisser Zukunftsprognose, daraus resuliert jedenfalls schon die überlegung einen EU-Rentenantrag gründlich vorzubereiten und Antrag zu stellen.

Langfristig wäre der augenblickliche zustand nicht haltbar, zu bedarfsgemeinschaft und das resulat daraus kennste ja selbst.

Das durchwurschteln sollte von euch zumindest geplant werden, und zu einer besserung führen, greift doch mal die Rentenantragstellung intensiver auf und bereitet alles gründlichst vor damit es auf anhieb klappt.

Das UO ist vor 61 geboren auch da siehe nochmals genauer nach, jedenfalls erscheint es unterm strich für euch vorteilhafter zu sein ,dein Lebensgefährte erhält EU und du gehst Arbeiten , ansonsten würde die sozialhilfe evt. in zukunft bei deinem wegfall zum tragen kommen.

Übrigens war mir klar es werden weder Sparbücher noch Haushaltskassen geplündert, haste aber richtig verstanden was gemeint war.

Also spielt das Prozedere mal genau durch und macht euch schlau.

In diesem Sinne nicht aufgeben und möge euch das durchwursteln künftig mit besserer Lebensqualität gelingen.
vg natascha
 
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