Wolfgang Hansen
Erfahrenes Mitglied
Hallo
Habe am 19.12.2008 den Bescheid über die Anerkennung der BK 2104 bekommen. Darin steht - Sie haben sich durch Ihre berufliche Tätigkeit als Einschaler, zuletzt im Unternehmen B&B Bau GmbH, Essen, und der damit verbunden Einwirkung von Vibrationen eine Berufskrankheit nach Nr. 2104
( Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können ) der Anlage zur BKV zugezogen.
Nun zu meiner Frage: Da ich vom Tag der Anerkennung nicht mehr gearbeitet habe, stehen mir vieleicht Übergangsleistungen zu ?
Ab 11.06.2007 wurde ich krank geschrieben, im Juli 2007 wurde die BK angemeldet, zum 24.01.2008 wurde ich wegen Insolvenz entlassen und bekam von der KK mein Krankengeld weiter, zum 01.05.2008 wurde ich Rentner, am 19.12.2008 bekam ich Bescheid über die Anerkennung ab 11.06.2007 der BK 2104. Gruß Wolfgang
Habe am 19.12.2008 den Bescheid über die Anerkennung der BK 2104 bekommen. Darin steht - Sie haben sich durch Ihre berufliche Tätigkeit als Einschaler, zuletzt im Unternehmen B&B Bau GmbH, Essen, und der damit verbunden Einwirkung von Vibrationen eine Berufskrankheit nach Nr. 2104
( Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können ) der Anlage zur BKV zugezogen.
Nun zu meiner Frage: Da ich vom Tag der Anerkennung nicht mehr gearbeitet habe, stehen mir vieleicht Übergangsleistungen zu ?
Ab 11.06.2007 wurde ich krank geschrieben, im Juli 2007 wurde die BK angemeldet, zum 24.01.2008 wurde ich wegen Insolvenz entlassen und bekam von der KK mein Krankengeld weiter, zum 01.05.2008 wurde ich Rentner, am 19.12.2008 bekam ich Bescheid über die Anerkennung ab 11.06.2007 der BK 2104. Gruß Wolfgang