Halle an alle, bedingt durch einen Arbeitsunfall vor 8 Monaten bin ich immer noch AU, erhalte Verletztengeld von der BG und habe nach 6 Monaten AU
den Anspruch von Zahlung auf Übergangsgeld bei meiner privaten Unfall-
versicherung geltend gemacht. Man sandte mir ein Formular zu, in dem
die behandelnden Ärzte meine körperliche Leistungseinschränkung beurteilen mußten. Die Unfallklinik in der ich operiert und und 5 Monate weiterbehandelt wurde bescheinigte mir 100 % (hat nichts mit AU zu tun)
Im Februar mußte ich auf Wunsch der BG in eine BG-Klinik zur weiteren
Behandlung. Dort wurde mir nach weiteren 4 Wochen eine intensive
stationäre Reha-Maßnahme verordnet, die im gleichen Haus durchgeführt werden sollte. Da mir diese Einrichtung nicht zusagte, habe ich mir in
Absprache mit der BG eine andere Klinik suchen dürfen. Ich habe diese
Maßnahme auch angetreten. Während meiner Abwesenheit bestätigte mir
der BG-Arzt bei dem ich von Februar bis März in Behandlung war nur eine
Leistungseinschränkung von 30 %, obwohl bis heute keine Verbesserung
meiner Verletzung eingetreten ist und er mich seit März nicht mehr untersucht hat. Ich befinde mich nun fast am Ende meiner Reha-Maßnahme. Da ich meiner Versicherung aber auch für den Zeitraum Februar/März eine Leistungseinschränkung von mehr als 50 % nachweisen muß, kann ich durch diese Fehlentscheidung des BG-Arztes den Anspruch
auf das Übergangsgeld verlieren. Ich glaube im Nachhinein wäre es wohl
besser gewesen, die Reha-Maßnahme in seinem Hause durchführen zu lassen. Es liegen m.E. effektiv weit mehr als 30 % Leistungseinschränkung vor. Kann mir jemand raten, wie ich gegen als dieses vorgehen kann.
Dank im voraus an alle.
den Anspruch von Zahlung auf Übergangsgeld bei meiner privaten Unfall-
versicherung geltend gemacht. Man sandte mir ein Formular zu, in dem
die behandelnden Ärzte meine körperliche Leistungseinschränkung beurteilen mußten. Die Unfallklinik in der ich operiert und und 5 Monate weiterbehandelt wurde bescheinigte mir 100 % (hat nichts mit AU zu tun)
Im Februar mußte ich auf Wunsch der BG in eine BG-Klinik zur weiteren
Behandlung. Dort wurde mir nach weiteren 4 Wochen eine intensive
stationäre Reha-Maßnahme verordnet, die im gleichen Haus durchgeführt werden sollte. Da mir diese Einrichtung nicht zusagte, habe ich mir in
Absprache mit der BG eine andere Klinik suchen dürfen. Ich habe diese
Maßnahme auch angetreten. Während meiner Abwesenheit bestätigte mir
der BG-Arzt bei dem ich von Februar bis März in Behandlung war nur eine
Leistungseinschränkung von 30 %, obwohl bis heute keine Verbesserung
meiner Verletzung eingetreten ist und er mich seit März nicht mehr untersucht hat. Ich befinde mich nun fast am Ende meiner Reha-Maßnahme. Da ich meiner Versicherung aber auch für den Zeitraum Februar/März eine Leistungseinschränkung von mehr als 50 % nachweisen muß, kann ich durch diese Fehlentscheidung des BG-Arztes den Anspruch
auf das Übergangsgeld verlieren. Ich glaube im Nachhinein wäre es wohl
besser gewesen, die Reha-Maßnahme in seinem Hause durchführen zu lassen. Es liegen m.E. effektiv weit mehr als 30 % Leistungseinschränkung vor. Kann mir jemand raten, wie ich gegen als dieses vorgehen kann.
Dank im voraus an alle.