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Ärger und Unklarheit mit KK und BG

alpfl

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
54
Hallo, ich habe gestern mit einer KKMitarbeiterin telefoniert wegen einigen Unklarheiten. Da ich seit 2007 Krankengeld von der KK wegen einer beruflich bedingten Hauterkrankung beziehe (Hauterkrankung seit 2003).
Sie erklärte mir das erst eine Anerkennung der BK vorliegen muss durch die BG und ich dann Verletztengeld erhalten könnte. Sie konnte mir jedoch nicht sagen wo oder ob ich einen Antrag auf Anerkennung einer BK stellen muss.

Sie meinte, das die KK die gesamten Kosten zahle. Das hat mich sehr verwundert, das die Behandlungskosten immer an die BG geschickt werden vom Arzt aus.
Auf meinen AU´s steht auch immer: allgemeine Behandlungskosten zu Lasten der GUVV. Die Kosten und medizinischen Sachen hat die BG bisher immer gezahlt. Dies verwundert mich jetzt total, da die Mitarbeiterin meinte, die KK würde die Kosten im Moment zahlen?:eek: Wenn das doch wirklich so wäre müsste ich doch auch diese Quartalsgebühr zahlen die ich schon ewig nicht mehr zahlen musste, das es ja die BG übernommen hat. Desweiteren meinte die KKMitarbeiterin das meine Zahlungen des Krankengeldes bald auslaufen und neu überdacht werden ( den genauen Zeitpunkt hat sie nicht genannt nur sind da zu diesem zeitpunkt meine 78 wochen nicht um )

Die ganzen Gutachten wurden auch über die BG verlangt, nicht von der KK. Darüber hinaus hatte ich ja auch einen TAD von der BG geschickt bekommen. Desweiteren hat mir ja die BG einen Rehaberater geschickt wo jetzt bald der Termin für das Gespräch ist.

Das alles macht mich nun ziemlich verunsichert ob die KK jetzt wirklich zahlt oder nicht? Wo erfahre ich nun, wer wirklich was zahlt

Muss man die Anerkennung einer BK beantragen - wenn ja wann und wo
 
hallo, alpfl

soweit ich weiss, zahlt die kk und holt sich das geld von der bg zurück.
wahrscheinlich, um den überblick zu behalten, wegen der 78 wochen. das verletztengeld wird angerechnet auf die 78 wochen der kk.

mfg
pussi
 
Danke für die Antwort. So in etwa habe ich mir das auch schon gedacht das die KK sich das wieder von der BG holt -schliesslich wollen die ja auch zu ihrem geld kommen. Nur verwundert bin ich doch noch warum plötzlich jetzt wieder die KK erstmal zahlt und dann von der BG fordert. Naja nun steht erstmal der Rehaberatertermin an von einem Mitarbeiter der BG. Ich bin gespannt zu welcher Entscheidung es kommt.
Durch ein Schreiben von der KK habe ich erfahren, das ein Amtsarzt wohl zu einer Umschulung zugestimmt hat, dies wurde durch die KK Mitarbeiterin in handschriftlicher Form aufgesetzt. Ich werde mir von der BG eine Kopie anfordern in der das mit dem Amtsarzt steht, der diese Entscheidung getroffen haben soll, den diese wusste ich nicht bis ich die gesamten Kopien erhalten habe. Sonst wüsste ich wohl heute noch nichts durch die KK was die so mit der BG austauschen.
 
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