Maik
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen
Ausschnitt aus dem Gesetzestext:
.....Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet......
laut Auffasssung der DRV tritt erst die Minderung der Erwerbstätigkeit mit Antragstellung ein !
Also merke :
alle 6 Monate proforma einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.... weil man kann ja nicht in die Zukunft sehen ...
Was meint ihr dazu ?
LG
Maik
Ausschnitt aus dem Gesetzestext:
.....Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet......
laut Auffasssung der DRV tritt erst die Minderung der Erwerbstätigkeit mit Antragstellung ein !
Also merke :
alle 6 Monate proforma einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.... weil man kann ja nicht in die Zukunft sehen ...
Was meint ihr dazu ?
LG
Maik
Zuletzt bearbeitet: