Hallo zusammen,
Wenn man ein Urteil bekommt, dann sollte man es nicht nach den ersten paar Seiten weglegen, denn die eigentliche Urteilsbegründung kommt erst meist nach der 6-9 Seite, je nach Sachverhaltsumfang:
Es lohnt sich zu prüfen, ob ein Urteil alles Wesentliche zum Klagevortrag enthält...