vollstreckungsabwehr

  1. Ingeborg!

    GEZ - ist keine Behörde: Urteil!

    Moin! Urteil ./. GEZ - LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16: Der Gerichtvollzieher ist nicht für den (säumigen) 'Gebühreneinzug' zuständig! Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen wird für unzulässig erklärt! Die GEZ ist ein Unternehmen... Guckst Du hier...
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