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4.000,- Euro Entschädigung für überlange Dauer des Gerichtsverfahrens !
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2012 - Az. OVG 3 A 1.12
Weitere Urteile gibt es hier:
§ 198 GVG
Die rechtlichen Gesichtspunkte sind auf Verfahren mit anderen Streit-
gegenständen weitgehend übertragbar...