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richter-befangenheit

  1. M

    Rechtsbeugung – Strafanzeige – keine Folge § 152 (2) StPO – Beschwerde erfolglos

    … Antrag auf gerichtliche Entscheidung? Das wäre sicher nicht einfach – allein gegen den Staat! Dazu bräuchte ich einen Rechtsanwalt, wahrscheinlich lassen sich auch die mit der Strafanzeige betroffenen Personen anwaltlich vertreten, am Verfahren sind die Staatsanwaltschaft und das Gericht...
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