Hallo @ all,
ich komme nochmal auf einen Beitrag von Joker zurück:
§ 119 SGB X sieht vor, dass der Rentenversicherungsträger kraft eines
gesetzlichen Forderungsübergangs den Beitragsausfall selbst reguliert. Gegenüber dem Geschädigten ist der Rentenversicherungsträger hierbei wie ein...