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kündigung schwerbehindert

  1. R

    Anhörung des Schwerbehinderten im Verfahren Kündigungszustimmung

    Hallo, gemäß Gesetz § 87 Abs 2 SGB IX heißt es: der schwerbehinderter Mensch - der Betriebsrat - die Schwerbehindertenvertretung ist zwingend vor der Entscheidung über die Zustimmung oder Versagung zum Antrag auf Kündigungzulassung durch den Arbeitger anzuhören. Jetzt meine Frage an euch...
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