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Hallo,
gemäß Gesetz § 87 Abs 2 SGB IX heißt es:
der schwerbehinderter Mensch - der Betriebsrat - die Schwerbehindertenvertretung ist zwingend vor der Entscheidung über die Zustimmung oder Versagung zum Antrag auf Kündigungzulassung durch den Arbeitger anzuhören.
Jetzt meine Frage an euch...