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Ein herzliches Hallo,
über folgendes bin ich gestolpert:
Terminbericht des Bundessozialgerichts Nr. 29/11 vom 21. Juni 2011
Bundessozialgericht - B 1 KR 15/10 R - :rolleyes:
Begrenzung der Leistungsdauer auf 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums die Ausnahme.- ist im Test verlinkt...
Neues Urteil:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=149207&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Davon können sicher auch andere provitieren. Näheres im Krankenkassenforum http://www.krankenkassenforum.de/mehrfach-watschn-fr-dak-fr-wen-noch--vt5740.html
Gruß!
Machts Sinn