Hallo Mitstreiter,
suche zu dem Thema ein Urteil
§§ 154 Abs. 2, 199 SGG
Das Rechtsmittel eines Sozialhilfeträgers hat auch keine aufschiebende Wirkung, soweit es Leistungen an den Sozialhilfeempfänger betrifft,
die für die Zeit vor Erlass des angefochtenen Urteils nachgezahlt werden...