• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

antrag nach § 44 sgb x

  1. T

    Paragraph 44 SGB X

    Hallo Fories, Ich hätte bitte mal eine Frage und zwar kann das Paragraph 44 SGB X auch ein gerichtliche Urteil auch aufheben oder nur die Verwaltungsakt. Ich lese grade ein BSG urteil, wenn ich richtig verstehe kann Paragraph 44 SGB X auch gerichtsurteile zurücknehmen lassen Für Antworten...
Top