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§202 vvg

  1. oerni

    § 202 Versicherungsvertragsrecht

    Hallo Zusammen, Kennt Ihr Eure Rechte bezüglich der Einsichtnahme in Versicherungsakten? Im § 202 des Versicherungsvertragsrecht (VVG) ist es geregelt: Der Versicherer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person einem von ihnen benannten Arzt oder...
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