Hallo Zusammen,
bei mir im Gutachten - angiologisch - liegt die Konstellation eines Thromboserezidivs vor.
D.h. Erstbefund: Gefäßverschluss am Bein - Verlauf: Gefäß offen - neuer Befung: erneuter Gefäßverschluss.
Im Gutachten steht dagegen; Erstbefund: Restthromben-Gefäß offen - Verlauf: bleibt unausgewertet - neuer Befund: heißt es im Gutachten "vielleicht"
Damit liegt eine falsche Tatsachengrundlage vor.
Die Bewertung des Rezidivs zieht sich thematisch durch das gesamte Gutachten und die Beantwortung der Beweisfragen sind davon betroffen.
Wer kennt bitte Gerichtsurteile?
Viele Grüße
Helios
bei mir im Gutachten - angiologisch - liegt die Konstellation eines Thromboserezidivs vor.
D.h. Erstbefund: Gefäßverschluss am Bein - Verlauf: Gefäß offen - neuer Befung: erneuter Gefäßverschluss.
Im Gutachten steht dagegen; Erstbefund: Restthromben-Gefäß offen - Verlauf: bleibt unausgewertet - neuer Befund: heißt es im Gutachten "vielleicht"
Damit liegt eine falsche Tatsachengrundlage vor.
Die Bewertung des Rezidivs zieht sich thematisch durch das gesamte Gutachten und die Beantwortung der Beweisfragen sind davon betroffen.
Wer kennt bitte Gerichtsurteile?
Viele Grüße
Helios
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