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Steuern auf BUZ-Rente

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Hallo,

kann mir jemand sagen wieviel Steuern man auf eine private BUZ-Rente zahlen muß?

Wir haben heute ein Schreiben von unserer LV bekommen, sie hätten die gesamte BUZ-Zahlung der ZfA gemeldet:confused:

Immerzu etwas Neues:eek:. Da tätigt man private Vorsorge, beim Kampf mit den privaten Versicherungen hilft kein Staat....aber sobald Zahlungen kommen halten sie gleich wieder die Hand auf.

Ich glaube ich muß mir doch mal eine Gelddruckmaschine anschaffen.:mad:

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe,

ich fürchte ja... > Gelddruckmaschine

Die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unterliegen in Höhe des Ertragsanteiles der Einkommensteuer. Der Ertragsanteil ergibt sich aus § 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in Verbindung mit § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) EStG.

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=157&paid=55
Also viel Spass beim Gelddrucken, ich fürchte dies könnten wir fast alle gebrauchen!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo Joachim,

das mit dem Ertragsanteil habe ich auch schon gelesen.....aber ich verstehe es nicht:o.

Die LV läuft 30 Jahre, 6 Jahre bekommt Kai-Uwe davon eine BUZ-Rente.....was ist dann der Ertragsanteil:confused:

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

P.S. werde jetzt mal eine Geld-Druckmaschine zeichnen:rolleyes:
 
Hallo miteinander,

Zitat Kai-Uwe´s Frau:
was ist dann der Ertragsanteil:eek
:

Der Ertagsanteil z. B. einer Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, richtet sich nach der Laufzeit der Rente.

Bei einer abgekürzten Leibrente bei 10-jähriger Laufzeit 12 % Ertragsanteil (§ 55 EStDV).

Z. B.
Bei einer BU-Rente die 23 J. läuft, Ertragsanteil von 24 % und bei einer BU- Rente mit bei einer Laufzeit von 6 J. Ertragsanteil von 7 %.

Rechenbeispiel: Monatliche BU-Rente von 600€ x 12 M. = 7200€ davon
z. B. ein Ertragsanteil von 20 %, ergibt einen Betrag von 1440€, der vom Finanzamt in die Steuerberechnung einfließt.

Ob hiervon Steuern zu bezahlen sind, hängt natürlich von der Gesamteinkommenslage ab, aber im Normalfall wohl nicht.

Infos z. B.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-24154.xhtml?currentModule=home

Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Anders als die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten aus privaten Versicherungen seit 2005 weiterhin mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Bstb. a Doppelbstb. bb EStG). Das liegt daran, dass die Beiträge zu solchen Versicherungen nicht (mehr) steuerlich absetzbar sind und es auch keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil gibt wie etwa bei der gesetzlichen Rente, Sie also die Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen müssen. Der Ertragsanteil ist der im Rentenbetrag enthaltene Zinsanteil. Mit dem Ertragsanteil besteuert werden insbesondere die folgenden Renten:

•Renten aus einer privaten Rentenversicherung (keine Riester- oder Rürup-Rente), außer es handelt sich um Zeitrenten;
•Renten aus einer privaten Unfallversicherung;
•Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung;
(einzutragen auf der Rückseite der Anlage R).


http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=157&paid=55

§ 55 EStDV.

(1) Der Ertrag des Rentenrechts ist in den folgenden Fällen auf Grund der in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes aufgeführten Tabelle zu ermitteln:
1.
bei Leibrenten, die vor dem 1. Januar 1955 zu laufen begonnen haben.2Dabei ist das vor dem 1. Januar 1955 vollendete Lebensjahr des Rentenberechtigten maßgebend;
2.
bei Leibrenten, deren Dauer von der Lebenszeit einer anderen Person als des Rentenberechtigten abhängt.2Dabei ist das bei Beginn der Rente, im Fall der Nummer 1 das vor dem 1. Januar 1955 vollendete Lebensjahr dieser Person maßgebend;
3.
Der Ertrag der Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (abgekürzte Leibrenten), ist nach der Lebenserwartung unter Berücksichtigung der zeitlichen Begrenzung zu ermitteln.2Der Ertragsanteil ist aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.3 Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

jetzt habe ich es verstanden. (Hoffe ich:o) Dankeschön.

Da die BUZ 6 Jahre gezahlt wird und die ganze LV+BUZ 30 Jahre laufen wird ist der Ertragsanteil den wir versteuern müssen bei ca. 7%

Da Kai-Uwe 70% schwerbehindert ist haben wird (glaube ich) auch noch Steuervorteile.

Euch allen einen schönen Nikolaustag:)

Kai-Uwe´s Frau
 
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