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Schmerzengeld nach Unfall

Hallo @K.Szymanski

Meinst du Haushaltsführungsschaden?
Hast du, verursacht durch den Unfall, Hilfe bei der Haushaltsführung (Haus, Garten, Haustiere, …) benötigt?
Es wäre gut, wenn du dann eine Art Protokoll hättest, wie viele Stunden angefallen sind.
Zum Haushaltsführungsschaden findest du über die Forumsuche einige Beiträge.

Wie bezifferst du den Nutzungsausfall des Fahrrads? Hattest du ein Leihrad?
Oder konntest du wegen der Unfallfolgen eine Zeitlang gar nicht fahren und warst auf Fahrdienste o.a. angewiesen?

VG
 
Hallo zusammen,

also ich habe jetzt den Entwurf soweit fertig. Bevor das Schreiben abschicke, hier nochmal Euch zur Kenntnis und bitte um Eure Meinung. Wie schon erwähnt, auch beide KI können Fehler machen.

Nachmeldung Haushaltführungsschaden und Nutzungsausfall Fahrrad

Guten Tag,

zur umfassenden Regulierung der mir unfallbedingt entstandenen Schäden fordere ich Sie hiermit
zur Zahlung des Haushaltsführungsschadens und den Nutzungsausfall des Fahrrads auf und
melde sie hiermit formgerecht nach.

Bei dem Unfall erlitt ich schwerste Gesichtsschädelfrakturen (Jochbeinfraktur, mehrfache Kiefernhöhlenfrakturen vorne und rechts, Orbitabodenfraktur rechts), welche zwei stationäre Krankenhausaufenthalte und operative Eingriffe erforderlich machten.
Aufgrund des ärztlich verordneten, strikten Schnäuzverbotes sowie weiterer damit verbundener
Einschränkungen und der bis heute anhaltender Sehstörungen (Doppelbilder) war und bin ich
in der Führung meines 1-Personen-Haushalts massiv eingeschränkt.

Die einzelnen Schadenspositionen beziffere ich wie folgt:

1. Haushaltsführungsschaden (11.08.2025 bis 09.07.2026)

Ich bereche den Schaden fiktiv auf Basis von 18 Stunden/Woche (gemäß Schulz-Borck/Pardey) und einem Nettostundensatz von 15,00 € [BGH, Az. VI ZR 12/24]

Phase 1 (11.08.25 - 16.08.25 | 6 Tage):
100 % MdH (Kliniken & Akuttrauma)
Berechnung: 15,43 Ausfallstunden × 15,00 € = 231,45 € kor

Phase 2 (17.08.25 - 14.09.25 | 29 Tage)
80 % MdH (Striktes Schnäuzverbot, Sehstörungen, Probleme beim Treppensteigen u.w.)
Berechnung: 59,66 Ausfallstunden × 15,00 € = 894,90 € kor

Phase 3 (15.09.25 - 11.10.25 | 27 Tage):
40 % MdH (Einschränkung durch Sehstörungen (Doppelbilder) u.w.)
Berechnung: 27,77 Ausfallstunden × 15,00 € = 416,55 € kor

Phase 4 (12.10.25 - 16.10.25 | 5 Tage):
100 % MdH (Zweiter Klinikaufenthalt in CVK / Operation)
Berechnung: 12,86 Ausfallstunden × 15,00 € = 192,90 € kor

Phase 5 (17.10.25 - 14.11.25 | 29 Tage):
50 % MdH (Schnäuzverbot, Sehstörungen (Doppelbilder) u.w.)
Berechnung: 37,29 Ausfallstunden × 15,00 € = 559,35 € kor

Phase 6 (15.11.25 - heute | 236 Tage)
30 % MdH (Fortbestehende unfallbedingte Doppelbilder)
Berechnung: 182,06 Ausfallstunden × 15,00 € = 2.730,90 €

Zwischensumme Haushaltsführungsschaden: 5.026,05 €

2. Nutzungsausfall Fahrrad

Das Fahrrad war vom 11.08.2025 bis zum 25.09.2025 (46 Tage) unfallbedingt nicht nutzbar.
Ich weise hiermit formgerecht den mir entstandenen Nutzungsausfall nach.
Die Reparaturkosten wurden bereits erstattet.
Abzüglich der 9 Tage absoluter Fahruntauglichkeit (Krankenhaustage und die jeweils
3 Folgetage nach der Operation) verbleiben 37 Tage mit nachgewiesenem Nutzungswillen (Einkäufe wurden zu Fuß erledigt).
Zum Nachweis ziehe ich die Tarife des lokalen Fahrradverleihs vor Ort heran.
Dieser verlangt für ein vergleichbares Rad im Wochentarif 80,00 Euro (ca. 11,43 Euro/Tag).
Unter Abzug von 40 % für ersparte Eigenaufwendungen und Unternehmergewinn ergibt sich ein
täglicher Anspruch von gerundet 7,00 Euro. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung zur abstrakten Nutzungsausfallberechnung.“

Ich setze hierfür den aktuellen Tagessatz von 7,00 € an (vgl. LG Lübeck, Az. 1 S 16/11).
Berechnung: 37 Tage × 7,00 € = 259,00 €

Zwischensumme Fahrrad Nutzungsausfall: 259,00 €

3. Gesamtforderung

Im Zusammenhang mit meinem Schreiben vom 26.06.2026 und 29.06.2026, wo ich meine
Forderung mit 18031,80 EUR beziffert habe, erhöht sich nunmehr unter der Berücksichtigung
des Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall des Fahrrads die Gesamtforderung auf

23.316,85 EUR.

Ich erinnere hiermit an die Fristsetzung zur Zahlung bis zum 20.07.2026.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ja, ist doch gut, Du bist der Geschädigte und nicht auf eine gewisse Form beschränkt, d.h. kannst Du so hinschicken.
Viel Erfolg.
 
Hallo Uli,

das mit Tagebuch hatte ich anfangs auf einzelnen Notizzetteln. Später habe ich das anders organisiert und zusammengefasst.
Hier mal ein Beispiel für den 1. Unfalltag

11.08.2025
Notaufnahme Krankenhaus und Diagnostik 140 min
Entlassung (kein Krankentransport in anderes Krankenhaus möglich) 40 min
Körperpflege nur eingeschränkt möglich 15 min
Essen - kauen nur eingeschränkt möglich 20 min
Zeitverlust gesamt 215 min (3,58 std)
 
In dem Haushalts-Tagebuch geht es aber darum, welche Arbeiten Du aufgrund von Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen nicht ausführen konntest und nicht wie groß Dein "Zeitverlust" ist.
Letztlich jedoch wird es eh geschätzt, möglicherweise durchs Gericht.
 
Hallo @K.Szymanski

Ich stolpere über Haushaltsführungsschaden während Klinikaufwnthalt, wo du ja versorgt warst. Das würde ich ggf. ergänzend erklären.

Zweitens verstehe ich „kor“ nicht, z.B. hier:
„Berechnung: 15,43 Ausfallstunden × 15,00 € = 231,45 € kor“

Ein paar wenige Tipp/Grammatikfehler:

a)
zur Zahlung des Haushaltsführungsschadens und den Nutzungsausfall des Fahrrads
= … und des Nutzungsausfalls des Fahrrads

b)
Aufgrund des ärztlich verordneten, strikten Schnäuzverbotes sowie weiterer damit verbundener
Einschränkungen und der bis heute anhaltender Sehstörungen (Doppelbilder)
= … der bis heute anhaltenden Sehstörungen …

c)
Ich bereche den Schaden fiktiv …
= berechne

VG
 
Hallo K. Szymanski,

ich lese gerade mit. Falls du die Urteile mit der KI gefunden hast, nach meiner Erfahrung ist es sehr wichtig, diese im Original zu prüfen.
Gerichtsurteile die die Ki´s vorschlagen, ich habe die verschiedenen getestet, war bei allen das gleiche Ergebnis, können stimmen, müssen es aber nicht. Ich habe sogar teils bei den OLG angerufen und um Herausgabe in Papierfor, gebeten, Ergebnis, das Urteil gäbe es nicht, auch nicht archichiviert.

Bitte, da sauber immer alles nachprüfen, damit hast du ein solides Fundament.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo

Danke für den wichtigen Hinweis, @Helios.

@K.Szymanski
In dem Haushalts-Tagebuch geht es aber darum, welche Arbeiten Du aufgrund von Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen nicht ausführen konntest und nicht wie groß Dein "Zeitverlust" ist.
Dein Zeitverlust ist beim Schmerzensgeld mitbedacht. Beim Haushaltsführungsschaden geht es darum, welche Arbeiten (Haus, Garten, Haustiere, …) du nicht mehr selber ausführen konntest oder kannst, bei denen du Unterstützung bräuchtest (egal, durch wen oder ob tatsächlich beansprucht) und die Zeit, die diese Unterstützung beansprucht. Deswegen oben meine Anmerkung zum Hhfs während des Klinikaufenthalts, bei dem man versorgt ist, nicht einkaufen muss etc.

VG
 
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