Hallo zusammen,
also ich habe jetzt den Entwurf soweit fertig. Bevor das Schreiben abschicke, hier nochmal Euch zur Kenntnis und bitte um Eure Meinung. Wie schon erwähnt, auch beide KI können Fehler machen.
Nachmeldung Haushaltführungsschaden und Nutzungsausfall Fahrrad
Guten Tag,
zur umfassenden Regulierung der mir unfallbedingt entstandenen Schäden fordere ich Sie hiermit
zur Zahlung des Haushaltsführungsschadens und den Nutzungsausfall des Fahrrads auf und
melde sie hiermit formgerecht nach.
Bei dem Unfall erlitt ich schwerste Gesichtsschädelfrakturen (Jochbeinfraktur, mehrfache Kiefernhöhlenfrakturen vorne und rechts, Orbitabodenfraktur rechts), welche zwei stationäre Krankenhausaufenthalte und operative Eingriffe erforderlich machten.
Aufgrund des ärztlich verordneten, strikten Schnäuzverbotes sowie weiterer damit verbundener
Einschränkungen und der bis heute anhaltender Sehstörungen (Doppelbilder) war und bin ich
in der Führung meines 1-Personen-Haushalts massiv eingeschränkt.
Die einzelnen Schadenspositionen beziffere ich wie folgt:
1. Haushaltsführungsschaden (11.08.2025 bis 09.07.2026)
Ich bereche den Schaden fiktiv auf Basis von 18 Stunden/Woche (gemäß Schulz-Borck/Pardey) und einem Nettostundensatz von 15,00 € [BGH, Az. VI ZR 12/24]
Phase 1 (11.08.25 - 16.08.25 | 6 Tage):
100 % MdH (Kliniken & Akuttrauma)
Berechnung: 15,43 Ausfallstunden × 15,00 € = 231,45 € kor
Phase 2 (17.08.25 - 14.09.25 | 29 Tage)
80 % MdH (Striktes Schnäuzverbot, Sehstörungen, Probleme beim Treppensteigen u.w.)
Berechnung: 59,66 Ausfallstunden × 15,00 € = 894,90 € kor
Phase 3 (15.09.25 - 11.10.25 | 27 Tage):
40 % MdH (Einschränkung durch Sehstörungen (Doppelbilder) u.w.)
Berechnung: 27,77 Ausfallstunden × 15,00 € = 416,55 € kor
Phase 4 (12.10.25 - 16.10.25 | 5 Tage):
100 % MdH (Zweiter Klinikaufenthalt in CVK / Operation)
Berechnung: 12,86 Ausfallstunden × 15,00 € = 192,90 € kor
Phase 5 (17.10.25 - 14.11.25 | 29 Tage):
50 % MdH (Schnäuzverbot, Sehstörungen (Doppelbilder) u.w.)
Berechnung: 37,29 Ausfallstunden × 15,00 € = 559,35 € kor
Phase 6 (15.11.25 - heute | 236 Tage)
30 % MdH (Fortbestehende unfallbedingte Doppelbilder)
Berechnung: 182,06 Ausfallstunden × 15,00 € = 2.730,90 €
Zwischensumme Haushaltsführungsschaden: 5.026,05 €
2. Nutzungsausfall Fahrrad
Das Fahrrad war vom 11.08.2025 bis zum 25.09.2025 (46 Tage) unfallbedingt nicht nutzbar.
Ich weise hiermit formgerecht den mir entstandenen Nutzungsausfall nach.
Die Reparaturkosten wurden bereits erstattet.
Abzüglich der 9 Tage absoluter Fahruntauglichkeit (Krankenhaustage und die jeweils
3 Folgetage nach der Operation) verbleiben 37 Tage mit nachgewiesenem Nutzungswillen (Einkäufe wurden zu Fuß erledigt).
Zum Nachweis ziehe ich die Tarife des lokalen Fahrradverleihs vor Ort heran.
Dieser verlangt für ein vergleichbares Rad im Wochentarif 80,00 Euro (ca. 11,43 Euro/Tag).
Unter Abzug von 40 % für ersparte Eigenaufwendungen und Unternehmergewinn ergibt sich ein
täglicher Anspruch von gerundet 7,00 Euro. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung zur abstrakten Nutzungsausfallberechnung.“
Ich setze hierfür den aktuellen Tagessatz von 7,00 € an (vgl. LG Lübeck, Az. 1 S 16/11).
Berechnung: 37 Tage × 7,00 € = 259,00 €
Zwischensumme Fahrrad Nutzungsausfall: 259,00 €
3. Gesamtforderung
Im Zusammenhang mit meinem Schreiben vom 26.06.2026 und 29.06.2026, wo ich meine
Forderung mit 18031,80 EUR beziffert habe, erhöht sich nunmehr unter der Berücksichtigung
des Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall des Fahrrads die Gesamtforderung auf
23.316,85 EUR.
Ich erinnere hiermit an die Fristsetzung zur Zahlung bis zum 20.07.2026.
Mit freundlichen Grüßen