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Schlimmer Unfall, 6 Jahre Rechtsstreit vor dem LG und kein Ende

Soll ich einfach paar Tausend auf den gerichtlichen Vergleichsvorschlag hinzufügen und versuchen micih zu vergleichen oder was sagt ihr?
Hoch Einsteigen und in der Mitte treffen oder kämpfen bis zum Schluß, willkommen im Gerichtsbasar...

Wenn die Gesundheit leidet und das Ganze nicht mehr so nebenher läuft, ständig diesen Unfall im Kopf hast und Anwalt und Gerichte, aber Du es finanziell NICHT nötig hast, mach einen Vergleich, mach einen hohen Vergleich und harre der Dinge die da kommen.

Nimm was Du kriegen kannst, Du hast gekämpft 6 Jahre, Du wirst keine 100% kriegen, Versicherer haben alle Zeit der Welt.
Da sitzt ein Sachbearbeiter der nur solche Aufgaben hat, dein Anwalt der nur solche Dinge regelt und Geld dafür bekommt,
ein Richter der Recht spricht und Fälle ohne Ende hat, warum sollte jemand von den Dreien sich besonders für Dich einsetzen damit Du 100 % bekommst?
Du bist doch deren Arbeitgeber, das sind nicht Deine Freunde, das sind Gehaltsempfänger die Du zahlst.

Poker hoch um einen Vergleich, vielleicht gibts noch was oben drauf und lass gut sein. Gesundheit geht vor,
6 Jahre ist verdammt lang, dafür aber meinen vollen Respekt.

Gruß Tillis
 
Richterin und gegnerische kfz-Haftpflichtversicherung unterstellen troomtom eine MItschuld/Teilschuld.
Völlig zu Recht.

Es ist aber strittig, auf welcher Fahrbahn der unbeleuchtete Peugeot gestanden hat, und es waren 4 Fahrspuren worauf wohl ganz rechts (1.Spur) der Lkw fuhr. Deshalb die Rekonstruktion der Unfallspuren um mit hoher Sicherheit sagen zu können, wie das wohl abgegangen ist, und oft sind es Nebensächlichkeiten, die ein Ergebnis festigen.
Aha, nach sechs Jahren kann man Unfallspuren und Zeugenaussagen die nicht dokumentiert sind vergessen.
So wie ich es verstanden habe befand sich das gerammte Fahrzeug auf der Überholspur des TE, denn dem LKW ist ja nichts passiert und woanders ist der TE nicht gefahren.
 
Hallo @troomtom,
der Sachverständige hat zuerst den Sachverhalt richtig erfasst und hat sich dann im Gericht umentschieden. Gehe mal davon aus, dass der Sachverständige versicherungsfreundlich dem Gericht geantwortet hat, um Folgeaufträge der Versicherer zu erhalten, was dann zu diesem plötzlichen hin und her führt. Das geht allerdings nur dann, wenn man Fakten außeracht lässt. Die Richterin hat das nicht in Frage gestellt sondern übernommen.
Um dies noch umgestellt zu bekommen, ist eine erneute Prüfung der vorhandenen Bilder und Auswertungen vorzunehmen um festzustellen, ist der Unfall z.B. während des Spurwechsels oder nach dem Spurwechsel erfolgt. Anhand der Unfallbilder Deines Autos, sowie Deiner Verletzungen müsste man auch erkennen können, bei welcher Geschwindigkeit in etwa der Aufprall erfolgte. Du hast in den Beiträgen einige Impulse bekommen, um Deinen Blick neu auszurichten.
Egal ob Du einen erfolgreichen Vergleich abschließen kannst, oder Du Dir das Urteil anhören wirst, neue Erkenntnisse werden Dir eine bessere Ausgangssituation verschaffen.
Das schreibt Dir ein Unfallopfer, dass bei einem Unfall auf der AB schwer verletzt wurde und nach langen Recherchen festgestellt hat, wie wichtig es ist Unfallspuren zu erkennen, auszuwerten und zu verstehen.

Um eine Entscheidung zu treffen ob Du 80% akzeptierst oder 100% Entschädigungszahlungen weiter verfolgst kannst nur Du Dir selbst beantworten, denn bzgl. Deiner Verletzungen, ob bleibende Schäden Dein Leben begleiten, hast Du nichts geschrieben.
Wenn Du keine bleibenden Schäden behalten hast und Du die jetzige Prozessphase "sportlich" betrachten kannst, dann sind 100% immer das richtige Ziel - Du gehst ja kaum ein Risiko ein. Wenn Du nur 80%mit einem Vergleich bekommst und das aufgrund Deiner Einstellung zu Gerechtigkeit schwer verarbeitet bekommst, dann wünsche ich Dir, dass Du die richtige Entscheidung für Dich triffst.

Viele Grüße
UFO-123
 
Hallo @troomtom

Bei einem Vergleich verdient dein RA mehr; das solltest du mit bedenken, wenn er dir dazu rät. Und: Je höher die Vergleichssumme, desto höher die Gebühr.

Bei einem Vergleich wird auch vereinbart, wie die Kosten der Anwälte aufgeteilt werden. Achte auch darauf, falls du zustimmen willst.

Ein Vergleich ist in aller Regel unwideruflich. Sind bei dir körperliche Schäden verblieben? Dazu schreibst du nichts. Ein Vergleich schließt weitere Forderungen aus, wenn der Vergleich dazu nichts anderes regelt.

Man kann vereinbaren, dass es eine „Bedenkzeit“ (z.B. 2 Wochen) gibt. Das halte ich für wichtig, um zu Hause in Ruhe alles zu überdenken. Ein User des Forums schrieb, in seinem Fall habe nur die Gegenseite diese Bedenkzeit erhalten (ungewöhnlich), darauf also auch achten.

Weil du zu den verbliebenen körperlichen Schäden nichts geschrieben hast, ist es schwierig, dir etwas zu raten.

VG
 
Bei einem Vergleich verdient dein RA mehr; das solltest du mit bedenken, wenn er dir dazu rät. Und: Je höher die Vergleichssumme, desto höher die Gebühr.
1. Ein Vergleich hat Vor -und Nachteile. Bei einer richterlichen Entscheidung ist alles offen, viele sind über die Entscheidung entsetzt und wären mit einem Vergleich besser gefahren. Dies abzuwägen ist auch Aufgabe des Anwalt, daher gehen viele den Weg und sagen, noch haben wir es in der Hand mit einem "blauen Auge" rauszukommen. Ein Vergleich kann frei ausgehandelt werden, oft vertritt nur ein Anwalt eine Versicherung und muss sich daher eine Bedenkzeit geben lassen, weil sein Auftraggeber die Versicherung noch NEIN sagen kann. Dann springt man in dem Verfahren wieder zu dem Zeitpunkt zurück vor dem Vergleich der dann ungültig ist.

2. Es gibt im Netz Anwalts / Gerichtskostenrechner wo man die Kosten ausrechnen kann. Es sind hinsichtlich der Streitwertsumme Stufen in denen die Kosten steigen.
Gruß der Uli
 
Hallo @Der Uli

Die Kostenrechner im Internet betreffen m.W. nicht die Kosten bei einem Vergleich, aber solche gibt es vielleicht ja auch.

Ich wollte hinweisen darauf, dass ein RA bei einem Vergleich mehr verdient als bei einem Gerichtsentscheid bei gleicher Schadenssumme.

Bei einem Vergleich lässt sich ja einiges verhandeln, also auch die Bedenkzeit. Man muss nur darauf achten und das eigene Interesse vorbringen.

Ja, sicher ist die Frage, ob ein Vergleich geschlossen wird, eine Abwägungssache.
Geht es um körperliche Einschränkungen mit nicht kalkulierbarer Entwicklung, ist darauf zu achten, dass deren Entschädigung nicht mit abgeschlossen wird. Auch das ist möglich.

VG

P.S. Was den Rat oder die Prognose auf Erfolgsaussicht von Anwälten betrifft, könnte ich einiges (Negative über Anwälte) schreiben. Letztlich ist es gut zu versuchen, sich selbst ein Bild zu machen. Das versucht troomtom. Für den Anwalt ist der Mandant ein Job bzw. Einnahmequelle, ein längeres Verfahren ist für den RA nicht unbedingt lohnender als ein baldiger Abschluss. Auch der RA trifft eine Abwägung, in diese fließen seine eigenen Interessen ein, die sich (teilweise) unterscheiden (können) von denen des Mandanten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS Schaden,
war ja alles richtig was du geschrieben hattest, auch das bei einem Vergleich eine Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG zusätzlich anfällt, für beide Anwälte.
Ich hatte nur zu bedenken gegeben, dass Alternativ der Rechtsstreit noch zig Jahre weitergeht, wahrscheinlich auch durch die nächste Instanz und dann unterm Strich das ganze sehr sehr teuer werden kann. Wenn eine Rechtsschutz besteht, kein Problem ansonsten schon.
 
Hallo Der Uli,
danke, dass du das nochmal zusammenfasst.
Aber ich denke, troomtom ist hier, weil er das weiß und noch Argumente für die eine und die andere Seite der Abwägung sucht und sammelt.

VG
 
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