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Schlimmer Unfall, 6 Jahre Rechtsstreit vor dem LG und kein Ende

troomtom

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich lese hier schon länger still mit und wollte heute selbst einmal meinen Fall schildern, weil ich langsam wirklich nicht mehr weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir einen Rat geben.

Vor mittlerweile genau sechs Jahren hatte ich in den Wintermonaten einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn und befinde mich seitdem in einem zermürbenden Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung. (2019)

Zum Unfallhergang:

Ich fuhr hinter einem Lkw auf der Autobahn. Es war eine Baustelle eingerichtet, zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Direkt zu Beginn der Baustelle stand sogar ein Blitzer, weshalb ich definitiv nicht zu schnell gefahren bin. Ich bin die erlaubten 80 km/h hinter dem Lkw gefahren.

Dann hat der Lkw abgebremst. Ich setzte den Blinker nach links, um die Spur zu wechseln und in genau diesem Moment war plötzlich ein komplett schwarzes, unbeleuchtetes Fahrzeug bzw. Hindernis vor mir. Es war nachweislich unbeleuchtet und auch nicht bestritten, dass es unbeleuchtet war.

Ich hatte keine Reaktionsmöglichkeit mehr. Das Fahrzeug war für mich nicht sichtbar und plötzlich einfach da. Nach dem Spurwechsel konnte ich nicht mehr reagieren und bin auf das Hindernis aufgefahren.

Es kamen Rettungswagen und Polizei. Ich wurde ins Krankenhaus gebracht und musste danach weitere Behandlungen über mich ergehen lassen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch überhaupt nicht, welcher jahrelange Kampf mit der Versicherung auf mich zukommen würde.

Die gegnerische Versicherung (gelbes Logo, viele wissen vermutlich welche gemeint ist) versucht meiner Wahrnehmung nach seit Jahren alles, um mich mürbe zu machen. Der gegnerische Anwalt stellt mich in jedem Gerichtstermin so dar, als hätte ich massive Fehler gemacht. Angeblich hätte ich gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, sei zu schnell gewesen oder hätte den Unfall vermeiden können. Idealfahrer Paragraph etc...

Die Versicherung regulierte damals nur zu zwei Dritteln. Deshalb blieb uns nichts anderes übrig, als zu klagen. Wir haben auf eine 100%ige Haftung geklagt, zusätzlich auf Schmerzensgeld und weitere offene Schadenspositionen, die nicht reguliert wurden.

Am Anfang hatte ich das Gefühl, dass der Richter den Fall nachvollziehen konnte. Der erste Richter wirkte fair und schloss sogar eine 100%ige Haftung der Gegenseite ausdrücklich nicht aus.

Im ersten Gerichtstermin gab es bereits Vergleichsgespräche. Was mich damals irritiert hat: Der Anwalt der Gegenseite wirkte extrem emotional und sagte sinngemäß, er gebe bestimmte Dinge gar nicht erst an die Versicherung weiter, sondern entscheide selbst, was „richtig“ sei. Für mich wirkte das alles sehr persönlich, obwohl ihn der Fall ja eigentlich gar nicht direkt betrifft.

Beim zweiten Termin wurden sämtliche Zeugen vernommen (drei Zeugen). Zusammenfassend haben alle Zeugen ausgesagt, dass der Unfall plötzlich geschah und ich praktisch keine Reaktionsmöglichkeit hatte. Alle sagten aus, dass auch sie das Fahrzeug zunächst überhaupt nicht gesehen hätten und erst später erkannt haben, was dort überhaupt stand. Genau so steht es meines Wissens nach auch im Protokoll vom LG.

Daraufhin wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt zum weiteren Vorgehen.

Dann kam ein Richterwechsel.

Der ursprüngliche Richter, der den Fall über Jahre betreut hatte und meiner Wahrnehmung nach vieles nachvollziehen konnte, wurde wohl ans Oberlandesgericht befördert. Eine neue Richterin nimmt sich meiner Sache seit 1 Jahr an.

Und hier beginnt mein großes Problem:

Der Sachverständige hat rund ein Jahr gebraucht. Aufgrund fehlender Spurensicherung und fehlender Anknüpfungstatsachen konnte letztlich nicht eindeutig geklärt werden, ob der Unfall vermeidbar oder unvermeidbar gewesen wäre. Der Sachverständige hat sich schwammig ausgedrückt und auch bei seiner Anhörun vor Gericht nicht besser gedeutet.

Das Gutachten war für mich ehrlich gesagt extrem frustrierend, weil es keine klare Antwort gab. Der Sachverständige wurde später auch noch vor Gericht angehört, aber selbst dort wurde die Sache nicht wirklich klarer.

Ich zitiere die Zusammenfassung vom Gutachter im Gutachten:
"
Mangels ausreichender objektiver Anknüpfungstatsachen der Spurensicherung im
Unfallstellenbereich und am Beklagtenfahrzeug konnte das Unfallgeschehen nicht
vollständig/umfassend rekonstruiert werden.

Die Lage der Kollisionsstelle längs zum Fahrbahnverlauf konnte nicht ermittelt werden.

Die Lage der Kollisionsstelle zwischen dem Klägerfahrzeug und dem Beklagtenfahrzeug
konnte nicht auf den 2. oder 3. Fahrstreifen festgelegt/ermittelt werden.

Die Kollisionsgeschwindigkeit des Klägerfahrzeugs konnte nicht bestimmt werden.

Die Autobahn BAB wies im Bereich vor und in der Baustelle einen 4-spurigen Verlauf
auf.

Für eine Vollbremsung aus 80 km/h mit einer Reaktionsdauer von 0,8 Sekunden, wie bei
einer Notreaktion bei Tageslicht, wäre bei einer Vollbremsverzögerung von 8,0 m/s? ein
Anhalteweg bis zum Stillstand von ca. 51 m
erforderlich gewesen.

Bei einer Betriebsbremsung mit halber Vollbremsverzögerung
hätte der Anhalteweg
ca. 82 m
betragen. Jede zusätzliche Sekunde Reaktionsdauer hätte den Anhalteweg um
ca. 22 m verlängert.

Im Hinblick auf die Angaben der Zeugen A, B und C ist sachverständigenseits, auch im Hinblick auf die suboptimale Beweissicherung an del
Infallstelle und am Beklagtenfahrzeug, nicht konkret erkennbar geworden, dass eine Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens durch den Kläger vorgelegen hat. Dass der Kläger auf das unbeleuchtete Beklagtenfahrzeug verspätet reagiert hat, ist sachverständigenseits ebenfalls nicht erkennbar geworden.
"

Zeugenaussagen auch im Zitat kurz:
"Der Zeuge A, der in erhöhter Sitzposition im LKW auf der rechten Fahrspur gefahren
ist, hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts erklärt, dass er das
liegengebliebene Fahrzeug auch nicht gesehen habe."

"Die Zeugin B hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts
angegeben, dass sie das Beklagtenfahrzeug erstmals wahrgenommen habe, als sie
vorbeigefahren und daneben gewesen sei."

"Der Zeuge C hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts bausgeführt, dass er das Klägerfahrzeug habe heranfahren sehen und gedacht habe, dass
der Kläger keine Chance habe, das Beklagtenfahrzeug wahrzunehmen. Er habe gedacht,
der Kläger solle abbremsen weil er keine Chance habe, das zu sehen. Der Kläger sei
dann aber voll rein gefahren."



Im Gericht bei seiner Anhörung führte er aus, dass es für mich unmöglich war diesen Gegenstand oder das Fahrzeug zu erkennen. Er hat Beispiele vorgebracht, dass es keine Lichtrefklektion gab und ich das Fahrzeug auch nicht sehen konnte. Auch weil es unbeleuchtet und dunkel war. Im gleichen Zug sagt er aber "allgemein" nicht sehen können meint er. Bezogen auf meinen Fall kann er nicht genau sagen ob es vermeidbar wäre, aufgrund fehledne Anknüpfungstatsachen. Aber die Zeugen und ich haben doch genau ausgesagt wo mein Fahrzeug stand, wo es kollidiert ist und wie es zustande kam?


Mein Anwalt hat bei der Anhörung meiner Meinung nach sehr unprofessionell gewirkt. Erstmal muss ich dazu sagen kennen sich die Anwälte wohl persönlich aber haben wohl kein gutes Verhältnis. Sehen sich regelmäßig in den Verkehrsgerichtstagen. Der gegnerische Anwalt ist renommiert für Versicherungs - und Verkehrsrecht und hält regelmäßig Vorträge für Versicherungen. Statt professionell zu bleiben bekriegen sich beide Anwälte vor Gericht mit Worten wo die Richterin erstmal kurz schlichten musste. Mein Anwalt fragte daraufhin den Gutachter eindeutig "War es vermeidbar oder nicht für den Kläger" und wollte eine eindeutige Antwort. Ich sehe das so, dass er es hätte taktisch klüger und schlauer formulieren müssen.... Die Antwort vom Gutachter war vage.

Die Gegenseite verwies nochmal auf die Betriebsgefahr, Vermeidbarkeit nicht bewiesen, Sichtfahrgebot und überhöhte Geschwindigkeit.

Seitdem ist eine neue Richterin im Verfahren, noch relativ jung und erst seit diesem Jahr dabei in meinem Verfahren. Ich will niemandem Unrecht tun, aber mein Eindruck ist leider, dass sie unserer Seite gegenüber deutlich skeptischer ist und auch deswegen deutlich gemacht hat, dass dieses Verfahren ohne zeitnahen Vergleich eine "Mammutsaufgabe" wäre, da noch Gutachten für medizinische eingeholt werden müssen, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. obwohl hier auch bereits alle Zeugen vorgeladen wurden und ausgesagt haben zu meinen Gunsten.

Im Termin äußerte sie eine klare Tendenz und hielt 20 % Mithaftung meinerseits für wahrscheinlich. Eine 100%ige Haftung der Gegenseite schloss sie praktisch aus und riet zu einem Vergleich.

Was mich zusätzlich belastet:

Der vorherige Richter sah beim Verdienstausfall offenbar keine größeren Probleme. Die neue Richterin sieht das plötzlich deutlich kritischer und nun sollen weitere Gutachten eingeholt werden. Gleiches gilt für den Haushaltsführungsschaden, auch dort sollen zusätzliche Gutachten folgen.

Nach sechs Jahren Prozess fühlt sich das alles einfach nur noch zermürbend an. Warum holt man die Gutachten nicht parallel direkt ein?!

Ich merke, wie sehr mich dieser Rechtsstreit psychisch belastet. Ich habe in einem Gerichtstermin sogar geweint, weil mich das Ganze einfach fertig macht. Im Alltag normal weiterzuleben und gleichzeitig ständig diesen Rechtsstreit im Hinterkopf zu haben, ist unglaublich schwer.

Ich frage mich mittlerweile ernsthaft:

Soll ich nach sechs Jahren einfach aufgeben und mich vergleichen?

Oder soll ich es auf ein Urteil ankommen lassen, obwohl die Richterin bereits eine erkennbare Tendenz hat? Und ggf. in Berufung gehen wenn das Urteil anders ausfällt oder schlechter? Ich meine mit 0 werde ich aus der Sache eh nicht raus gehen. Es ist die Frage was zustande kommt. Zu bedenken wäre noch unbedingt, dass über die Jahre der Basiszinssatz noch dazu kommt bei einem Urteil.

Soll ich einfach paar Tausend auf den gerichtlichen Vergleichsvorschlag hinzufügen und versuchen micih zu vergleichen oder was sagt ihr?

Die Gegenseite hat schon bekannt gegeben, dass 20% Betriebsgefahr zu viel ist und sie zwar dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag der Versicherung nahe legen wird aber dennoch unter diesen gerichtlichen Vergleichsvorschlag liegt.

Jetzt wollen wohl mein Anwalt und ich in 1 Woche nochmal darüber telefonieren wenn das Protokoll da ist und ausrechnen, was wir machen...

Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich machen soll weil mich die Sache so sehr belastet. Ich will am besten gerade nichts mehr mit zu tun haben. Ich habe den letzten Gerichtstermin echt positiv entgegen gewartet und dachte das alles zu meinen Gunsten ausfallen würde aber das man mir vorwirft, ich hätte den Unfall vermeiden können oder der Unfall ist aufgrund fehlender Anknüpfungstatsachen und Spurensicherung nicht mehr richtig konstruierbar und deswegen die Unvermeidbarkeit nicht bewiesen, belastet mich sehr.

Ich meine ich fahre doch nicht absichtlich mit 80 Sachen auf ein Fahrzeug auf der Autobahn auf?! Ich kann das einfach nicht verstehen...
Sogar der Gutachter führt aus, dass ich das Fahrzeug hätte nicht sehen können weil der Körper erstmal den Gegenstand erkennen muss, realisieren muss was es ist und dann erst entscheidet ob er bremsen muss und da vergeht Zeit. Parallel sagt er aber das es in meinem Fall aufgrund fehlender ..... nicht festzustellen wäre. Das verstehe ich nicht warum der auf meiner Seite steht und trotzdem es vage hält?

Wie seht ihr das? Habt ihr ähnliche Erfahrungen und was würdet ihr mir anraten?


Mich beschäftigt auch der Gedanke, ob sechs Jahre Kampf am Ende „umsonst“ gewesen wären, wenn ich jetzt aufgebe.

Ich würde mich wirklich über ehrliche Meinungen, Erfahrungen oder Tipps freuen. Hatte jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit langjährigen Verfahren, Richterwechseln oder solchen Quotenfragen?

Danke fürs Lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie seht ihr das? Habt ihr ähnliche Erfahrungen und was würdet ihr mir anraten?
Der gesunde Menschenverstand sollte Dir doch sagen, dass Du mit einer Teilhaftung von 20 % sehr gut weg gekommen bist, solltest Du Dich derart vergleichen können.

Es ist Unsinn, dass Du schreibst das Du ja nicht mit Absicht dort aufgefahren bist, dass weiß jeder aber....
Wegen des Sichtfahrgebots spricht regelmäßig der Anscheinsbeweis dafür, dass jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug vor Hindernissen anhalten können muss, dass gilt auch bei Dunkelheit.
OLG Celle v. 29.11.2005:
Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Kfz-Führer, der bei Dunkelheit auf ein Hindernis auffährt, entweder zu schnell gefahren ist oder zu spät reagiert hat; jedoch gilt das nicht bei ungewöhnlich schwer zu erkennenden Hindernissen. Versperrt ein Anhänger seitlich unbeleuchteter quer stehender Anhänger die gesamte Fahrspur, haftet der Halter des Anhängers voll.

Ohne das derartiges von Dir bewiesen wird, wird die Gegenseite im Rechtsstreit obsiegen, wenn der Gutachter schreibt, es ist nicht aufklärbar, dann würde ich mich versuchen zu vergleichen.
 
Zunächst einmal bedanke ich mich für eure Antworten und wünsche euch zugleich schöne Pfingsten!

Ich kann das mit dem gesunden Menschenverstand leider nicht nachvollziehen. Laut Gutachter vor Gericht, bei seiner Anhörung, die auch zu Protokoll genommen wurde, hätte ich 50 bis 60 km/h fahren müssen, um anhalten zu können, wenn es so gewesen wäre, wie ich es geschildert habe. Aber 50 bis 60 km/h auf der Autobahn kann ich doch nicht fahren? Ich würde mich doch selbst in Gefahr begeben und meinen Hintermann geradezu nötigen, mir aufzufahren. Soll ich also jedes Mal bei Dunkelheit auf der Autobahn 50 bis 60 km/h fahren, weil ich mit einem Hindernis rechnen muss? Das ist doch völlig irrsinnig. Ich würde mich doch selbst gefährden und Unfälle provozieren wäre ich da 50 km/h gefahren.


Bezüglich Urteilen gibt es auch einige, die eine Haftung zu 100 % anerkannt haben, z. B.:

LG München, Urteil vom 28.11.2006, Az. 2 S 4550/06: Bei außergewöhnlich spät erkennbaren Hindernissen (hier: Reifen auf der Autobahn nachts) kein Mitverschulden des Auffahrenden trotz Sichtfahrgebot.


Auch das OLG Celle bejaht eine volle Haftung bei einem liegen gebliebenen Anhänger. Bei mir war es nahezu nicht anders: ein unbeleuchtetes, ohne Warnblinklicht ausgestattetes Fahrzeug mitten auf der Autobahn, quer zu zwei Fahrspuren. Wie soll ein Idealfahrer da ausweichen?!


Des Weiteren hat der Gutachter auch erwähnt, dass ich das Fahrzeug aus der Distanz niemals hätte erkennen und darauf reagieren können weil es einfach zu dunkel war und das Fahrzeug auch schwarz und dunkel. Gleichzeitig sagt er wiederum, dass er aufgrund fehlender Anknüpfungstatsachen nicht konkret beurteilen könne, ob der Unfall in meinem Fall vermeidbar gewesen sei oder nicht (siehe oben Zusammenfassung des gerichtlich eingeholten Gutachtens). Also einerseits sagt er ich hätte nicht reagieren können aber auf der anderen Seite heißt es doch wörtlich, dass es nicht vermeidbar war oder bin ich dumm gerade beim Verstehen?!


Meint ihr, es gibt noch eine Chance auf 100 %, oder ist das aufgrund der vorliegenden Tatsachen in Stein gemeißelt und könnte sogar schlechter werden? Bis dato hat die Versicherung bereits zu 2/3 reguliert und es bestehen noch sämtliche offene Posten.


Das ist eine juristische Frage, die einfach nicht in meinen Kopf hineinwill. Ich muss beweisen, dass der Unfall unvermeidbar war. Aber es wurde doch bereits ausgesagt, dass ich das Fahrzeug zu spät erkannt habe und nicht mehr hätte reagieren können. Reicht das nicht aus? Warum muss jemand explizit formulieren: „Der Unfall war nicht vermeidbar“?


Ich meine, wenn ich weiter mache, laufen die Zinsen ja weiter, und die Richterin hat ungefähr schon eine Tendenz erkennen lassen. Wenn ich von dieser Tendenz sagen wir 20 % abziehe und die Zinsen über die nächsten Jahre hinzurechne, würde man am Ende nicht ungefähr beim Gleichen herauskommen?


Mein Gefühl sagt mir aktuell, dass ich, wenn ich einem Vergleich zustimme, irgendwie aufgegeben hätte. Wenn ich zum jetzigen gerichtlichen Vergleich noch die laufenden Zinsen der letzten sechs Jahre hinzurechne, würde das einem Vergleichsbetrag entsprechen, den ich zwar mit Bauchschmerzen annehmen würde, der mich persönlich aber nicht zufriedenstellen und meine Verletzungen sowie materiellen Schäden nicht wirklich abdecken würde – nur um die Sache endlich abzuschließen. Gleichzeitig habe ich wiederum Angst, dass die harte Gegenseite einen Vergleich ablehnt und sich das Verfahren erneut weiterzieht.


Ich weiß wirklich nicht mehr weiter und denke tagtäglich daran. Das belastet mich extrem.


Unser LG ist ohnehin ausgelastet und rechne mit mind. 2-3 Jahre weiteren Rechtsstreit.


@HWS-Schaden
Hauptsächlich geht es um Sachschäden. Einen Personenschaden hatte nur ich. Ich wurde, wie oben erwähnt, mit dem RTW ins nächste Krankenhaus gebracht, anschließend noch monatelang weiterbehandelt und war arbeitsunfähig.
 
hätte ich 50 bis 60 km/h fahren müssen, um anhalten zu können, wenn es so gewesen wäre, wie ich es geschildert habe. Aber 50 bis 60 km/h auf der Autobahn kann ich doch nicht fahren? Ich würde mich doch selbst in Gefahr begeben und meinen Hintermann geradezu nötigen, mir aufzufahren.
Aha, einen Führerschein hast Du aber schon ?
Entweder fahre ich auf der Autobahn mit Fernlicht, wenn kein Verkehr ist oder ich kann im Licht des eigenen Fahrzeug oder der anderen Fahrzeuge so viel sehen, dass die Fahrbahn vor mir frei ist.
Was niemand darf einfach fahren und nicht sehen ob dort ein Kind auf der Autobahn steht, ein Verletzter liegt oder ein Fahrzeug steht usw.
Deine Einstellung ist schon echt ein Hammer, ich habe nix gesehen musste aber so fahren sonst wäre jemand auf mich aufgefahren. Wer auffährt ist Schuld, d.h. in dem Fall der hinter Dir.
 
Ich muss beweisen, dass der Unfall unvermeidbar war.
Ja so ist das, nur wenn trotz aller Sorgfalt und Umsicht der Unfall für DICH unvermeidbar war, dann haftest Du nicht und der andere muss den gesamten Schaden bezahlen. So wie Du das geschrieben hast, hattest Du zu wenig Abstand zum Vordermann und warst zu schnell unterwegs. In der Regel sehe ich bei entgegenkommenden Fahrzeugen auf jeden Fall ob da etwas auf der Fahrbahn ist oder nicht.
 
@troomtom ,

was hat denn der Gerichtsgutachter zur Verfügung?
Grundsätzlich ist ja der Kläger Beweispflichtig. War denn die Polizei am Unfallort und hat den Unfallaufgenommen? Wenn ja, gibt es ein Polizeiprotokoll und dort steht normalerweise auch der Unfallort. Außerdem werden normalerweise auch Fotos von der Polizei bei solchen Fällen gemacht. Gerade auf der Autobahn ist die Autobahnpolizei vor Ort.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Ich kann das mit dem gesunden Menschenverstand leider nicht nachvollziehen.
Hallo Troomtom,
eigendlich sollte aber der gesunde Menschenverstand ausreichen, denk da noch mal in Ruhe drüber nach.
Falls das nicht hilft, dann bedeutet „Fahren nach Sicht“ (Sichtfahrgebot nach § 3 StVO, dass Sie Ihre Geschwindigkeit so anpassen müssen, dass Sie innerhalb der überschaubaren Strecke jederzeit sicher anhalten oder einem Hindernis ausweichen können.

Die maximal erlaubte Geschwindigkeit hängt dabei immer von Sicht, Wetter und der Fahrbahn ab.
Niemals jedoch, ob Dir der Hintermann auffährt wenn DU nicht schnell genug fährst oder so.
Gruß der Uli
 
Zeugenaussagen auch im Zitat kurz:
"Der Zeuge A, der in erhöhter Sitzposition im LKW auf der rechten Fahrspur gefahren
ist, hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts erklärt, dass er das
liegengebliebene Fahrzeug auch nicht gesehen habe."

"Die Zeugin B hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts
angegeben, dass sie das Beklagtenfahrzeug erstmals wahrgenommen habe, als sie
vorbeigefahren und daneben gewesen sei."

"Der Zeuge C hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts bausgeführt, dass er das Klägerfahrzeug habe heranfahren sehen und gedacht habe, dass
der Kläger keine Chance habe, das Beklagtenfahrzeug wahrzunehmen. Er habe gedacht,
der Kläger solle abbremsen weil er keine Chance habe, das zu sehen. Der Kläger sei
dann aber voll rein gefahren."
Hallo

Wenn drei Zeugen auf unterschiedlichen Fahrspuren das bezeugen (A rechts davon, B, C als Überholer) konnte trotzdem keine Geschwindigkeit des Auffahrenden konstruiert werden? Die müssen doch wissen wie schnell sie waren?
Stand das Fahrzeug auf das aufgefahren wurde oder fuhr es?
Dann kann doch A sagen (rechts) ob er schneller oder langsamer war. Und wie schnell er gefahren ist .
B und C ebenso.

???
Parallel sagt er aber das es in meinem Fall aufgrund fehlender ..... nicht
....? was war nicht festzustellen.

Noch was: B und C haben haben das Fahrzeug überholt?
Wieso haben sie überholt bzw. sind auf der Spurgewesen (wenn kein Fahrzeug auf der Spur zu sehen war) Gilt doch Rechtsfahrgebot.

Zeuge C:

"Der Zeuge C hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts bausgeführt, dass er das Klägerfahrzeug habe heranfahren sehen und gedacht habe, dass

Ja was jetzt: Ist das Fahrzeug gefahren oder liegengeblieben? Liegengeblieben heißt stehen. Wieso sagt er heranfahren.

"Meint ihr, es gibt noch eine Chance auf 100 %, oder ist das aufgrund der vorliegenden Tatsachen in Stein gemeißelt und könnte sogar schlechter werden? Bis dato hat die Versicherung bereits zu 2/3 reguliert und es bestehen noch sämtliche offene Posten."

Du hast 2/3 bekommen?
Also das musst Du selbst wissen, ob es Dir und Deinen Nerven das wert ist.
Von was für Summen spricht man da? Nur zum Verständnis? Ist das fünf-stellig oder oder vier-stellig?

Tschüss
 
Zuletzt bearbeitet:
@Der Uli


Um deine Frage konkret zu beantworten: Ja, ich habe einen Führerschein.

Das wurde bereits bei der Anhörung des Sachverständigen mit dem Lichtkegel geklärt bei Dunkelheit und Fahren auf sicht. Das wird mir nicht vorgworfen und ich sehe da auch keinen Vorwurf. Da ist mir kein Vorwurf zu machen. Es wurde in der Anhörung berechnet und der Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das gegnerische Fahrzeug nicht zu sehen war und erst 2 Sekunden vor dem Aufprall in meinem Lichtkegel sichtbar wurde. Somit bin ich weder zu schnell noch fahrlässig gefahren.


Ich glaube, du verstehst da etwas falsch.

Ich erkläre es gerne noch einmal in der Konstellation:

Ich fuhr auf der BAB (4 spurig) hinter einem Lkw mit ausreichendem Abstand. Der Lkw bremste ab, wahrscheinlich weil die Baustelle anfing und zunächst 100 km/h erlaubt waren und dann 80 km/h. Direkt nach dem 80er Schild kam ein 80er Blitzeranhänger, der auf der BAB zu diesem Zeitpunkt immer dort stand. Somit dachte ich, der Lkw bremst wegen des Blitzers ab. Nun gut. Anschließend setzte ich den Fahrtrichtungsanzeiger nach links und die Fahrbahn sah augenscheinlich komplett frei aus. Plötzlich kam der Knall und das Einzige, was ich gesehen habe, waren 1 bis 2 Sekunden vor dem Aufprall bei 60 bis 80 km/h die Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Ich war weder zu schnell noch nicht vorausschauend gefahren. Ich kann doch nicht damit rechnen, wenn ich den Lkw überhole, dass direkt auf der Fahrbahn ein nachweislich unbeleuchtetes und ungesichertes Fahrzeug quer zur Fahrbahn steht. Dass ich damit rechnen muss und 50 km/h auf der Autobahn fahren soll, ist völlig lebensfremd. Du gefährdest damit andere und dich selbst. Ganz abgesehen davon, dass es auch als Nötigung angesehen werden kann. Wenn du der Meinung bist, auf der Autobahn bei Dunkelheit 50 km/h bei erlaubten 100 km/h zu fahren, dann sollte ich eher dich fragen, ob du einen Führerschein besitzt - sorry.

Das gegnerische Fahrzeug war zuvor selbst verunfallt, und zwar ca. 5 Minuten bevor ich aufgeprallt bin. Sie kam ins Schleudern, wahrscheinlich weil sie wegen des Blitzers zu schnell war, und kam mitten auf der Autobahn zum Stehen. Sie ist ortsfremd gewesen tatsächlich.


@Rekobär

Der Gerichtsgutachter hatte die Ermittlungsakte der Polizei sowie ausführliche Skizzen, Bilder und Fotos von mir von der Unfallstelle. Also meiner Meinung nach genügend Material, um den Unfall rekonstruieren zu können. Warum das nicht geschehen konnte, ist mir nicht bekannt. Jedoch argumentierte der Gerichtsgutachter damit, dass weder meine gefahrene Geschwindigkeit beim Aufprall festgestellt werden konnte noch die Position des gegnerischen Fahrzeugs VOR dem Aufprall. Anscheinend reicht das nicht aus (fehlende Anknüpfungstatsachen), um den Unfall korrekt zu rekonstruieren (siehe oben gutachterliche Aussage und Zusammenfassung).


Zitat aus dem Gutachten:

„Mangels ausreichender objektiver Anknüpfungstatsachen der Spurensicherung im Unfallstellenbereich und am Beklagtenfahrzeug konnte das Unfallgeschehen nicht vollständig bzw. umfassend rekonstruiert werden.

Die Lage der Kollisionsstelle längs zum Fahrbahnverlauf konnte nicht ermittelt werden.

Die Lage der Kollisionsstelle zwischen dem Klägerfahrzeug und dem Beklagtenfahrzeug konnte nicht auf den 2. oder 3. Fahrstreifen festgelegt bzw. ermittelt werden.

Die Kollisionsgeschwindigkeit des Klägerfahrzeugs konnte nicht bestimmt werden.



Die Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen. Fotos gab es genügend in der Akte.


@Der Uli

Nochmal: Ich kann nicht damit rechnen, wenn ich zum Überholen des Lkw ausschere, dass plötzlich ein Fahrzeug auf der Fahrbahn steht und ich keine Reaktionszeit habe, auszuweichen oder anzuhalten. Das ist doch völlig lebensfremd. Also ich weiß nicht, ob so ein Paragraph hier greift.


@Knochenbruchpilot

Das Fahrzeug, auf das ich auffuhr, stand quer auf der Fahrbahn, unbeleuchtet und ungesichert.

Ich sehe das wie du. Ich sehe keine fehlenden Anknüpfungstatsachen.

Der Gutachter hat für sein marginales Gutachten 1 Jahr gebraucht und sage und schreibe nur 28 Seiten geschrieben, um dann festzustellen, dass er nichts feststellen kann. Obwohl ich den letzten Satz des Gutachters so verstehe, dass ich den Unfall NICHT hätte vermeiden können. Aber anscheinend meinte er das anders in der Anhörung.

„… was war nicht festzustellen.“
Siehe Gutachtenauszug oben, den ich zitiert habe.

Ich habe 2/3 bekommen und es standen noch etliche Positionen ebenfalls zu 2/3 offen, die die Gegenseite bestritten hatte.


Die Frage ist: Ich will grundsätzlich damit abschließen, aber es wurde hier im Forum auch so lange suggeriert, nicht aufzugeben. Ich weiß, dass die Gegenseite einen mürbe machen will, aber wenn das Gericht so eine Tendenz sieht, ist das schwer. Obwohl der vorherige Richter 100 % nicht ausgeschlossen hatte, aber da war das Gutachten noch nicht da.


Ich kann das leider nicht abwägen, wie ich mich entscheiden soll. Wüsste ich, dass 100 % noch möglich wären und man die Richterin noch überzeugen kann, würde ich weitermachen. Aber mit diesem offenen Passus stehe ich im Dunkeln und habe nach weiteren 2 bis 3 Jahren Rechtsstreit am Ende vielleicht denselben Betrag, den ich heute als Vergleichsbetrag bekommen hätte.


Gibt es die Möglichkeit, selbst ein Gutachten einzuholen oder ein Parteigutachten? Oder ist es zu spät, weil die Beweisaufnahme ohnehin vorbei ist? Mich würde ggf. interessieren, was jemand anderes ergänzend dazu sagt.


Aber das hilft wahrscheinlich ohnehin nicht weiter bei dem Umstand, dass das Gericht trotzdem 20 % aufgrund der „einfachen Betriebsgefahr“ ansetzen wird. Die Gegenseite lehnte sogar die 20 % ab mit dem Hinweis, dass es sich um eine sehr einfache Betriebsgefahr handeln würde. 25 bis 30 % sieht die Gegenseite eher.


Ich weiß einfach nicht mehr weiter und bin echt am Ende meiner Kräfte, was das Thema angeht :(
 
Anschließend setzte ich den Fahrtrichtungsanzeiger nach links und die Fahrbahn sah augenscheinlich komplett frei aus. Plötzlich kam der Knall und das Einzige, was ich gesehen habe, waren 1 bis 2 Sekunden vor dem Aufprall bei 60 bis 80 km/h die Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.
Zunächst einmal hat man heute üblicherweise eine Dashcam, denn diese könnte nun alles beweisend zeigen.
Du sagst, die Fahrbahn auf die du wechselste "sah frei aus", aber offenbar war sie nicht frei.
Das spricht zunächst einmal eindeutig gegen Dich.
Wenn Du es nun schaffst dem Richter zu beweisen, dass Du alles notwendige und zumutbare getan hast und auch in der Situation eine angemessene Geschwindigkeit gefahren bist, dann müsstest Du nicht (teil)haften.
 
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