Hallo zusammen,
ich lese hier schon länger still mit und wollte heute selbst einmal meinen Fall schildern, weil ich langsam wirklich nicht mehr weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir einen Rat geben.
Vor mittlerweile genau sechs Jahren hatte ich in den Wintermonaten einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn und befinde mich seitdem in einem zermürbenden Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung. (2019)
Zum Unfallhergang:
Ich fuhr hinter einem Lkw auf der Autobahn. Es war eine Baustelle eingerichtet, zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Direkt zu Beginn der Baustelle stand sogar ein Blitzer, weshalb ich definitiv nicht zu schnell gefahren bin. Ich bin die erlaubten 80 km/h hinter dem Lkw gefahren.
Dann hat der Lkw abgebremst. Ich setzte den Blinker nach links, um die Spur zu wechseln und in genau diesem Moment war plötzlich ein komplett schwarzes, unbeleuchtetes Fahrzeug bzw. Hindernis vor mir. Es war nachweislich unbeleuchtet und auch nicht bestritten, dass es unbeleuchtet war.
Ich hatte keine Reaktionsmöglichkeit mehr. Das Fahrzeug war für mich nicht sichtbar und plötzlich einfach da. Nach dem Spurwechsel konnte ich nicht mehr reagieren und bin auf das Hindernis aufgefahren.
Es kamen Rettungswagen und Polizei. Ich wurde ins Krankenhaus gebracht und musste danach weitere Behandlungen über mich ergehen lassen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch überhaupt nicht, welcher jahrelange Kampf mit der Versicherung auf mich zukommen würde.
Die gegnerische Versicherung (gelbes Logo, viele wissen vermutlich welche gemeint ist) versucht meiner Wahrnehmung nach seit Jahren alles, um mich mürbe zu machen. Der gegnerische Anwalt stellt mich in jedem Gerichtstermin so dar, als hätte ich massive Fehler gemacht. Angeblich hätte ich gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, sei zu schnell gewesen oder hätte den Unfall vermeiden können. Idealfahrer Paragraph etc...
Die Versicherung regulierte damals nur zu zwei Dritteln. Deshalb blieb uns nichts anderes übrig, als zu klagen. Wir haben auf eine 100%ige Haftung geklagt, zusätzlich auf Schmerzensgeld und weitere offene Schadenspositionen, die nicht reguliert wurden.
Am Anfang hatte ich das Gefühl, dass der Richter den Fall nachvollziehen konnte. Der erste Richter wirkte fair und schloss sogar eine 100%ige Haftung der Gegenseite ausdrücklich nicht aus.
Im ersten Gerichtstermin gab es bereits Vergleichsgespräche. Was mich damals irritiert hat: Der Anwalt der Gegenseite wirkte extrem emotional und sagte sinngemäß, er gebe bestimmte Dinge gar nicht erst an die Versicherung weiter, sondern entscheide selbst, was „richtig“ sei. Für mich wirkte das alles sehr persönlich, obwohl ihn der Fall ja eigentlich gar nicht direkt betrifft.
Beim zweiten Termin wurden sämtliche Zeugen vernommen (drei Zeugen). Zusammenfassend haben alle Zeugen ausgesagt, dass der Unfall plötzlich geschah und ich praktisch keine Reaktionsmöglichkeit hatte. Alle sagten aus, dass auch sie das Fahrzeug zunächst überhaupt nicht gesehen hätten und erst später erkannt haben, was dort überhaupt stand. Genau so steht es meines Wissens nach auch im Protokoll vom LG.
Daraufhin wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt zum weiteren Vorgehen.
Dann kam ein Richterwechsel.
Der ursprüngliche Richter, der den Fall über Jahre betreut hatte und meiner Wahrnehmung nach vieles nachvollziehen konnte, wurde wohl ans Oberlandesgericht befördert. Eine neue Richterin nimmt sich meiner Sache seit 1 Jahr an.
Und hier beginnt mein großes Problem:
Der Sachverständige hat rund ein Jahr gebraucht. Aufgrund fehlender Spurensicherung und fehlender Anknüpfungstatsachen konnte letztlich nicht eindeutig geklärt werden, ob der Unfall vermeidbar oder unvermeidbar gewesen wäre. Der Sachverständige hat sich schwammig ausgedrückt und auch bei seiner Anhörun vor Gericht nicht besser gedeutet.
Das Gutachten war für mich ehrlich gesagt extrem frustrierend, weil es keine klare Antwort gab. Der Sachverständige wurde später auch noch vor Gericht angehört, aber selbst dort wurde die Sache nicht wirklich klarer.
Ich zitiere die Zusammenfassung vom Gutachter im Gutachten:
"
Mangels ausreichender objektiver Anknüpfungstatsachen der Spurensicherung im
Unfallstellenbereich und am Beklagtenfahrzeug konnte das Unfallgeschehen nicht
vollständig/umfassend rekonstruiert werden.
Die Lage der Kollisionsstelle längs zum Fahrbahnverlauf konnte nicht ermittelt werden.
Die Lage der Kollisionsstelle zwischen dem Klägerfahrzeug und dem Beklagtenfahrzeug
konnte nicht auf den 2. oder 3. Fahrstreifen festgelegt/ermittelt werden.
Die Kollisionsgeschwindigkeit des Klägerfahrzeugs konnte nicht bestimmt werden.
Die Autobahn BAB wies im Bereich vor und in der Baustelle einen 4-spurigen Verlauf
auf.
Für eine Vollbremsung aus 80 km/h mit einer Reaktionsdauer von 0,8 Sekunden, wie bei
einer Notreaktion bei Tageslicht, wäre bei einer Vollbremsverzögerung von 8,0 m/s? ein
Anhalteweg bis zum Stillstand von ca. 51 m
erforderlich gewesen.
Bei einer Betriebsbremsung mit halber Vollbremsverzögerung
hätte der Anhalteweg
ca. 82 m
betragen. Jede zusätzliche Sekunde Reaktionsdauer hätte den Anhalteweg um
ca. 22 m verlängert.
Im Hinblick auf die Angaben der Zeugen A, B und C ist sachverständigenseits, auch im Hinblick auf die suboptimale Beweissicherung an del
Infallstelle und am Beklagtenfahrzeug, nicht konkret erkennbar geworden, dass eine Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens durch den Kläger vorgelegen hat. Dass der Kläger auf das unbeleuchtete Beklagtenfahrzeug verspätet reagiert hat, ist sachverständigenseits ebenfalls nicht erkennbar geworden.
"
Zeugenaussagen auch im Zitat kurz:
"Der Zeuge A, der in erhöhter Sitzposition im LKW auf der rechten Fahrspur gefahren
ist, hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts erklärt, dass er das
liegengebliebene Fahrzeug auch nicht gesehen habe."
"Die Zeugin B hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts
angegeben, dass sie das Beklagtenfahrzeug erstmals wahrgenommen habe, als sie
vorbeigefahren und daneben gewesen sei."
"Der Zeuge C hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts bausgeführt, dass er das Klägerfahrzeug habe heranfahren sehen und gedacht habe, dass
der Kläger keine Chance habe, das Beklagtenfahrzeug wahrzunehmen. Er habe gedacht,
der Kläger solle abbremsen weil er keine Chance habe, das zu sehen. Der Kläger sei
dann aber voll rein gefahren."
Im Gericht bei seiner Anhörung führte er aus, dass es für mich unmöglich war diesen Gegenstand oder das Fahrzeug zu erkennen. Er hat Beispiele vorgebracht, dass es keine Lichtrefklektion gab und ich das Fahrzeug auch nicht sehen konnte. Auch weil es unbeleuchtet und dunkel war. Im gleichen Zug sagt er aber "allgemein" nicht sehen können meint er. Bezogen auf meinen Fall kann er nicht genau sagen ob es vermeidbar wäre, aufgrund fehledne Anknüpfungstatsachen. Aber die Zeugen und ich haben doch genau ausgesagt wo mein Fahrzeug stand, wo es kollidiert ist und wie es zustande kam?
Mein Anwalt hat bei der Anhörung meiner Meinung nach sehr unprofessionell gewirkt. Erstmal muss ich dazu sagen kennen sich die Anwälte wohl persönlich aber haben wohl kein gutes Verhältnis. Sehen sich regelmäßig in den Verkehrsgerichtstagen. Der gegnerische Anwalt ist renommiert für Versicherungs - und Verkehrsrecht und hält regelmäßig Vorträge für Versicherungen. Statt professionell zu bleiben bekriegen sich beide Anwälte vor Gericht mit Worten wo die Richterin erstmal kurz schlichten musste. Mein Anwalt fragte daraufhin den Gutachter eindeutig "War es vermeidbar oder nicht für den Kläger" und wollte eine eindeutige Antwort. Ich sehe das so, dass er es hätte taktisch klüger und schlauer formulieren müssen.... Die Antwort vom Gutachter war vage.
Die Gegenseite verwies nochmal auf die Betriebsgefahr, Vermeidbarkeit nicht bewiesen, Sichtfahrgebot und überhöhte Geschwindigkeit.
Seitdem ist eine neue Richterin im Verfahren, noch relativ jung und erst seit diesem Jahr dabei in meinem Verfahren. Ich will niemandem Unrecht tun, aber mein Eindruck ist leider, dass sie unserer Seite gegenüber deutlich skeptischer ist und auch deswegen deutlich gemacht hat, dass dieses Verfahren ohne zeitnahen Vergleich eine "Mammutsaufgabe" wäre, da noch Gutachten für medizinische eingeholt werden müssen, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. obwohl hier auch bereits alle Zeugen vorgeladen wurden und ausgesagt haben zu meinen Gunsten.
Im Termin äußerte sie eine klare Tendenz und hielt 20 % Mithaftung meinerseits für wahrscheinlich. Eine 100%ige Haftung der Gegenseite schloss sie praktisch aus und riet zu einem Vergleich.
Was mich zusätzlich belastet:
Der vorherige Richter sah beim Verdienstausfall offenbar keine größeren Probleme. Die neue Richterin sieht das plötzlich deutlich kritischer und nun sollen weitere Gutachten eingeholt werden. Gleiches gilt für den Haushaltsführungsschaden, auch dort sollen zusätzliche Gutachten folgen.
Nach sechs Jahren Prozess fühlt sich das alles einfach nur noch zermürbend an. Warum holt man die Gutachten nicht parallel direkt ein?!
Ich merke, wie sehr mich dieser Rechtsstreit psychisch belastet. Ich habe in einem Gerichtstermin sogar geweint, weil mich das Ganze einfach fertig macht. Im Alltag normal weiterzuleben und gleichzeitig ständig diesen Rechtsstreit im Hinterkopf zu haben, ist unglaublich schwer.
Ich frage mich mittlerweile ernsthaft:
Soll ich nach sechs Jahren einfach aufgeben und mich vergleichen?
Oder soll ich es auf ein Urteil ankommen lassen, obwohl die Richterin bereits eine erkennbare Tendenz hat? Und ggf. in Berufung gehen wenn das Urteil anders ausfällt oder schlechter? Ich meine mit 0 werde ich aus der Sache eh nicht raus gehen. Es ist die Frage was zustande kommt. Zu bedenken wäre noch unbedingt, dass über die Jahre der Basiszinssatz noch dazu kommt bei einem Urteil.
Soll ich einfach paar Tausend auf den gerichtlichen Vergleichsvorschlag hinzufügen und versuchen micih zu vergleichen oder was sagt ihr?
Die Gegenseite hat schon bekannt gegeben, dass 20% Betriebsgefahr zu viel ist und sie zwar dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag der Versicherung nahe legen wird aber dennoch unter diesen gerichtlichen Vergleichsvorschlag liegt.
Jetzt wollen wohl mein Anwalt und ich in 1 Woche nochmal darüber telefonieren wenn das Protokoll da ist und ausrechnen, was wir machen...
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich machen soll weil mich die Sache so sehr belastet. Ich will am besten gerade nichts mehr mit zu tun haben. Ich habe den letzten Gerichtstermin echt positiv entgegen gewartet und dachte das alles zu meinen Gunsten ausfallen würde aber das man mir vorwirft, ich hätte den Unfall vermeiden können oder der Unfall ist aufgrund fehlender Anknüpfungstatsachen und Spurensicherung nicht mehr richtig konstruierbar und deswegen die Unvermeidbarkeit nicht bewiesen, belastet mich sehr.
Ich meine ich fahre doch nicht absichtlich mit 80 Sachen auf ein Fahrzeug auf der Autobahn auf?! Ich kann das einfach nicht verstehen...
Sogar der Gutachter führt aus, dass ich das Fahrzeug hätte nicht sehen können weil der Körper erstmal den Gegenstand erkennen muss, realisieren muss was es ist und dann erst entscheidet ob er bremsen muss und da vergeht Zeit. Parallel sagt er aber das es in meinem Fall aufgrund fehlender ..... nicht festzustellen wäre. Das verstehe ich nicht warum der auf meiner Seite steht und trotzdem es vage hält?
Wie seht ihr das? Habt ihr ähnliche Erfahrungen und was würdet ihr mir anraten?
Mich beschäftigt auch der Gedanke, ob sechs Jahre Kampf am Ende „umsonst“ gewesen wären, wenn ich jetzt aufgebe.
Ich würde mich wirklich über ehrliche Meinungen, Erfahrungen oder Tipps freuen. Hatte jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit langjährigen Verfahren, Richterwechseln oder solchen Quotenfragen?
Danke fürs Lesen.
ich lese hier schon länger still mit und wollte heute selbst einmal meinen Fall schildern, weil ich langsam wirklich nicht mehr weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir einen Rat geben.
Vor mittlerweile genau sechs Jahren hatte ich in den Wintermonaten einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn und befinde mich seitdem in einem zermürbenden Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung. (2019)
Zum Unfallhergang:
Ich fuhr hinter einem Lkw auf der Autobahn. Es war eine Baustelle eingerichtet, zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Direkt zu Beginn der Baustelle stand sogar ein Blitzer, weshalb ich definitiv nicht zu schnell gefahren bin. Ich bin die erlaubten 80 km/h hinter dem Lkw gefahren.
Dann hat der Lkw abgebremst. Ich setzte den Blinker nach links, um die Spur zu wechseln und in genau diesem Moment war plötzlich ein komplett schwarzes, unbeleuchtetes Fahrzeug bzw. Hindernis vor mir. Es war nachweislich unbeleuchtet und auch nicht bestritten, dass es unbeleuchtet war.
Ich hatte keine Reaktionsmöglichkeit mehr. Das Fahrzeug war für mich nicht sichtbar und plötzlich einfach da. Nach dem Spurwechsel konnte ich nicht mehr reagieren und bin auf das Hindernis aufgefahren.
Es kamen Rettungswagen und Polizei. Ich wurde ins Krankenhaus gebracht und musste danach weitere Behandlungen über mich ergehen lassen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch überhaupt nicht, welcher jahrelange Kampf mit der Versicherung auf mich zukommen würde.
Die gegnerische Versicherung (gelbes Logo, viele wissen vermutlich welche gemeint ist) versucht meiner Wahrnehmung nach seit Jahren alles, um mich mürbe zu machen. Der gegnerische Anwalt stellt mich in jedem Gerichtstermin so dar, als hätte ich massive Fehler gemacht. Angeblich hätte ich gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, sei zu schnell gewesen oder hätte den Unfall vermeiden können. Idealfahrer Paragraph etc...
Die Versicherung regulierte damals nur zu zwei Dritteln. Deshalb blieb uns nichts anderes übrig, als zu klagen. Wir haben auf eine 100%ige Haftung geklagt, zusätzlich auf Schmerzensgeld und weitere offene Schadenspositionen, die nicht reguliert wurden.
Am Anfang hatte ich das Gefühl, dass der Richter den Fall nachvollziehen konnte. Der erste Richter wirkte fair und schloss sogar eine 100%ige Haftung der Gegenseite ausdrücklich nicht aus.
Im ersten Gerichtstermin gab es bereits Vergleichsgespräche. Was mich damals irritiert hat: Der Anwalt der Gegenseite wirkte extrem emotional und sagte sinngemäß, er gebe bestimmte Dinge gar nicht erst an die Versicherung weiter, sondern entscheide selbst, was „richtig“ sei. Für mich wirkte das alles sehr persönlich, obwohl ihn der Fall ja eigentlich gar nicht direkt betrifft.
Beim zweiten Termin wurden sämtliche Zeugen vernommen (drei Zeugen). Zusammenfassend haben alle Zeugen ausgesagt, dass der Unfall plötzlich geschah und ich praktisch keine Reaktionsmöglichkeit hatte. Alle sagten aus, dass auch sie das Fahrzeug zunächst überhaupt nicht gesehen hätten und erst später erkannt haben, was dort überhaupt stand. Genau so steht es meines Wissens nach auch im Protokoll vom LG.
Daraufhin wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt zum weiteren Vorgehen.
Dann kam ein Richterwechsel.
Der ursprüngliche Richter, der den Fall über Jahre betreut hatte und meiner Wahrnehmung nach vieles nachvollziehen konnte, wurde wohl ans Oberlandesgericht befördert. Eine neue Richterin nimmt sich meiner Sache seit 1 Jahr an.
Und hier beginnt mein großes Problem:
Der Sachverständige hat rund ein Jahr gebraucht. Aufgrund fehlender Spurensicherung und fehlender Anknüpfungstatsachen konnte letztlich nicht eindeutig geklärt werden, ob der Unfall vermeidbar oder unvermeidbar gewesen wäre. Der Sachverständige hat sich schwammig ausgedrückt und auch bei seiner Anhörun vor Gericht nicht besser gedeutet.
Das Gutachten war für mich ehrlich gesagt extrem frustrierend, weil es keine klare Antwort gab. Der Sachverständige wurde später auch noch vor Gericht angehört, aber selbst dort wurde die Sache nicht wirklich klarer.
Ich zitiere die Zusammenfassung vom Gutachter im Gutachten:
"
Mangels ausreichender objektiver Anknüpfungstatsachen der Spurensicherung im
Unfallstellenbereich und am Beklagtenfahrzeug konnte das Unfallgeschehen nicht
vollständig/umfassend rekonstruiert werden.
Die Lage der Kollisionsstelle längs zum Fahrbahnverlauf konnte nicht ermittelt werden.
Die Lage der Kollisionsstelle zwischen dem Klägerfahrzeug und dem Beklagtenfahrzeug
konnte nicht auf den 2. oder 3. Fahrstreifen festgelegt/ermittelt werden.
Die Kollisionsgeschwindigkeit des Klägerfahrzeugs konnte nicht bestimmt werden.
Die Autobahn BAB wies im Bereich vor und in der Baustelle einen 4-spurigen Verlauf
auf.
Für eine Vollbremsung aus 80 km/h mit einer Reaktionsdauer von 0,8 Sekunden, wie bei
einer Notreaktion bei Tageslicht, wäre bei einer Vollbremsverzögerung von 8,0 m/s? ein
Anhalteweg bis zum Stillstand von ca. 51 m
erforderlich gewesen.
Bei einer Betriebsbremsung mit halber Vollbremsverzögerung
hätte der Anhalteweg
ca. 82 m
betragen. Jede zusätzliche Sekunde Reaktionsdauer hätte den Anhalteweg um
ca. 22 m verlängert.
Im Hinblick auf die Angaben der Zeugen A, B und C ist sachverständigenseits, auch im Hinblick auf die suboptimale Beweissicherung an del
Infallstelle und am Beklagtenfahrzeug, nicht konkret erkennbar geworden, dass eine Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens durch den Kläger vorgelegen hat. Dass der Kläger auf das unbeleuchtete Beklagtenfahrzeug verspätet reagiert hat, ist sachverständigenseits ebenfalls nicht erkennbar geworden.
"
Zeugenaussagen auch im Zitat kurz:
"Der Zeuge A, der in erhöhter Sitzposition im LKW auf der rechten Fahrspur gefahren
ist, hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts erklärt, dass er das
liegengebliebene Fahrzeug auch nicht gesehen habe."
"Die Zeugin B hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts
angegeben, dass sie das Beklagtenfahrzeug erstmals wahrgenommen habe, als sie
vorbeigefahren und daneben gewesen sei."
"Der Zeuge C hat in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts bausgeführt, dass er das Klägerfahrzeug habe heranfahren sehen und gedacht habe, dass
der Kläger keine Chance habe, das Beklagtenfahrzeug wahrzunehmen. Er habe gedacht,
der Kläger solle abbremsen weil er keine Chance habe, das zu sehen. Der Kläger sei
dann aber voll rein gefahren."
Im Gericht bei seiner Anhörung führte er aus, dass es für mich unmöglich war diesen Gegenstand oder das Fahrzeug zu erkennen. Er hat Beispiele vorgebracht, dass es keine Lichtrefklektion gab und ich das Fahrzeug auch nicht sehen konnte. Auch weil es unbeleuchtet und dunkel war. Im gleichen Zug sagt er aber "allgemein" nicht sehen können meint er. Bezogen auf meinen Fall kann er nicht genau sagen ob es vermeidbar wäre, aufgrund fehledne Anknüpfungstatsachen. Aber die Zeugen und ich haben doch genau ausgesagt wo mein Fahrzeug stand, wo es kollidiert ist und wie es zustande kam?
Mein Anwalt hat bei der Anhörung meiner Meinung nach sehr unprofessionell gewirkt. Erstmal muss ich dazu sagen kennen sich die Anwälte wohl persönlich aber haben wohl kein gutes Verhältnis. Sehen sich regelmäßig in den Verkehrsgerichtstagen. Der gegnerische Anwalt ist renommiert für Versicherungs - und Verkehrsrecht und hält regelmäßig Vorträge für Versicherungen. Statt professionell zu bleiben bekriegen sich beide Anwälte vor Gericht mit Worten wo die Richterin erstmal kurz schlichten musste. Mein Anwalt fragte daraufhin den Gutachter eindeutig "War es vermeidbar oder nicht für den Kläger" und wollte eine eindeutige Antwort. Ich sehe das so, dass er es hätte taktisch klüger und schlauer formulieren müssen.... Die Antwort vom Gutachter war vage.
Die Gegenseite verwies nochmal auf die Betriebsgefahr, Vermeidbarkeit nicht bewiesen, Sichtfahrgebot und überhöhte Geschwindigkeit.
Seitdem ist eine neue Richterin im Verfahren, noch relativ jung und erst seit diesem Jahr dabei in meinem Verfahren. Ich will niemandem Unrecht tun, aber mein Eindruck ist leider, dass sie unserer Seite gegenüber deutlich skeptischer ist und auch deswegen deutlich gemacht hat, dass dieses Verfahren ohne zeitnahen Vergleich eine "Mammutsaufgabe" wäre, da noch Gutachten für medizinische eingeholt werden müssen, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. obwohl hier auch bereits alle Zeugen vorgeladen wurden und ausgesagt haben zu meinen Gunsten.
Im Termin äußerte sie eine klare Tendenz und hielt 20 % Mithaftung meinerseits für wahrscheinlich. Eine 100%ige Haftung der Gegenseite schloss sie praktisch aus und riet zu einem Vergleich.
Was mich zusätzlich belastet:
Der vorherige Richter sah beim Verdienstausfall offenbar keine größeren Probleme. Die neue Richterin sieht das plötzlich deutlich kritischer und nun sollen weitere Gutachten eingeholt werden. Gleiches gilt für den Haushaltsführungsschaden, auch dort sollen zusätzliche Gutachten folgen.
Nach sechs Jahren Prozess fühlt sich das alles einfach nur noch zermürbend an. Warum holt man die Gutachten nicht parallel direkt ein?!
Ich merke, wie sehr mich dieser Rechtsstreit psychisch belastet. Ich habe in einem Gerichtstermin sogar geweint, weil mich das Ganze einfach fertig macht. Im Alltag normal weiterzuleben und gleichzeitig ständig diesen Rechtsstreit im Hinterkopf zu haben, ist unglaublich schwer.
Ich frage mich mittlerweile ernsthaft:
Soll ich nach sechs Jahren einfach aufgeben und mich vergleichen?
Oder soll ich es auf ein Urteil ankommen lassen, obwohl die Richterin bereits eine erkennbare Tendenz hat? Und ggf. in Berufung gehen wenn das Urteil anders ausfällt oder schlechter? Ich meine mit 0 werde ich aus der Sache eh nicht raus gehen. Es ist die Frage was zustande kommt. Zu bedenken wäre noch unbedingt, dass über die Jahre der Basiszinssatz noch dazu kommt bei einem Urteil.
Soll ich einfach paar Tausend auf den gerichtlichen Vergleichsvorschlag hinzufügen und versuchen micih zu vergleichen oder was sagt ihr?
Die Gegenseite hat schon bekannt gegeben, dass 20% Betriebsgefahr zu viel ist und sie zwar dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag der Versicherung nahe legen wird aber dennoch unter diesen gerichtlichen Vergleichsvorschlag liegt.
Jetzt wollen wohl mein Anwalt und ich in 1 Woche nochmal darüber telefonieren wenn das Protokoll da ist und ausrechnen, was wir machen...
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich machen soll weil mich die Sache so sehr belastet. Ich will am besten gerade nichts mehr mit zu tun haben. Ich habe den letzten Gerichtstermin echt positiv entgegen gewartet und dachte das alles zu meinen Gunsten ausfallen würde aber das man mir vorwirft, ich hätte den Unfall vermeiden können oder der Unfall ist aufgrund fehlender Anknüpfungstatsachen und Spurensicherung nicht mehr richtig konstruierbar und deswegen die Unvermeidbarkeit nicht bewiesen, belastet mich sehr.
Ich meine ich fahre doch nicht absichtlich mit 80 Sachen auf ein Fahrzeug auf der Autobahn auf?! Ich kann das einfach nicht verstehen...
Sogar der Gutachter führt aus, dass ich das Fahrzeug hätte nicht sehen können weil der Körper erstmal den Gegenstand erkennen muss, realisieren muss was es ist und dann erst entscheidet ob er bremsen muss und da vergeht Zeit. Parallel sagt er aber das es in meinem Fall aufgrund fehlender ..... nicht festzustellen wäre. Das verstehe ich nicht warum der auf meiner Seite steht und trotzdem es vage hält?
Wie seht ihr das? Habt ihr ähnliche Erfahrungen und was würdet ihr mir anraten?
Mich beschäftigt auch der Gedanke, ob sechs Jahre Kampf am Ende „umsonst“ gewesen wären, wenn ich jetzt aufgebe.
Ich würde mich wirklich über ehrliche Meinungen, Erfahrungen oder Tipps freuen. Hatte jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit langjährigen Verfahren, Richterwechseln oder solchen Quotenfragen?
Danke fürs Lesen.
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