Hallo @GudrunS,
eigentlich wollte ich es schon dabei bewenden lassen, aber Du gibst keine Ruhe:
Du hast oben gefragt, was hat die Betroffene verloren außer Zeit?
Tatsächlich einiges:
Die Klägerin hatte durch das SG-Urteil bereits einen Teilerfolg (Anerkennung einer Schädigungsfolge und Heilbehandlung). Dieser Teilerfolg ist durch die Aufhebung des LSG-Urteils und die Zurückverweisung ans LSG nun wieder offen.
Sie steht jetzt ohne rechtskräftiges Urteil da — nach über einem Jahrzehnt.
Und ja, Zeit ist bei einem seit 2013 laufenden Verfahren keine Kleinigkeit, auch wenn andere Verfahren noch länger dauern.
„7 Jahre sind doch gar nicht so lang"
Das relativiert das Problem, löst es aber nicht. Das BSG bezieht sich auf verfassungsrechtliche Maßstäbe (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 6 EMRK) — nicht auf den statistischen Durchschnitt schlecht laufender Sozialgerichtsverfahren. Dass andere Betroffene noch länger warten, macht die 7 Jahre nicht verfassungskonform.
Deine Einzelrichter-Theorie ist der problematischste Punkt: „Er musste als Einzelrichter entscheiden, weil der Senat sonst behördennah entschieden hätte"
Hier argumentierst Du im Grunde : Dr. Renesse hat das Recht gebogen, weil er dem Recht nicht vertraut hat. Das ist ein verständliches Gefühl angesichts struktureller Probleme — aber als Rechtfertigung ist es gefährlich. Wenn Richter systematisch am Kollegium vorbei entscheiden, weil sie dem Kollegium misstrauen, untergräbt das die Gewaltenteilung und die Kollegialstruktur insgesamt — auch dann, wenn die Motivation sympathisch sein sollte.
Zu Deinem Wettangebot; Es kann sein, dass der Senat behördennah entscheidet. Ja, das ist möglich. Es ist aber auch möglich, dass ein vollbesetzter Senat nach gründlicher Beweisaufnahme zugunsten der Klägerin entscheidet. Das weiß niemand vorher. Die Prognose, Kollegialgerichte entschieden systematisch behördennah, ist eine empirische Behauptung, die man belegen müsste — nicht einfach voraussetzen darf und hier bleibst Du den Nachweis schuldig.
Zumindest siehst Du inzwischen ein, dass hier Verfahrensfehler gemacht wurden. Ein kleiner Fortschritt.
Gruß von der Seenixe
eigentlich wollte ich es schon dabei bewenden lassen, aber Du gibst keine Ruhe:
Du hast oben gefragt, was hat die Betroffene verloren außer Zeit?
Tatsächlich einiges:
Die Klägerin hatte durch das SG-Urteil bereits einen Teilerfolg (Anerkennung einer Schädigungsfolge und Heilbehandlung). Dieser Teilerfolg ist durch die Aufhebung des LSG-Urteils und die Zurückverweisung ans LSG nun wieder offen.
Sie steht jetzt ohne rechtskräftiges Urteil da — nach über einem Jahrzehnt.
Und ja, Zeit ist bei einem seit 2013 laufenden Verfahren keine Kleinigkeit, auch wenn andere Verfahren noch länger dauern.
„7 Jahre sind doch gar nicht so lang"
Das relativiert das Problem, löst es aber nicht. Das BSG bezieht sich auf verfassungsrechtliche Maßstäbe (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 6 EMRK) — nicht auf den statistischen Durchschnitt schlecht laufender Sozialgerichtsverfahren. Dass andere Betroffene noch länger warten, macht die 7 Jahre nicht verfassungskonform.
Deine Einzelrichter-Theorie ist der problematischste Punkt: „Er musste als Einzelrichter entscheiden, weil der Senat sonst behördennah entschieden hätte"
Hier argumentierst Du im Grunde : Dr. Renesse hat das Recht gebogen, weil er dem Recht nicht vertraut hat. Das ist ein verständliches Gefühl angesichts struktureller Probleme — aber als Rechtfertigung ist es gefährlich. Wenn Richter systematisch am Kollegium vorbei entscheiden, weil sie dem Kollegium misstrauen, untergräbt das die Gewaltenteilung und die Kollegialstruktur insgesamt — auch dann, wenn die Motivation sympathisch sein sollte.
Zu Deinem Wettangebot; Es kann sein, dass der Senat behördennah entscheidet. Ja, das ist möglich. Es ist aber auch möglich, dass ein vollbesetzter Senat nach gründlicher Beweisaufnahme zugunsten der Klägerin entscheidet. Das weiß niemand vorher. Die Prognose, Kollegialgerichte entschieden systematisch behördennah, ist eine empirische Behauptung, die man belegen müsste — nicht einfach voraussetzen darf und hier bleibst Du den Nachweis schuldig.
Zumindest siehst Du inzwischen ein, dass hier Verfahrensfehler gemacht wurden. Ein kleiner Fortschritt.
Gruß von der Seenixe