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Richter vom BSG abgewatscht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas oerni
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
  • Schlagworte Schlagworte
    bsg
Hallo @GudrunS,
eigentlich wollte ich es schon dabei bewenden lassen, aber Du gibst keine Ruhe:

Du hast oben gefragt, was hat die Betroffene verloren außer Zeit?
Tatsächlich einiges:

Die Klägerin hatte durch das SG-Urteil bereits einen Teilerfolg (Anerkennung einer Schädigungsfolge und Heilbehandlung). Dieser Teilerfolg ist durch die Aufhebung des LSG-Urteils und die Zurückverweisung ans LSG nun wieder offen.
Sie steht jetzt ohne rechtskräftiges Urteil da — nach über einem Jahrzehnt.
Und ja, Zeit ist bei einem seit 2013 laufenden Verfahren keine Kleinigkeit, auch wenn andere Verfahren noch länger dauern.

„7 Jahre sind doch gar nicht so lang"
Das relativiert das Problem, löst es aber nicht. Das BSG bezieht sich auf verfassungsrechtliche Maßstäbe (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 6 EMRK) — nicht auf den statistischen Durchschnitt schlecht laufender Sozialgerichtsverfahren. Dass andere Betroffene noch länger warten, macht die 7 Jahre nicht verfassungskonform.
Deine Einzelrichter-Theorie ist der problematischste Punkt: „Er musste als Einzelrichter entscheiden, weil der Senat sonst behördennah entschieden hätte"
Hier argumentierst Du im Grunde : Dr. Renesse hat das Recht gebogen, weil er dem Recht nicht vertraut hat. Das ist ein verständliches Gefühl angesichts struktureller Probleme — aber als Rechtfertigung ist es gefährlich. Wenn Richter systematisch am Kollegium vorbei entscheiden, weil sie dem Kollegium misstrauen, untergräbt das die Gewaltenteilung und die Kollegialstruktur insgesamt — auch dann, wenn die Motivation sympathisch sein sollte.
Zu Deinem Wettangebot; Es kann sein, dass der Senat behördennah entscheidet. Ja, das ist möglich. Es ist aber auch möglich, dass ein vollbesetzter Senat nach gründlicher Beweisaufnahme zugunsten der Klägerin entscheidet. Das weiß niemand vorher. Die Prognose, Kollegialgerichte entschieden systematisch behördennah, ist eine empirische Behauptung, die man belegen müsste — nicht einfach voraussetzen darf und hier bleibst Du den Nachweis schuldig.

Zumindest siehst Du inzwischen ein, dass hier Verfahrensfehler gemacht wurden. Ein kleiner Fortschritt.

Gruß von der Seenixe
 
Servus Zusammen,

ich vermag die Argumente von Gudrun S nicht verstehen.
Das was Seenixe geschrieben hat ist sowas von einleuchtend, dass man nicht wiedersprechen kann.

Aber ich lerne gerne dazu, vor allem bei Usern die bestimmten Richtern offensichtlich sehr nahe stehen.

Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten wegen der Transparenz- und Informationspflichten der Berufsgenossenschaften gegenüber Versicherten.
Sehr interessant was Seenixe hier schreibt. Bin mal gespannt was er dazu uns zu berichten weis.

Gruß und Danke
 
„7 Jahre sind doch gar nicht so lang"
Das relativiert das Problem, löst es aber nicht. Das BSG bezieht sich auf verfassungsrechtliche Maßstäbe (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 6 EMRK) — nicht auf den statistischen Durchschnitt schlecht laufender Sozialgerichtsverfahren. Dass andere Betroffene noch länger warten, macht die 7 Jahre nicht verfassungskonform.
Lange Gerichtsverfahren sind eine erhebliche Belastung für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland weshalb der Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren ausgebaut wurde.
Jeder Bürger hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, andernfalls steht eine Entschädigung bei unangemessen langen Prozessen vor.
Ich selbst habe mehrere Verfahren über zehn Jahre und weiß wie sehr man darunter leidet.
 
Sehr traurig.
Gudrun hat sich immer sehr kompetent eingebracht.
Das ist keine feine Art wie teilweise Dinge behauptet werden siehe #11, # 9
?!

Sie hat das einzig richtige gemacht und sich zurück gezogen.

Schade. Top Frau, die Gudrun!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Knochenbruchpilot,

schade das Du nicht mehr dazu beitragen kannst. Es bleibt die Entscheidung jedes Einzelnen und jeder hat auch das zu verantworten, was er schreibt.

Top Frau? hin oder her, hier lag sie ausdrücklich falsch und da muß man auch mit Protest rechnen.

Gruß von der Seenixe
 
Wer sich hinter "Gudrun" verbirgt wissen wir nicht.

Die Meinung von "Gudrun" in allen Ehren und Respekt, jedoch gibt es zum deutscher Sozialrichter Jan-Robert von Renesse eine Vorgeschichte die u.a. im März 2016 vor dem Landgericht Düsseldorf in einem Disziplinarverfahren gegen von Renesse einen Höhepunkt erreichte.
Zahlreiche Meinungsäußerungen sind im Netz zu finden bzw. wurden offenbar gelöscht, so auch in der Wikipedia.
Aber es gibt noch Meinungsäußerungen und Berichte wie hier hier zu Beispiel

Nachdem nun "wieder einmal" sich darstellt, dass deutscher Sozialrichter Jan-Robert von Renesse das Recht "verarscht" hat und das Gesetz umgangen hat, um es auszutricken kommt das bei dem einen oder anderen nicht gut an. Der Richter hatte bereits bei mir völlig unnötige Kosten verursacht, über die ich noch berichten werde. Auch in der genannten Streitsache wurden neue Kosten produziert, die vom Bürger, d.h. der Allgemeinheit zu bezahlen ist.

Wie gesagt nicht jeder schaut da schweigend zu und nicht jeder reagiert da entspannt auf PRO Meinungen.
Alles vorstehende nicht nur in diesem Beitrag ist aber nur meine Meinung!
 
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