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Missbrauch in der katholischen Kirche

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas loomer
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

loomer

Neues Mitglied
Wenn jemand zum Thema "Missbrauch in der katholischen Kirche" im kontext von Anerkennungsleistungen im UKA, OEG/SGB XIV oder VBG SGB VII oder RVO kann sich gerne melden. Habe da Erfahrung.
 
Vor kurzem habe ich einen UKA bescheid bekommen. Die VBG gesetzliche Unfallversicherung hat es als Arbeitsunfall anerkannt und mein OEG/SGB XIV Antrag ist noch nicht beschieden. Wenn du oder andere da Fragen haben, dann kann ich mit meinen Erfahrungen dienen.
 
Ok.

Möchte nur drauf hinweisen das Unfallkasse und OEG kollidiert.

Bei mir wurde auch auf Nachfrage nix von der Kirche an die Unfallkasse gemeldet weil es in der Freizeit im verschickungsheim passierte ....
 
VBG und OEG schließen sich nicht aus. Sinnvoll wäre daher, beides anerkennen zu lassen. Leistungen nach dem OEG würden dann zunächst ruhend gestellt. Falls die Leistungen der VBG später aus irgendeinem Grund wegfallen, würde das OEG wieder aufleben. Zudem gibt es OEG Leistungen, die über die Leistungen der VBG hinausgehen. Darf ich fragen, wie lange dein OEG Antrag schon bearbeitet wird? Ich selbst habe ihn im Herbst 2024 gestellt. Mein UKA Antrag wurde, nachdem das Bistum ihn bejaht hatte, nach einem Jahr beschieden.
 
Mein OEG Antrag läuft seit September 25
Mein UKA Antrag ist im Oktober 25 raus

Beides noch nicht durch.

Beim OEG Antrag wird es schwer werden. Die Ansprechperson der Kirche hat mir dagegen schon gesagt, das mein Antrag sicher durch gehen wird. Bei der Höhe kann er mir dagegen gar nichts sagen.

Alles was ich im Netz so lese sind die 5000 euro. Mal schauen
 
Ganz wichtig: Reiche beim OEG-Antrag alle Unterlagen aus dem kirchlichen Verfahren mit ein. Es gibt eine Plausibilitätsprüfung, die du dem OEG mitschickst. Als Zeugen gib zum Beispiel den Bischof und deine unabhängige Ansprechperson an. Die Ansprechperson soll auch die komplette Akte an die OEG senden. Sobald du den UKA-Bescheid hast, reiche auch diesen ein; den Betrag solltest du vorher schwärzen. Im UKA-Verfahren werden die folgenden Punkte bewertet, und auf dieser Grundlage wird die Höhe der Anerkennungszahlung festgelegt. Die Zahlungen schwanken je nach schwere sehr stark. Dein Ziel sollte das maximum sein. In dem UKA Verfahren geht es nur um Geld.

Diese Punkte sollten im Antrag an die UKA ganz genau abgearbeitet werden:

Kriterien für die Leistungsbemessung im konkreten Einzelfall Orientierungspunkte für die Höhe der materiellen Leistung können insbesondere sein:
– die Häufigkeit des Missbrauchs,
– das Alter des Betroffenen zum Zeitpunkt des Missbrauchs,
– die Zeitspanne in Fällen fortgesetzten Missbrauchs,
– die Anzahl der Täter,
– die Art der Tat,
– die Anwendung oder die Androhung von körperlicher Gewalt beim sexuellen Missbrauch,
– der Einsatz von Alkohol, Drogen oder Waffen,
– ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis und Kontrolle (zum Beispiel: Heim, Internat) zum Zeitpunkt der Tat,
– die Ausnutzung der besonderen Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen,
– der Ort des Missbrauchs (zum Beispiel: sakraler Kontext),
– die Art der körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie weitere Folgen für den Betroffenen,
– die Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses im kirchlichen Bereich,
– das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat,
– ein institutionelles Versagen durch kirchliche Verantwortungsträger, sofern es ursächlich oder mitursächlich für den Missbrauch war oder diesen begünstigt oder nicht verhindert hat.


Bei der unabhängigen Ansprechperson beantrag auch die Übernahme der Therapiekosten. Es ist unabhängig von dem UKA verfahren. Du kannst dir auch eine Privatpraxis suchen. Bei dem UKA Verfahren kannst du auch Angaben nachreichen. In dem OEG Verfahren steht dir aus kostenlos Traumaambulanz zu.

@089hilflos

Ich habe mir einige deiner Beiträge durchgelesen. Du kannst auch gegen Verstorbene Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Es wird dann zwar natürlich nicht ermittelt, und die Anzeige wird eingestellt, aber du erhältst ein Aktenzeichen, das du dem OEG mitteilen kannst. Bei deiner Lebensgeschichte und wenn du es im UKA-Verfahren gut dargelegt hast, kannst du mit deutlich mehr als 5.000 Euro rechnen.
 
Ich mach vorerst keine Therapie mehr.

Ein Jahrzehnt Therapie und Kliniken haben nix gebracht und teilweise auch verschlimmert. Habe jetzt mit der Psychiaterin vereinbart erstmal eine Pause zu machen.

Zur UKA..... Habe nur ein Protokoll und per email das der Ansprechpartner alles für plausibel halt.

Man kann ja online verfolgen wie weit die Anträge sind und ich hab immer noch 200 vor mir. Das wird dieses Jahr also nix mehr.

Meine Sachen vom uka verfahren möchte ich dem versorgungsamt nicht zur Verfügung stellen. Aus dem einfachen Grund das dort die zweite Vergewaltigung im Protokoll steht und ich diese nicht nachweisen kann. Damit würde ich mir beim OEG also selbst schaden bei der Kausalität GdS
 
Mach bitte nur das, was dir gut tut. Es sind nur Optionen. Die UKA wird eine Eingangsbestätigung an die haftende Kirchliche Institution senden. Die unabhängige Ansprechperson soll sie dir zur Verfügung stellen. In meinem Fall gab es auch ein kurzes Schreiben des Bistums an die UKA, dass sie meinen Antrag befürworten. Für das OEG sind das Belege, dass die Kirche dir glaubt. Ich denke, kurzfristig wird das UKA Verfahren für dich wichtiger sein - versuche, möglichst alle Kriterien gut in dem Antrag zu beleuchten, dann wird es spürbar mehr als der von dir genannter Betrag werden.
 
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