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MDE und fast vollzeit arbeiten

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Takuri
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Takuri

Neues Mitglied
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage ich hatte einen Arbeitsunfall und bekomme Erwerbsminderungsrente 20% in 2 Jahre ist wieder Kontrolle. Ich arbeite 60% mein Arbeitgeber hat mich für 9 Monate auf 90% gesetzt, da er mir so alle Urlaube und Überstunden die noch vor oder Während dem Kranksein ( ich war 1 Jahr krankgeschrieben) ausbezahlt hat. Hat das für mich irgendwelche Konsequenzen. Da ich ja eigentlich nur meine 60% arbeite aber im Moment natürlich das Gehalt von 90% bekomme. In einem Monat ist alles ausgeglichen.
Lieben Dank für die Antwort
 
Hallo Takuri, da Du schreibst, dass es ein Arbeitsunfall war, gehe ich davon aus, dass Dein MdE 20% beträgt. Solltest Du eine Verletztenrente dadurch beziehen, kannst Du nach meinem Wissen unbegrenzt dazu verdienen. Bei einer (Teil-)Erwerbsminderungsrente welche von der DRV gezahlt wird, sieht das anders aus. Dazu müsstest Du noch ein paar Angaben machen.
 
Ja es war ein Arbeitsunfall und im Moment ist auf unbestimmte Zeit die Erwerbsminderungsrente auf 20% wird aber nochmal kontrolliert in zwei Jahren. Welche Angaben sind noch nötig. Danke dir
 
Wenn Du nur Verletztenrente von der BG erhältst, dann ist egal wie viel Du arbeitest. Du darfst die Begriffe Erwerbsminderungsrente und Verletztenrente nicht verwechseln.
 
Nein ich bekomme Erwerbsminderungsrente und das wird von der deutschen Rentenversicherung bezahlt. Ich weiß nicht den unterschied beider Begriffe. Sry
 
Liebe @Takuri ,
die Deutsche Rentenversicherung bezahlt eine Rente, welche Erwerbsminderungsrente heißt, die gesetzliche Grundlage ist hierfür das Sozialgesetzbuch (SGB) VI, wenn die BG eine Rente zahlt, dann nennt sich diese Verletztenrente, auf Grundlage von SGB VII.

Eine Möglichkeit wäre, sich in der Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers zu erkundigen, wie die gesetzlichen Regelungen für Lohnnachzahlungen sind, meine frühere Chefin hatte einen Steuerberater, der für Lohnzahlungen zuständig war.

Es wäre gut, sich unabhängig beraten zu lassen, ehe Du zur Rentenversicherung gehst. Mein Rat wäre, suche Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht und besprich mit ihm die Problematik. Die Beratung wird nach der Gebührenordnung abgerechnet, kann ich Dich aber vor Fehlern bewahren. Es kann Dir passieren, dass Du einen Teil der Rente zurückzahlen mußt. Deshalb mein Rat mit dem Anwalt.

LG KS 1973
 
Liebe (r) @Takuri ,
laß Dich bitte erst einmal beraten, am besten von einem Anwalt und frage ihn, ob Du Dich selbst an die Rentenversicherung wenden sollst.

Von den Nachzahlungen Deines Chefs werden Sozialabgaben und Steuern abgezogen, über ihre Computersysteme kann die DRV dies nachvollziehen.

Mich wundert es, dass Du von der BG keine Verletztenrente erhältst. Wie hoch ist der MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)?

LG KS1973
 
Hallo
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Ich bekomme von der BG eine Unfallrente von 20% ( MDE) ich habe den Bescheid nochmal genau angeschaut. Liebe Grüße
 
Hallo Takuri,

wenn Du eine Rente mit 20% MdE von der BG erhälst, arbeitest Du wahrscheinlich wieder in deinem Beruf bei Deinem Arbeitgeber!

Ist das so richtig?

Viele Grüße,

Kasandra
 
hallo
Ja genau bei dem gleichen Arbeitgeber. Ich habe heute bei der Geschäftshrung heraus bekommen, dass ich auf meinen Prozenten geblieben bin aber als „Überstundenausgleich“
Deklariert wurde. Danke für die Rückmeldung
 
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