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Gütetermin Verkehrsunfall

@deruli ein Gutachten muss her. Wurde so beschlossen. Der Kläger muss das Geld dafür vorstrecken. Macht das die Rechtschutz oder der Kläger? Und basierend auf meinen Schilderungen, wird der Kläger das Gutachten machen lassen? Wir wahrscheinlich wird das sein? Ich weiß ja das der Gutachter meine Version bestätigen wird weil ich die Wahrheit sage
 

Nein, bei anhängigen ZPO-Verfahren wird sowas immer in irgendeinem der späteren Schriftsätze angeboten.
Ob der Richter darauf überhaupt eingeht - steht in seinem Ermessen (kann ihm aber auf die Füße fallen wenn er das ignoriert oder für unnötig hält und das Verfahren in eine nächst höhere Instanz gehen würde! = möglicher Verfahrensfehler)
Wir hatten in späterem SS damals die Ortsbegehung als dringlich beantragt (nachdem der vom Gericht bestellte Unfallanalytiker mit freudiger Zustimmung (des Namens!) der Gegenseite - allein und ohne die Parteien zu unbekanntem Zeitpunkt wohl selbst dort vorbei fuhr (per Dashcam ...) - vom Richter abgelehnt. Wir hatten per SS ein zweites Gutachten beantragt - hier kam nichtmal eine Antwort/Entscheidung des Richters = einfach ignoriert.

Daumen drücken ist angesagt! LG
 
Na ja, das wird der Gutachter alles schreiben was er davon hält und meint.
Sicherlich gibt es einen Beweisbeschluss und da steht drin was der Gutachter machen muss.
Wenn der Kläger Rechtsschutz versichert ist macht das die Rechtsschutz.
Ist aber hinsichtlich der Finanzierung trotzdem ein Pokerspiel. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten nur, wenn sie von vornherein davon überzeugt sind, dass ihr "Mitglied" die Wahrheit sagt und sie ein Verfahren gewinnen können dh von der Beklagtenseite alles erstattet bekommen werden (plus die übliche 5% über dem Basiszins Verzinsung natürlich).
Stellt sich später raus, dass die Sachlage vollkommen anders war - können sie die Kohle zurück fordern (wegen Täuschung) ... entscheidend sind die AGBs.
 
Ob der Richter darauf überhaupt eingeht - steht in seinem Ermessen (kann ihm aber auf die Füße fallen wenn er das ignoriert oder für unnötig hält und das Verfahren in eine nächst höhere Instanz gehen würde! = möglicher Verfahrensfehler)
Hallo ViolaP,
dass hast Du richtig beschrieben.
Wenn er es ungeprüft bzw. willkürlich ablehnt ist es ein möglicherweise ein Ablehnungsgrund wozu auch gehört, wenn er es "schweigend" ignoriert. Wobei ich stets rate, einen höflichen SS ( = Schriftsatz ) zu verfassen und daran zu erinnern.
Weiterhin das Gericht um einen "Richterlicher Hinweis nach § 139 ZPO" zu bitten.

Wenn dann nichts kommt Ablehnungsantrag.
Denn andernfalls kann in der nächsten Instanz einem der Vorwurf gemacht werden, dass man es ja mit einem Ablehnungsantrag "bekämpfen" kann ( und muss )
 
Wir hatten per SS ein zweites Gutachten beantragt - hier kam nichtmal eine Antwort/Entscheidung des Richters = einfach ignoriert.
Das ist schwer ohne den gesamten Ablauf zu kennen, zu kommentieren. Wenn es ein Gutachten gibt es es kaum möglich ein zweites zu bekommen, man muss schon sehr sehr gut Gründe vortragen können. Möglich wäre das z.B. es wurde ein Ortophäde beauftragt der Neurologische Schäden begutachtet hat und man beantragt jetzt die Bgeutachtung durch einen Neurologen.

Das wäre ein Grund der "greift" und dem Antrag muss das Gericht folgen, wenn nicht Ablehnungsantrag
 
@deruli es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben völlig verrückt aber mir kann es recht sein, der Gutachter wird meine Wahrheit ans Licht bringen
 
@ViolaP das ist interessant dass wenn gelogen wird, was ja bewiesen wird durch den Gutachter, dann muss der Kläger wegen Täuschung das Gutachten aus eigener Tasche zahlen? Also ich kann nur hoffen das der gegnerische Anwalt denen rät die Klage zurückzuziehen aber werden sie vermutlich nicht machen, sie verdienen ja gut dran
 
Problem aber ist: mein Anwalt (!) wurde von mir mehrmals gebeten, die Protokolle die eben genau diese widersprüchlichen Aussagen der Gegenseite (vor Polizei und zwei anderen Gerichten!) belegen - ans Gericht zu geben - was er aber ohne jede Begründung bis heute nicht tut. Und wenn der Richter dann auch noch die klärende Ortsbesichtigung untersagt, dann kann man auch nur zur nächst höheren Instanz und dort auf Verfahrensfehler verweisen. Das wiederum zieht weitere Kosten mit sich und verlängert eben um mehrere Monate noch weiter ... wie eine Endlosspirale ... Mittlerweile rege ich mich zumindest DARÜBER nicht mehr auf, muss aber höllisch aufpassen den Überblick nicht irgendwann zu verlieren wegen der Menge an angesammeltem Schriftzeug. (Könnte ich den Anwalt wechseln, würde ich es tun, kann aber nicht (mehr)!)
 
Frag mich bloß nicht ... Ja, an die Notwendigkeit von Regressforderung gegen den eigenen Anwalt und "alles komplett wieder zurück auf Anfang und neu gewürfelt" hab ich auch schon seit Jahren gedacht - dann würde sich der Krampf wohl hinziehen bis ich 100 bin (so lange überhaupt überlebe) und wirklich niemand mehr irgendwas zahlen muss während ich weiter und weiter Gebühren vorschießen muss ...
Aber die Option Verfahrensfehler wegen der vom Anwalt per SS beantragten aber vom Richter per Bescheid untersagter Ortsbegehung ist auf jeden Fall drin.
 
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