Hallo an alle,
ich habe bitte eine Frage. Es geht nicht um
meine Tochter. Vielleicht kann jemand bitte mit einem Hinweis helfen oder hat eine Idee?
Volljährig geworden, Behinderung 100 GdB mit MZ: H, G, B, Pflegegrad aktuell neu: bleibt bei 4. Gen-Defekt mit geistiger Behinderung, nonverbal, ständige Begleitung. Aktuell bis Sommer noch in der Förderschule. Rechtliche Betreuung liegt bei Eltern und ist durch.
Uns wurde angeraten beim Sozialamt Antrag auf Leistungen zu stellen. Somit liegt dem Amt alles vor, auch die medizinische Stellungnahme bzw Gutachten vom Arbeitsamt: dauerhafte Erwerbsminderung. Da das dem Sozialamt zuerst nicht gereicht hat, wurde auch ein Antrag auf EM Rente gestellt. Dieser Antrag wird aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Das wurde gleich bei Antragstellung mitgeteilt. Soweit ok. Trotzdem verweigert das Sozialamt die Leistung ab Volljährigkeit. Trotz Unterstützung seitens des EUTB und Verfahrenslotsen lehnt das Amt ab. Zu Beginn des Antrags wurde gleich erwähnt alles sei so kompliziert und sie hatten noch nie solche Fälle volljährig mit Behinderung und Erwerbsunfähigkeit. Nun schickt uns das Sozialamt wieder zum Arbeitsamt oder DRV, aber da gibt es definitiv keinen Anspruch. Und meine Tochter braucht den Bescheid für die Tagesförderstätte und weitere Anträge. Was kann man da denn jetzt tun, dass es sich nicht noch lange hinzieht? Gespräche führten zu nichts. Anspruch besteht defintiv unabhängig von Elterneinkommen (eh unter Grenze) und Anrechnung, es geht nur um sie. Pingpongball zu sein in eh schwierigen Umständen ist erschöpfend.
Einstweiliger Antrag/Klage beim Sozialgericht vielleicht?
Danke fürs lesen und bitte entschuldigt die Anfrage …
Viele Grüsse
ich habe bitte eine Frage. Es geht nicht um
meine Tochter. Vielleicht kann jemand bitte mit einem Hinweis helfen oder hat eine Idee?
Volljährig geworden, Behinderung 100 GdB mit MZ: H, G, B, Pflegegrad aktuell neu: bleibt bei 4. Gen-Defekt mit geistiger Behinderung, nonverbal, ständige Begleitung. Aktuell bis Sommer noch in der Förderschule. Rechtliche Betreuung liegt bei Eltern und ist durch.
Uns wurde angeraten beim Sozialamt Antrag auf Leistungen zu stellen. Somit liegt dem Amt alles vor, auch die medizinische Stellungnahme bzw Gutachten vom Arbeitsamt: dauerhafte Erwerbsminderung. Da das dem Sozialamt zuerst nicht gereicht hat, wurde auch ein Antrag auf EM Rente gestellt. Dieser Antrag wird aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Das wurde gleich bei Antragstellung mitgeteilt. Soweit ok. Trotzdem verweigert das Sozialamt die Leistung ab Volljährigkeit. Trotz Unterstützung seitens des EUTB und Verfahrenslotsen lehnt das Amt ab. Zu Beginn des Antrags wurde gleich erwähnt alles sei so kompliziert und sie hatten noch nie solche Fälle volljährig mit Behinderung und Erwerbsunfähigkeit. Nun schickt uns das Sozialamt wieder zum Arbeitsamt oder DRV, aber da gibt es definitiv keinen Anspruch. Und meine Tochter braucht den Bescheid für die Tagesförderstätte und weitere Anträge. Was kann man da denn jetzt tun, dass es sich nicht noch lange hinzieht? Gespräche führten zu nichts. Anspruch besteht defintiv unabhängig von Elterneinkommen (eh unter Grenze) und Anrechnung, es geht nur um sie. Pingpongball zu sein in eh schwierigen Umständen ist erschöpfend.
Einstweiliger Antrag/Klage beim Sozialgericht vielleicht?
Danke fürs lesen und bitte entschuldigt die Anfrage …
Viele Grüsse