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Einsicht Behandlungsakte; Neuregelung der Patientenrechte

Meines Wissens sind die Kosten zwischen 30ct und 1 € pro Blatt.
Meines Wissens geht es doch nur darum, dass Kopien von der alten Akte gemacht werden sollen.
Das ist Problemlos möglich und die Patientin hat ein Recht darauf.

@Der Uli

genau, ich benötige nur das was in der Patientenakte von mir vorhanden ist an handschriftlicher Dokumentation und erstellter Bildgebung/Ultraschall.


Lieber @Helios ,
wenn ein Arzt verstirbt, dann dürfen andere Ärzte, auch wenn sie die Praxis gemeinsam betrieben haben, nicht einfach mit der Akte weiterarbeiten.
Sie unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die neue Ärztin benötigt dafür Dein schriftliches Einverständnis, dass sie mit der, vom Kollegen angefertigten Akte, weiterarbeiten darf.

@KS1973,

die Ärztin in der gleichen Praxis soll mir "nur" eine Kopie meiner Patientenakte geben und die Bildgebung auf einen Stick ziehen (den ich in OVP dagelassen habe) oder mit einem anderen Datenträger zur Verfügung stellen.
Die Ärztekammer schreibe ich jetzt an und frage dort nach.


@ViolaP,
ja, die Dokumentation hat die Arzthelferin in der Hand gehabt, zwei Meter daneben der Kopierer, und sie sagte, die Ärztin erlaube es jetzt nicht, sie müsse sich erst einmal ein Bild machen. Ach ja, natürlich wurden alle anderen Patienten zeitnah informiert über die Situation.

Viele Grüße
Helios
 
und, das kann ich mir jetzt gerade nicht verkneifen ;-)

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Diese Fehlermeldung erhalte ich, wenn ich bei der Bundesärztekammer das Kontaktformular ausfülle und absenden möchte!
 
Lieber @Helios,
wenn ein Arzt verstirbt, der Eigentümer einer Praxis war, dann gehört das Archiv zum Nachlass und muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden. Sollten keine Erben vorhanden sein, dann muss ein Nachlaßverwalter eingesetzt werden.

Die andere Ärztin bzw. die Mitarbeitenden können nicht einfach eine Kopie herausgeben. Die rechtliche Situation ist kompliziert. Sollte es in einem MVZ sein, dann gibt es dort Geschäftsführer und Ärztlichen Leiter, welche Dir weiter helfen können.

Da Du die Kopien sicherlich für Dein Gerichtsverfahren benötigst, muss man hier juristisch korrekt vorgehen. Du verstehst, was ich meine.

LG KS1973
 
Lieber @Helios ,
es wäre günstiger, die Landesärztekammer des Bundeslandes, wo die Praxis ist , zu kontaktieren. Der Todesfall muss innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet sein.

LG KS 1973
 
@KS1973,

die Ärztekammer des Bundeslandes habe ich kontaktiert und habe eine Antwort erhalten, und es wurde nach genauen Angaben zum Praxisstandort gefragt und nach dem verstorbenen Arzt.
Da Du die Kopien sicherlich für Dein Gerichtsverfahren benötigst, muss man hier juristisch korrekt vorgehen. Du verstehst, was ich meine.
Danke für den Hinweis!

Ja, genau, wenn ich das jetzt über die Ärztekammer in meinem Bundesland mache, ist das dann "juristisch korrekt"? Ich meine, ich weiß ja gar nicht wie das "Vorgehen" jetzt juristisch korrekt wäre. Kann ich mich auf die Landesärztekammer verlassen? Oder muß ich selber recherchieren?

Die Ärztin in der Praxis dort meinte, als ich nach den Unterlagen gefragt habe, das die Situation sehr ungewöhnlich ist und das sie noch nicht genau weiß ... ja, was eigentlich? Sie sagte, könne sie machen und, müsse sie erst noch überlegen, und, das könne sie eh nicht da muß sie ihren Techniker fragen ... usw.

Viele Grüße
Helios
 
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