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Berufskrankheit und Altersrente

gerth

Neues Mitglied
2019 Berufskrankheit eingereicht.2025 anerkannt. Seit 2011 Altersrente also eird die Rente Berufskrankheit mit der Altersrente verrechnet daher keinen finanziellen Vorteil
Habe jetzt gelesen das man auch eine Abfindung beantragen kann.Aber diese Abfindung wird nur gezahlt wenn die Lebenserwartung nicht eingeschränkt ist.Hat da jemand Erfahrung
 
Hallo Gerth, leider sind Deine Informationen nicht ausreichend, um die Angelegenheit beurteilen zu können. Verletztenrente und Altersrente können durchaus und im Rahmen von Freigrenzen parallel bezogen werden, ohne dass es hier zu einer Verrechnung kommt. Die jeweilige Höhe ist hier entscheidend. Hierzu solltest Du Dich bei einem Rentenberater einschlägig beraten lassen. Alles Gite.
 
Ja das werde ich machen.Die Anerkennung als Berufskrankheit habe ich nach zwei Verhandlungen vor Sozialgerichten auch etst seit Anfang November.Werde erstmal warten bis das sich die Berufsgenossenschaft
bei mir meldet.Bis jetzt habe ich nur Nachricht vom Gericht das die BGRCI den Widerspruch zurück genommen hat
 
Ich kenne den Fall nicht aus eigener Erfahrung, aber ich würde mich da nicht zu sehr auf einzelne Aussagen verlassen. Ob eine Abfindung möglich ist, hängt von mehreren Voraussetzungen ab und wird immer individuell geprüft. Dass bereits eine Altersrente bezogen wird, macht die Sache leider oft komplizierter. Ich würde direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen oder mich von einem Sozialverband beraten lassen. Vielleicht hat hier auch jemand genau diesen Fall schon selbst durchlaufen.
 
Eine Abfindung der Rente der Berufsgenossenschaft ist nur ratsam für den Fall, dass man eine größere Geldsumme kurzfristig benötigt. Ansonsten benachteiligt man sich nur selbst, da man im Abfindungszeitraum ja keine Rentenanpassungen mehr erhält. Auf die Altersrente würde aber auch eine abgefundene BG-Rente angerechnet werden. Also keine gute Idee.
 
Ich kenne den Fall nicht aus eigener Erfahrung, aber ich würde mich da nicht zu sehr auf einzelne Aussagen verlassen. Ob eine Abfindung möglich ist, hängt von mehreren Voraussetzungen ab und wird immer individuell geprüft. Dass bereits eine Altersrente bezogen wird, macht die Sache leider oft komplizierter. Ich würde direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen oder mich von einem Sozialverband beraten lassen. Vielleicht hat hier auch jemand genau diesen Fall schon selbst durchlaufen.


Nach Gesprächen mit Behörden oder Beratungsstellen möchten viele den Kopf erst einmal mit etwas anderem beschäftigen.
Manche lesen ein Buch, schauen eine Serie oder nutzen verschiedene digitale Unterhaltungsangebote.
Die Möglichkeiten sind heute sehr vielfältig und jeder entscheidet selbst, was am besten zu den eigenen Interessen passt.
Für einige gehören dazu auch Plattformen wie pribet deutsch mit einer Auswahl verschiedener Spiele.
Solche Angebote sollten ausschließlich der Unterhaltung dienen und verantwortungsvoll genutzt werden.
Zusätzlich würde ich darum bitten, dir eine schriftliche Auskunft geben zu lassen, falls die telefonischen Aussagen unterschiedlich ausfallen. So hast du im weiteren Verfahren eine nachvollziehbare Grundlage und kannst dich bei Rückfragen darauf beziehen. Es kann außerdem sinnvoll sein, alle relevanten Bescheide und medizinischen Unterlagen vollständig bereitzuhalten, damit der Sachverhalt möglichst schnell geprüft werden kann. Falls Unsicherheiten bei der Berechnung oder den Voraussetzungen bestehen, lohnt sich eine zweite unabhängige Beratung häufig ebenfalls. Gerade bei sozialrechtlichen Fragen können kleine Details einen großen Unterschied machen. Deshalb würde ich erst eine verbindliche Auskunft abwarten, bevor du weitere Entscheidungen triffst.
 
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