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Übergangsphase - Leistungsbezug

Hallo zusammen,

Ich bekomme nun Grundrente nach dem OEG. Weitere Leistungen, wie Berufschadensausgleich werden noch lustig weiter geprüft. Nun muss ich einen Weiterbewilligungsantrag Grundsicherung stellen. Vor ca einem Jahr habe ich eine Nachzahlung der Grundrente bekommen. Soweit ich das verstanden habe, gehört diese -nach einem Jahr, nicht mehr zum Schonvermögen.

Ich befinde mich zur Zeit quasi in einer komischen Übergangsphase. Ich weiß nicht welche Leistungen ich bekomme. Die Grundrente bekomme ich auch erst mal unter Vorbehalt, da ich auch noch zwischen altem und neuem Recht entscheiden kann. Diese Entscheidung aber eben auch nicht treffen kann, da diese ja zum Beispiel vom Berufschadensausgleich abhängig wäre.

Meine Frage: Kann mir das JobCenter Geld abziehen, da andere Behörden (von denen ich ja abhängig bin) nicht zu Potte kommen? Wird das Geld dann auch unter Vorbehalt abgezogen? Kann ich im Umkehrschluss dann auch darauf bestehen, dass das Geld unter „Vorbehalt“ abgezogen wird. Da ja einfach nicht geklärt ist, welche Leistungen ich beziehen werde?

Danke für eure Antwort.
 
Hallo, ich habe die Situation mal mit meiner KI besprochen. Sie ist der Meinung, dass das Jobcenter kann trotz ausstehender Entscheidungen anderer Behörden vorläufig oder nach aktueller Rechtslage anrechnen; nein, ein Anspruch darauf, dass dies ausdrücklich „unter Vorbehalt“ geschieht, ist nicht der übliche Rechtsanspruch, entscheidend ist vielmehr die korrekte vorläufige oder endgültige Bescheidung mit Begründung.
Als Hinweis gab sie mir den folgenden Vorschlag für ein Begleitschreiben:

Zusatz zum Weiterbewilligungsantrag
Die Leistungs- und Einkommenssituation ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Ich erhalte die Grundrente derzeit nur vorläufig bzw. unter Vorbehalt; über weitere Leistungen, insbesondere Berufsschadensausgleich, ist noch nicht entschieden. Zudem steht die Entscheidung zwischen altem und neuem Recht noch aus und ist von weiteren behördlichen Feststellungen abhängig.

Ich bitte daher, den Weiterbewilligungsantrag unter Berücksichtigung dieser noch offenen Rechts- und Tatsachengrundlage zu bearbeiten und – soweit erforderlich – vorläufig zu entscheiden. Soweit einzelne Zahlungen oder Nachzahlungen berücksichtigt werden sollen, bitte ich um eine nachvollziehbare und schriftliche Begründung, auf welcher rechtlichen Grundlage die Anrechnung erfolgt.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass eine abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich ist, weil die Entscheidungen anderer zuständiger Stellen noch ausstehen.

Vielleicht hilft Dir das ja.

Gruß von der Seenixe
 
Soweit ich weiß, ist doch jetzt, nachdem du als Opfer anerkannt bist, nicht mehr das Jobcenter für dich zuständig, sondern die Hauptfürsorgestelle deines Versorgungsamtes. Du bekommst jetzt von denen Hilfe zum Lebensunterhalt, diese Leistungen sind auch etwas höher als die vom Jobcenter.

Ich würde an deiner Stelle einfach die Sachbearbeiterin in deinem Versorgungsamt, die dich anerkannt hat, anrufen und dort nachfragen. Google mal HLU im Zusammenhang mit OEG bzw SGB XIV.
 
Auf meinem Anerkennungsbescheid steht das drauf, auf Seite 3:
"Fürsorgerische Leistungen können bei der Hauptfürsorgestelle X-Stadt, XY Straße in XStadt beantragt werden".
Lies dir deinen Bescheid mal ganz genau durch.
Liebe Grüße
Schizoaffektive
 
Dankeschön,

ich habe jetzt wieder eine Einmalzahlung erhalten. Da ich das Schreiben noch nicht habe, kann ich noch nicht schreiben warum ich das Geld bekommen habe. Daher muss ich jetzt erst mal abwarten. Melde mich danach noch einmal.
 
Hallo @n8schmetterling ,
das hört sich ja alles überhaupt nicht gut an.
Heißt das, dass du, obwohl du vor einem Jahr schon die Zahlung der ausstehenden Grundrente seit Antragstellung überwiesen bekommen hast, immer noch keinen Anerkennungsbescheid hast???

Und dass du keine laufenden Zahlungen vom Versorgungsamt bekommst, sondern ab und zu mal eine Einmalzahlung? Was sagt deine Anwältin bzw dein Anwalt dazu???

Grundrente ist ja immer anrechnungsfrei, das weißt du ja sicher, das sollte auch das Jobcenter wissen.
Kannst du denen nicht das Urteil zeigen? Du hast doch vor über einem Jahr den Rechtsstreit mit dem Versorgungsamt gewonnen, oder habe ich da was missverstanden???
 
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