n8schmetterling
Mitglied
Hallo zusammen,
Ich bekomme nun Grundrente nach dem OEG. Weitere Leistungen, wie Berufschadensausgleich werden noch lustig weiter geprüft. Nun muss ich einen Weiterbewilligungsantrag Grundsicherung stellen. Vor ca einem Jahr habe ich eine Nachzahlung der Grundrente bekommen. Soweit ich das verstanden habe, gehört diese -nach einem Jahr, nicht mehr zum Schonvermögen.
Ich befinde mich zur Zeit quasi in einer komischen Übergangsphase. Ich weiß nicht welche Leistungen ich bekomme. Die Grundrente bekomme ich auch erst mal unter Vorbehalt, da ich auch noch zwischen altem und neuem Recht entscheiden kann. Diese Entscheidung aber eben auch nicht treffen kann, da diese ja zum Beispiel vom Berufschadensausgleich abhängig wäre.
Meine Frage: Kann mir das JobCenter Geld abziehen, da andere Behörden (von denen ich ja abhängig bin) nicht zu Potte kommen? Wird das Geld dann auch unter Vorbehalt abgezogen? Kann ich im Umkehrschluss dann auch darauf bestehen, dass das Geld unter „Vorbehalt“ abgezogen wird. Da ja einfach nicht geklärt ist, welche Leistungen ich beziehen werde?
Danke für eure Antwort.
Ich bekomme nun Grundrente nach dem OEG. Weitere Leistungen, wie Berufschadensausgleich werden noch lustig weiter geprüft. Nun muss ich einen Weiterbewilligungsantrag Grundsicherung stellen. Vor ca einem Jahr habe ich eine Nachzahlung der Grundrente bekommen. Soweit ich das verstanden habe, gehört diese -nach einem Jahr, nicht mehr zum Schonvermögen.
Ich befinde mich zur Zeit quasi in einer komischen Übergangsphase. Ich weiß nicht welche Leistungen ich bekomme. Die Grundrente bekomme ich auch erst mal unter Vorbehalt, da ich auch noch zwischen altem und neuem Recht entscheiden kann. Diese Entscheidung aber eben auch nicht treffen kann, da diese ja zum Beispiel vom Berufschadensausgleich abhängig wäre.
Meine Frage: Kann mir das JobCenter Geld abziehen, da andere Behörden (von denen ich ja abhängig bin) nicht zu Potte kommen? Wird das Geld dann auch unter Vorbehalt abgezogen? Kann ich im Umkehrschluss dann auch darauf bestehen, dass das Geld unter „Vorbehalt“ abgezogen wird. Da ja einfach nicht geklärt ist, welche Leistungen ich beziehen werde?
Danke für eure Antwort.