Mir ist folgendes nicht ganz klar.
Folgende Punkte müssen fristgerecht erfüllt sein, damit Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung erfolgen kann.
Sie erhalten Invaliditätsleistung wenn:
-der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt
-die Invalidität innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall eingetreten ist und ärztlich festgestellt wurde
-Sie Ihren Anspruch innerhalb einer Frist von weiteren 3 Monaten bei uns geltend machen
Die "ärztliche Feststellung": ist das ein extra Schreiben von einem Arzt, bei dem man z.b. in Behandlung ist oder wäre das auch ein BG-Gutachten, wo der MdE angegeben ist.
Also, wenn man wg eines Arbeitsunfalles mehrere BG-Gutachten hat, wo bereits ein MdE ermittelt worden ist, braucht man dann trotzdem noch eine "ärztliche Feststellung" über die Invalidität?
Folgende Punkte müssen fristgerecht erfüllt sein, damit Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung erfolgen kann.
Sie erhalten Invaliditätsleistung wenn:
-der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt
-die Invalidität innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall eingetreten ist und ärztlich festgestellt wurde
-Sie Ihren Anspruch innerhalb einer Frist von weiteren 3 Monaten bei uns geltend machen
Die "ärztliche Feststellung": ist das ein extra Schreiben von einem Arzt, bei dem man z.b. in Behandlung ist oder wäre das auch ein BG-Gutachten, wo der MdE angegeben ist.
Also, wenn man wg eines Arbeitsunfalles mehrere BG-Gutachten hat, wo bereits ein MdE ermittelt worden ist, braucht man dann trotzdem noch eine "ärztliche Feststellung" über die Invalidität?