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Hallo,
gemäß Gesetz § 87 Abs 2 SGB IX heißt es:
der schwerbehinderter Mensch - der Betriebsrat - die Schwerbehindertenvertretung ist zwingend vor der Entscheidung über die Zustimmung oder Versagung zum Antrag auf Kündigungzulassung durch den Arbeitger anzuhören.
Jetzt meine Frage an euch...
Mit der Unterstützung unserer Mitglieder und unserer Community haben wir eine einzigartige Wissensplattform geschaffen, die unser gesamtes Know-how allen Unfallopfern zur Verfügung stellt.