Hallo,
ich möchte hier folgenden Beschluss des BSG zur Kenntnis bringen:
Dazu sind mir auch entsprechende Kommentare in die Hände gekommen, wobei ich aus einem zitieren möchte. Dieser stammt von Lutz Wehrhahn, der Direktor eines SG ist und dazu in SozR 2/2009 vom Januar 2009 veröffentlicht...