Hallo*,
das Aachener Sozialgericht gab einem Dachdecker Recht, der 40 Jahre lang bei seiner Arbeit zum Teil ungeschützt der Sonne ausgesetzt war.
Die Berufsgenossenschaft hatte unter Hinweis auf einen fehlenden Eintrag in der Liste der Berufskrankheiten eine Anerkennung abgelehnt.
Die...