Zuruhesetzungsverfahren nach längerer Krankheit

Zahn

Mitglied
Hallo an alle,

zunächst einmal danke, dass man an dieser Stelle immer hilfreiche Auskunft bekommt.
Wir haben mittlerweile ein Gutachten vom Amtsarzt bekommen. Darin wird wegen langfristiger Krankheit ohne deutliche Besserung die Zuruhesetzung empfohlen.
Die Personalstelle will daher nun ihrerseits die Zuruhesetzung prüfen und möchte wissen, ob wir mit der Einsichtnahme in die Personalakte durch gegebenenfalls die Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung einverstanden sind. Für die Beantwortung der Frage hat man eine Woche Zeit. Eine Nichtbeantwortung wird als Nichtzustimmung gewertet.

Empfehlt Ihr, die Akteneinsicht durch Dritte wie z.B. die Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung zuzulassen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Wie geht man mit der sehr kurzen Frist um?
Mir fällt auf, dass Briefe von der Personalstelle grundsätzlich zu Ferienzeiten und Feiertagen verschickt werden. Somit ist es schwer, jemanden bei Gewerkschaften usw. in der angegebenen Frist zu erreichen, um sich zu informieren. Hat man ein Recht auf eine Fristverlängerung?

LG
 
Hallo Zahn,

Zum Thema Frauenvertretung und Schwerbehindertenvertretung, das ist vollkommen dir überlassen. Wenn du Sie einbindet werden Sie prüfen ob etwas aus Ihrem Bereich zutrifft. Also wenn du eine anerkannte schwerbihnderung hast ob man dich noch irgendwo anders unterbringen kann oder ob alle Vorschriften eingehalten wurden.

Ich habe mich damals dagegen entschieden weil A: als Mann kann einem die Frauenvertrutung nicht weiterhelfen und Schwerbehinderung gab es damals auch keine anerkannte und es hätte mir in meinem Fall auch nicht geholfen. Daher Nein angekreuzt und zurückgeschickt. Es dauert einfach wochen/Monate länger wenn du Sie einbindest und bringt je nach Fall nichts. Außer man möchte mehr Zeit, dann hilft das natürlich.

Aus eigener und Erfahrungen von Kollegen dauert es im Land Berlin zwischen Gutachten und Zurruhesetzung ca. 12 Monate.

Du hast mal geschrieben es ist ein anerkannter Dienstunfall. Daher sind hier einige Sachen Extrem wichtig, im Hinblick auf dein Ruhegehalt und andere Sachen.

Wurde im Gutachten aufgeführt, dass die Empfehlung zur Zurruhesetzung Hauptsächlich auf den Folgen des DU vom xx.xx.xxxx. beruht.

Wurde die MdE festgestellt?

Wenn nicht unbedingt direkt einen Antrag an die zuständige Stelle schicken, dass der Amtsarzt die MdE noch anhand der letzten Untersuchung und der Aktenlage festlegen soll sonst wartet ihr da Jahre drauf.

Wenn im Gutachten steht zurruhesetzung aufgrund Dienstunfall vom XX.XX.XXXXX heißt dass, dass du schon mal ein Undallruhegahlt bekommst, was deutlich besser als die Mindestpension ist und als die normale.

Für das erhöhte Unfallruhegehalt sind noch ganz viele Sachen wichtig um die man sich selbst kümmern muss.

Ich empfehle dir dringend dich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen sonst verpasst du einige wichtige fristen. Ansonsten bekommst du in Berlin erst mal die Mindestpension und das auch gerne mal ein bis zwei Jahre bis dein Ruhegehalt festgesetzt wird. Außer du kümmerst dich selbst darum.

Wenn du Berliner Landesbeamter bist hätte ich viele Tips und wenn du sonst Fragen hast findet sich bestimmt auch jemand.

Genau dasselbe Thema habe ich als Berliner Landesbeamter endlich dieses Jahr abschließen können.

VG
Reese
 
PS: zum Thema Fristverlängerung würde ich einfach anfragen ob das möglich ist. Die Personalstelle in Berlin ist sogar telefonisch erreichbar und bisher waren alle Mitarber sehr freundlich.

Die Gewerkschaften waren leider nicht wirklich hilfreich, die haben einen auch nur den Tip gegeben eine Rechtsberatung bei ihrem Partnern zu machen.

Zum Thema Anwälte kann ich sagen, dass ich hier in Berlin noch keinen Gefunden habe der wirklich motiviert ist.
 
Lieber Reese,

hab vielen Dank für Deine Hinweise.
Da Du auch Berliner Landesbeamter bist, würde ich Dir gern noch ein paar Fragen zum Ablauf des Zuruhesetzungsverfahrens stellen.

Laut besagtem Schreiben der Personalstelle müssen die Interessenvertreter bei Zuruhesetzungsverfahren einbezogen werden. Die Personalstelle möchte auf dem beiliegenden Bogen aber nur wissen, ob Letztere das aktuelle Gutachten des Amtsarztes einsehen dürfen, in dem die Zuruhesetzung empfohlen wird.
Mir ist deshalb nicht klar, ob die Frauenbeauftragte bei weiblichen Beamten und die Schwerbehindertenvertretung bei Beamten mit anerkannter SB in jedem Fall eingeschaltet werden. Haben die dann Einblick in die Personalakte, ohne jedoch das neueste Amtsarztgutachten zu kennen, wenn man auf dem Bogen ein nein angekreuzt hat? Das könnte dann ja sogar negativ sein, da den beiden Personen nicht alle Informationen zum Gesundheitszustand des Beamten vorliegen.

Müssen Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung immer eine andere Verwendung des Beamten statt der Pensionierung empfehlen? Und welches Gewicht hat deren Einschätzung gegenüber dem Amtsarztgutachten?

Mich würde auch interessieren, ob besagtes Schreiben der Personalstelle bereits die Anhörung des Beamten ist, die laut Gewerkschaft vor Zuruhesetzung erfolgen muss.
Wenn noch ein anderes Schreiben kommen sollte, welche Art Auskünfte werden darin abgefragt?
Macht es Sinn, sich zu äußern bzw. wann lässt man es besser?

Und wie läuft Deiner Erfahrung nach das Zuruhesetzungsverfahren ab?

Man fühlt sich aufgrund von Unwissenheit leider sehr ohnmächtig gegenüber den betroffenen Behörden (Personalstelle und Unfallfürsorge). Deshalb wäre ich Dir für Deine Hinweise wirklich sehr dankbar.

LG
Zahn
 
Hallo @Zahn

Die Einbeziehung der Frauenbeauftragten und der SchwBVertretung zögern das Verfahren hinaus und erhöhen deine anrechnungsfähigen Zeiten, also deine Pension.

Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, selber Kontakt zu PR, SchwbV und Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen. Ich konnte dort meine Interessen äußern, wurde beraten, konnte offene Fragen klären und wurde über anstehende Schritte und Schreiben informiert, bevor sie mich per Post erreichten, sodass ich einen kleinen Zeitgewinn für meine Reaktion bekam.

LG
 
Hallo Zahn,

Zum Verfahren: Du wirtst noch einige Anhörungsbögen und ähnliche schreiben von Unterschiedlichen Dienststellen bekommen. Ich habe gerade einmal durchgeblättert und zwei Anörungsbögen sowie 4 Schreiben ,,Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand'' bekommen.

Bei den Anhörungsbögen geht es auch darum, dass der Dienstherr dir eröffnet, dass er dich nicht mehr zur Dienstleistung heranziehen wird, sprich du benötigts keine Krankschreibungen. Die erste Anhörung hatte ich ca. 1 Monat nach dem Pol-Arzt Termin. Zusätzlich werden dir dann noch die Dienstgeschäfte untersagt und dir mitgeteilt, dass du die Uniform nicht mehr anziehen darfst.

Generell könnte ich dir sehr ausführlich erklären wie es bei mir weiterging und wahrscheinlich bei dir auch.

Allerdings solltest du dir sicher sein, was du willst.

Willst du bleiben oder gehen? Pensionierung oder zurück in den Dienst jenachdem musst du andere Dinge beachten. Bei deiner Antwort solltest du aber daran denken, dass hier auch Leute aus unserer Behörde oder der DUF/Personalstelle mitlesen.

Für den Fall, dass du nicht mehr kannst und Pensioniert werden willst und musst, solltest du dich um einige wichtige Dinge kümmern.

1. Die Dienstunfallfürsorge (DUF) sowie den ärztlichen Dienst ZS Pers D 1 auffordern umgehend die MdE festzustellen/festzusetzen da wartest du sonst Jahre drauf und das hatt erhebliche Auswirkung auf deine Pension (mehrer Tausend Euro mehr oder weniger pro Monat). Wenn du eine MdE zugesprochen bekommst (muss auch rückwirkend bis zum Unfallereignis berechnet werden)
dann bekommst du auch den Unfallausgleich der je nach Höhe zwischen 418-2019€ monatlich beträgt.

2. Umgehend die Urlaubsabgeltung beantragen (sind auch ein paar tausend Euro) bevor Sie verjährt. Wenn du damit bis zur echten Pensionierung wartest bist du schon zu spät. Deine Stunden muss dir der Dienstherr leider nicht auszahlen.

3. Private Dienstunfähigkeitsversicherung: Ich hoffe du hast eine Dienstunfähigkeitsversicherung die muss bereits nach 6 Monaten Krankheit/DU auszahlen. In deinem Fall wäre es sogar sehr einfach, du hast ein Gutachten vom Amtsarzt der dich für Dienstunfähig erklärt hat. Damit müssen Sie zahlen und zwar auch Rückwirkend. Bis zum beginn der Dauerhaften erkrankung. Wen du eine richtige Dienstunfähigkeitsversicherung und nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast dann ist dass eine schöne Rückzahlung und monatlich ein Beitrag der dir hilft zu überleben solange du die Mindestpension bekommst.

4. Antrag auf ein Dienstunfall/erhöhtes Dienstunfallruhegehalt stellen. Angeblich passiert das automatisch, jedoch haben SIe dann mal deinen Namen gehört bis sie deine Akte bekommen.

Zum Ablauf kann ich sagen, dass du wenn du gehen willst, jetzt noch die Schreiben bekommst und wenn du willst kannst du dir die Pensionierungsurkunde zuschicken lassen oder auf deiner letzten Dienststelle abholen.

Dann bekommst du die Ankündigung zur Versetzung in der Ruhestand (Vorankündigen) und nach Ablauf der Frist (1 Monat) bekommst du die endgültige Ankündigung zur versetzung in den Ruhestand in der dann auch ein Datum genannt wird (zum 30.06.2025 bspw.).

Du wirst dann am 01.07.2025 den Unterschied auf deinen Konto merken. Deine gesamte Dienstexistenz wird dann nämlich verschoben. Von der Personalstelle und der DUF zum LVwA Berlin. Die übernehmen dann auch deine Bezahlung/Pension. Allerdings erst wenn Sie deine Akte haben. Bedeutet du bekommst je nach Alter die Mindestpension oder eine etwas höhere Abschlagszahlung. Er wenn deine Akte beim LVwA eintrifft, was Monate dauern wird, wird ein Sachbearbeiter anfangen zu prüfen ob du ein Unfallruhegehalt/ erhöhtes Unfallruheghalt / Pension bekommst. Das Prüfung wird dann erneut Monate oder Jahre dauern. Wenn du dein gesamtes Leben nur beim Land Berlin warst kann es etwas schneller gehen ansonsten muss deine Akte noch zur Vordienstzeitenstelle (Dort liegt meine Akte seit einem Jahr) und die berechnen dann was von deinen anderen Tätigkeiten/Ausbildungen noch angerechnet werden kann.

Auch deine Kosten / Therapie usw. läuft dann nicht mehr über die DUF sondern über das LVwA. Also musst du die Anträge dorthin stellen ab deiner Pensionierung. Die benutzen andere Vordrucke und es gibt leider kaum einen Mitarbeiter dort der einen sagen kann welche Vordrucke man benutzen soll und an wenn die geschickt werden sollen. Telefonisch erreicht man nur an zwei Tagen in einem zweistündigen Zeitfenster dort jemanden. Meistes erreicht man aber nur den Besetztton... Vor Ort wird man nicht eingelassen und es werden auch keine Fragen beantwortet. Schriftlich und per E-Mail ist es etwas besser jemanden zu erreichen. Ich schätze so 30 Prozent wahrscheinlichkeit eine Antwort zu erhalten. Zusammen mit einer Kollegin habe ich fast zwei Monate gebraucht um herauszufinden an wen ich meine Kostenerstattungsanträge schicken muss um mein Geld zurückzubekommen.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es einen ganz schön fertig macht, wenn man im Dienst schwer verletzt wird und unverschuldet wegen Krankheit Pensioniert wird. Gerade Finanziell ist es auch sehr schmerzhaft wenn man auf einmal über einen langen Zeitraum nur die Mindestpension erhält (1800€-Krankenkasse=1500€) gerade in Berlin wo alleine eine Wohnung schon sehr teuer ist und den Großteil der mindestpension verschlingt.

Interessehalber wollte ich noch fragen ob du bei der POL Berlin bist/warst oder eine andere Behörde.


VG
Reese
 
Hallo Reese, hallo HWS-Schaden,

habt Dank für Eure vielen sehr ausführlichen Hinweise.
Wenn man krank ist, ist es schlimm, mit der ganzen Bürokratie konfrontiert zu werden und nicht genau zu wissen, wie man damit umgehen soll.
LG
Zahn
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Reese,

ich bedanke mich nochmal für die ganzen ausführlichen Informationen. Die Fülle an Dingen, die zu beachten sind, hat mich umgehauen. Auch Dein Hinweis, dass Behörden hier mitlesen. Das hat mich sehr verunsichert, weshalb ich mich erstmal sammeln musste.

Ich habe mittlerweile erfahren, dass man bei einer drohenden Zuruhesetzung eine vierwöchige Anhörungsfrist hat. Mir ist nicht klar, wann die beginnt. Bereits mit dem Erhalt des Schreibens der Personalstelle, in dem sie mitteilt, dass sie aufgrund des Amtsarztgutachtens die Zuruhesetzung prüft und nach dem Einverständnis zur Weitergabe vom Amtsarztgutachten an die Interessenvertreter fragt?

Danke und LG
Zahn
 
Hallo Zahn, ich werde heute Nachmittag nochmal in meine Unterlagen reinschauen. In den schreiben ist immer ein Rechtsbehelf mit bei. In diesem wird ausdrücklich auf die Fristen hingewiesen. Wenn ich mich richtig erinnere kam dass in der vorletzten Ankündigung. Quasi die Vorankündigung zur Versetzung in den Ruhestand. Wie gesagt, wenn du ein Schreiben bekommst, ist immer der Hinweis dabei, welche Rechte du hast und ob du gegen den ,,Bescheid,, Widerspruch einlegen kannst.

VG Reese
 
Hallo Reese,

danke für Deine schnelle Reaktion und dafür, dass Du nachschauen wirst.

VG
Zahn
 
Hallo Zahn,

Ich habe mittlerweile erfahren, dass man bei einer drohenden Zuruhesetzung eine vierwöchige Anhörungsfrist hat. Mir ist nicht klar, wann die beginnt. Bereits mit dem Erhalt des Schreibens der Personalstelle, in dem sie mitteilt, dass sie aufgrund des Amtsarztgutachtens die Zuruhesetzung prüft und nach dem Einverständnis zur Weitergabe vom Amtsarztgutachten an die Interessenvertreter fragt?

Nein, für die Anhörungsfrist kommt ein gesondertes Schreiben. Es wird jetzt ja erst einmal geprüft, ob überhaupt eine Zurruhesetzung ansteht, beim Amtsarzt kann auch etwas anderes rauskommen, z.B., eine Therapieempfehlung zur Wiedererlangung der Dienstfähigkeit oder die Umsetzung auf einen anderen Dienstposten. Die amtsärztliche Stellungnahme sollte nicht nur deinem Dienstherrn, sondern in Kopie auch dir zugehen, am besten sprichst du das beim Amtsarzt an. Du hast ein Recht auf Erhalt. Mir wurde die Kopie vom Amtsarzt zugeschickt.

Wenn dein Dienstherr aufgrund der amtsärztlichen Stellungnahme das Einleiten eines Zurruhesetzungsverfahrens entscheidet, wirst du darüber informiert und erst dann erhältst Gelegenheit zur Stellungnahme (Anhörungsfrist). Sofern du der Übermittlung an die SchwBV und Gleichstellungsbeauftragten zugestimmt hast, erhalten auch sie das Schreiben mit einer Frist zur Stellungnahme. Es ist dann gut, wenn ihr euch absprecht. Da deinem Verfahren ein Dienstunfall zugrunde liegt, müsste der PR eigentlich längst informiert worden sein. Wenn du noch keinen Kontakt aufgenommen hast, rate ich dazu.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

das Amtsarztgutachten liegt bereits vor.
Die Personalstelle prüft aufgrund dessen die Zuruhesetzung und hat die Zustimmung der Weitergabe der medizinischen Unterlagen an die Interessenvertreter erfragt.
Hat damit die Anhörungsfrist begonnen?

Grüße
Zahn
 
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