Hallo Zahn,
Zum Verfahren: Du wirtst noch einige Anhörungsbögen und ähnliche schreiben von Unterschiedlichen Dienststellen bekommen. Ich habe gerade einmal durchgeblättert und zwei Anörungsbögen sowie 4 Schreiben ,,Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand'' bekommen.
Bei den Anhörungsbögen geht es auch darum, dass der Dienstherr dir eröffnet, dass er dich nicht mehr zur Dienstleistung heranziehen wird, sprich du benötigts keine Krankschreibungen. Die erste Anhörung hatte ich ca. 1 Monat nach dem Pol-Arzt Termin. Zusätzlich werden dir dann noch die Dienstgeschäfte untersagt und dir mitgeteilt, dass du die Uniform nicht mehr anziehen darfst.
Generell könnte ich dir sehr ausführlich erklären wie es bei mir weiterging und wahrscheinlich bei dir auch.
Allerdings solltest du dir sicher sein, was du willst.
Willst du bleiben oder gehen? Pensionierung oder zurück in den Dienst jenachdem musst du andere Dinge beachten. Bei deiner Antwort solltest du aber daran denken, dass hier auch Leute aus unserer Behörde oder der DUF/Personalstelle mitlesen.
Für den Fall, dass du nicht mehr kannst und Pensioniert werden willst und musst, solltest du dich um einige wichtige Dinge kümmern.
1. Die Dienstunfallfürsorge (DUF) sowie den ärztlichen Dienst ZS Pers D 1 auffordern umgehend die MdE festzustellen/festzusetzen da wartest du sonst Jahre drauf und das hatt erhebliche Auswirkung auf deine Pension (mehrer Tausend Euro mehr oder weniger pro Monat). Wenn du eine MdE zugesprochen bekommst (muss auch rückwirkend bis zum Unfallereignis berechnet werden)
dann bekommst du auch den Unfallausgleich der je nach Höhe zwischen 418-2019€ monatlich beträgt.
2. Umgehend die Urlaubsabgeltung beantragen (sind auch ein paar tausend Euro) bevor Sie verjährt. Wenn du damit bis zur echten Pensionierung wartest bist du schon zu spät. Deine Stunden muss dir der Dienstherr leider nicht auszahlen.
3. Private Dienstunfähigkeitsversicherung: Ich hoffe du hast eine Dienstunfähigkeitsversicherung die muss bereits nach 6 Monaten Krankheit/DU auszahlen. In deinem Fall wäre es sogar sehr einfach, du hast ein Gutachten vom Amtsarzt der dich für Dienstunfähig erklärt hat. Damit müssen Sie zahlen und zwar auch Rückwirkend. Bis zum beginn der Dauerhaften erkrankung. Wen du eine richtige Dienstunfähigkeitsversicherung und nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast dann ist dass eine schöne Rückzahlung und monatlich ein Beitrag der dir hilft zu überleben solange du die Mindestpension bekommst.
4. Antrag auf ein Dienstunfall/erhöhtes Dienstunfallruhegehalt stellen. Angeblich passiert das automatisch, jedoch haben SIe dann mal deinen Namen gehört bis sie deine Akte bekommen.
Zum Ablauf kann ich sagen, dass du wenn du gehen willst, jetzt noch die Schreiben bekommst und wenn du willst kannst du dir die Pensionierungsurkunde zuschicken lassen oder auf deiner letzten Dienststelle abholen.
Dann bekommst du die Ankündigung zur Versetzung in der Ruhestand (Vorankündigen) und nach Ablauf der Frist (1 Monat) bekommst du die endgültige Ankündigung zur versetzung in den Ruhestand in der dann auch ein Datum genannt wird (zum 30.06.2025 bspw.).
Du wirst dann am 01.07.2025 den Unterschied auf deinen Konto merken. Deine gesamte Dienstexistenz wird dann nämlich verschoben. Von der Personalstelle und der DUF zum LVwA Berlin. Die übernehmen dann auch deine Bezahlung/Pension. Allerdings erst wenn Sie deine Akte haben. Bedeutet du bekommst je nach Alter die Mindestpension oder eine etwas höhere Abschlagszahlung. Er wenn deine Akte beim LVwA eintrifft, was Monate dauern wird, wird ein Sachbearbeiter anfangen zu prüfen ob du ein Unfallruhegehalt/ erhöhtes Unfallruheghalt / Pension bekommst. Das Prüfung wird dann erneut Monate oder Jahre dauern. Wenn du dein gesamtes Leben nur beim Land Berlin warst kann es etwas schneller gehen ansonsten muss deine Akte noch zur Vordienstzeitenstelle (Dort liegt meine Akte seit einem Jahr) und die berechnen dann was von deinen anderen Tätigkeiten/Ausbildungen noch angerechnet werden kann.
Auch deine Kosten / Therapie usw. läuft dann nicht mehr über die DUF sondern über das LVwA. Also musst du die Anträge dorthin stellen ab deiner Pensionierung. Die benutzen andere Vordrucke und es gibt leider kaum einen Mitarbeiter dort der einen sagen kann welche Vordrucke man benutzen soll und an wenn die geschickt werden sollen. Telefonisch erreicht man nur an zwei Tagen in einem zweistündigen Zeitfenster dort jemanden. Meistes erreicht man aber nur den Besetztton... Vor Ort wird man nicht eingelassen und es werden auch keine Fragen beantwortet. Schriftlich und per E-Mail ist es etwas besser jemanden zu erreichen. Ich schätze so 30 Prozent wahrscheinlichkeit eine Antwort zu erhalten. Zusammen mit einer Kollegin habe ich fast zwei Monate gebraucht um herauszufinden an wen ich meine Kostenerstattungsanträge schicken muss um mein Geld zurückzubekommen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es einen ganz schön fertig macht, wenn man im Dienst schwer verletzt wird und unverschuldet wegen Krankheit Pensioniert wird. Gerade Finanziell ist es auch sehr schmerzhaft wenn man auf einmal über einen langen Zeitraum nur die Mindestpension erhält (1800€-Krankenkasse=1500€) gerade in Berlin wo alleine eine Wohnung schon sehr teuer ist und den Großteil der mindestpension verschlingt.
Interessehalber wollte ich noch fragen ob du bei der POL Berlin bist/warst oder eine andere Behörde.
VG
Reese