Hallo
@Zahn
Ich habe die Möglichkeit genutzt, um zu schreiben, dass ich nicht in den Ruhestand versetzt werden will, obwohl ich wusste, dass meine Position nicht entscheidend war. Deswegen war es auch wichtig, die Möglichkeit zu nutzen, noch einmal auf den Zusammenhang zum Dienstunfall hinzuweisen (wie ich oben schon geschildert habe). Ich hatte zuvor den Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung und zum PR gesucht, sie kannten im Mitbestimmungsverfahren also die Hintergründe.
Dieses Vorgehen hat dabei geholfen, dass es nach der Zurruhesetzung keine größere Zeitverzögerung und keine Probleme dabei gab, dass der Unfall als ursächlich für die Zurruhesetzung festgestellt wurde.
Du fragst, was „üblich“ ist. Es ist üblich/vorgeschrieben, dass du (schriftlich) angehört wirst. Wie viele Betroffene dies nutzen, weiß ich nicht. Das hängt sicher auch von den Umständen ab. Dein Interesse vor dem Dienstunfall war vermutlich nicht, in Ruhestand zu gehen. Wenn die Zurruhesetzung nun infolge des Dienstunfalls ansteht, dürfte in deinem Interesse sein, dass diese Kausalität festgestellt wird, weil dann Unfallruhegehalt gezahlt wird. Finanziell ein gewaltiger Unterschied! Daraus ergibt sich, dass du jede Möglichkeit nutzen solltest, deinen Standpunkt zu vertreten und vertreten zu lassen. Was spricht für dich denn dagegen?? Das ist mir vollkommen unklar.
VG