Zurruhesetzung - Anhörung

Zahn

Mitglied
Liebes Forum,

im Zurruhesetzungsverfahren gibt es die Möglichkeit, sich zu der von der Personalstelle beabsichtigten Zurruhesetzung zu äußern.
Ist das sinnvoll?
Welche Vorteile und welche Nachteile hat es, sich zu äußern bzw. sich nicht zu äußern?
Ich bitte Euch um Eure Erfahrungswerte und um Euren Rat.
Danke und VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @Zahn

Du könntest ein Schreiben nutzen, um damit (noch einmal) darauf hinzuweisen, dass die geplante Zurruhesetzung [wenn zutreffend: von dir nicht angestrebt wird und] Folge eines Dienstunfalls ist.

VG
 
Hallo @Zahn,
es wäre auch die Möglichkeit, gegenüber der Personalstelle auf laufende Behandlungen hinzuweisen.

Eventuell besteht doch die Möglichkeit an einen Arbeitsplatz zurückzukehren. Es gibt ja auch im Beamtentum den demografischen Wandel, vielleicht wird eine Stelle frei, die Du besetzen kannst.

In der Politik wird ja gerade wieder über das Berufsbeamtentum diskutiert, man muss abwarten, wohin die Entwicklung geht. Man muss schauen, ob man noch genügend Bewerber findet, wenn die Aussicht auf die Verbeamtung schwindet.

LG KS1973
 
Hallo

@KS1973 Bei den amtsärztlichen Begutachtungen zur Beurteilung der Dienstfähigkeit muss geprüft werden, ob eine Teildienstfähigkeit besteht und ob eine andere Verwendung als die bisherige möglich ist. Erst wenn beides verneint wird, darf eine Zurruhesetzung erfolgen. Zahn müsste die Prüfung also hinter sich haben.
@Zahn Wenn diese Prüfungen bei dir nicht erfolgt sind, solltest du dir einen mit diesen Fragen erfahrenen Verwaltungsrechtler zur Unterstützung suchen.

Die Personalstelle (bisherige Dienststelle) interessiert sich nicht für deine Behandlungen. Wenn der Dienstherr sie erfahren möchte, um zu prüfen, ob du alles tust, um die Dienstfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (wenn vom Amtsarzt etwas empfohlen wurde), dann wirst du angeschrieben. Im Zurruhesetzungsverfahren, in dem du dich befindest, ist die aktuelle Anfrage deiner Stellungnahme eine Formsache - und eine Gelegenheit, noch einmal auf die Dienstunfähigkeit als Folge des Dienstunfalls hinzuweisen (was evtl. nach Zurruhesetzung die Gewährung eines Unfallruhegehalts beschleunigt) und ist auch eine Gelegenheit für Hinweise, falls Teildienstfähigkeit oder andere Verwendung nicht geprüft wurden. Eine „andere Verwendung“ ist übrigens nur „amtsangemessen“ zulässig und möglich.

VG
 
Hallo an alle,
danke erstmal für die Beiträge.
Ist es üblich, während der Anhörungsmöglichkeit eine Stellungnahme zur eigenen Dienstfähigkeit abzugeben, egal ob positiv oder negativ? Wird das erwartet?
Wie seid ihr da vorgegangen?
VG
 
Hallo @Zahn

Ich habe die Möglichkeit genutzt, um zu schreiben, dass ich nicht in den Ruhestand versetzt werden will, obwohl ich wusste, dass meine Position nicht entscheidend war. Deswegen war es auch wichtig, die Möglichkeit zu nutzen, noch einmal auf den Zusammenhang zum Dienstunfall hinzuweisen (wie ich oben schon geschildert habe). Ich hatte zuvor den Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung und zum PR gesucht, sie kannten im Mitbestimmungsverfahren also die Hintergründe.
Dieses Vorgehen hat dabei geholfen, dass es nach der Zurruhesetzung keine größere Zeitverzögerung und keine Probleme dabei gab, dass der Unfall als ursächlich für die Zurruhesetzung festgestellt wurde.

Du fragst, was „üblich“ ist. Es ist üblich/vorgeschrieben, dass du (schriftlich) angehört wirst. Wie viele Betroffene dies nutzen, weiß ich nicht. Das hängt sicher auch von den Umständen ab. Dein Interesse vor dem Dienstunfall war vermutlich nicht, in Ruhestand zu gehen. Wenn die Zurruhesetzung nun infolge des Dienstunfalls ansteht, dürfte in deinem Interesse sein, dass diese Kausalität festgestellt wird, weil dann Unfallruhegehalt gezahlt wird. Finanziell ein gewaltiger Unterschied! Daraus ergibt sich, dass du jede Möglichkeit nutzen solltest, deinen Standpunkt zu vertreten und vertreten zu lassen. Was spricht für dich denn dagegen?? Das ist mir vollkommen unklar.

VG
 
Hallo HWS-Schaden,

danke erstmal für Deine Einschätzung. Wenn ich weitere Fragen habe, melde ich mich.
VG
 
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