Weiterer Ablauf Verfahren Zurruhesetzung und Dienstunfall

Zahn

Mitglied
Hallo an alle,

mir ist der Ablauf in den beiden Verfahren Zurruhesetzung und Dienstunfall immer noch nicht ganz klar. Daher bitte ich nochmal kurz um Eure Erläuterung:

Folgende Fallkonstellation:
Unfallfürsorge:
Anerkannter Dienstunfall, anerkannte körperliche Unfallfolgen, MdE vorhanden, PTBS u.a. als Unfallfolgen abgelehnt, Widerspruch läuft

Personalstelle:
Andauernde Krankheit, Einleitung Zurruhesetzungsverfahren, Amtsarztgutachten stellt Dienstunfähigkeit aufgrund nicht körperlicher Erkrankungen fest, sehr wahrscheinlich Zurruhesetzung, aber nicht wegen Dienstunfall, da bisher keine Anerkennung nicht körperlicher Unfallfolgen

Wie läuft das weiter ab?
Sollte später doch noch eine Anerkennung der PTBS u. anderer Unfallfolgen kommen, wird der Zurruhesetzungsbescheid dann angepasst, ebenso der Versorgungsbescheid? Passiert das automatisch? Nur auf Antrag? Nur bei Widerspruch gegen beide Bescheide, weil die sonst rechtskräftig werden?

VG
 
Hallo Zahn,

hole Dir Beratung bei Deinem PR und Deiner Gewerkschaft ein.

Alternativ über einen RA welchen Deine Versicherung übernimmt.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Zahn,

lies mal hier:




Aktueller geht es wohl nicht!

Daher:

hole Dir Beratung bei Deinem PR und Deiner Gewerkschaft ein.

Alternativ über einen RA welchen Deine Versicherung übernimmt.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo @Zahn

Du schreibst, eine MdE wurde vergeben. Vom Amtsarzt vorgeschlagen und vom Dienstherrn bewilligt? Rechtskräftig oder durch Widerspruch angefochten? Für welche unfallbedingten Einschränkungen?

@Kasandra Was hat der verlinkte Fall aus NRW, in dem die Behörde regelwidrig verschlafen hat, eine amtsärztliche Untersuchung deutlich früher einzuleiten und von Dienstunfall keine Rede ist, mit der Frage zu tun?

VG
 
Hallo HWS-Schaden,

MdE vom Amtsarzt und Unfallstelle bewilligt.
Noch nicht rechtskräftig, da der Widerspruch läuft.
VG
 
Hallo @Zahn

Das ist vage. Sind das orthopädische Schäden?
Spielen diese bei der Dienstfähigkeit und der Zurruhesetzung gar keine Rolle?
Denkst du, du wärst in der Lage wieder Dienst zu leisten, wenn die psychischen Auswirkungen geheilt wären?

Nachtrag:
Gibt es für die PtBS eine fachärztlich gesicherte Diagnose?
Wie hat sich der Amtsarzt zur PtBS geäußert? Bestritten? Bestätigt?
Welches Trauma soll der PtBS zugrunde liegen, wenn nicht der Dienstunfall?

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

mir ist nicht so ganz klar, warum diese Informationen wichtig sind? Es geht doch erstmal vorrangig um den Verfahrensablauf.

Warum wurde das Ganze in ein anderes Thema verschoben?
VG
 
Hallo @Zahn

Ich kann nicht erkennen, dass etwas verschoben wurde oder in der verkehrten Rubrik ist, ggf. frage bei den Moderatoren nach.

Die Fragen habe ich gestellt, weil ich nicht (weiter) im Nebel stochern will und mir Gedanken gemacht habe, ob / wie erwirkt werden könnte, dass dein Interesse Berücksichtigung beim Dienstherrn findet.

Du weißt bereits aus den anderen Threads: Wenn die Zurruhesetzung nicht wegen der Folgen des Dienstunfalls erfolgt, dann gilt das, was üblicherweise bei einer Zurruhesetzung wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfallfolgen gilt.
Ein Widerspruch gegen die Zurruhesetzung hat keine aufschiebende Wirkung. Ggf. guckst du in das für dich geltende BeamtVG.
Der Widerspruch gegen den MdE-Bescheid bewirkt, dass die MdE zunächst nicht rechtswirksam anerkannt ist und ein evtl. anstehender Unfallausgleich bis zur Rechtsgültigkeit nicht gezahlt wird.
Die Schwerbehindertenvertretung und der PR können dir das ggf. erklären.

VG
 
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