Was bedeutet folgende Bedeutung Formulierung?

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Zahn

Mitglied
Hallo an alle,
wer von Euch kennt folgende Formulierung: „wird aufgrund der mittlerweile teilweise chronififizierten psychischen Erkrankungen die mindestens überhalbschichtige Wiederaufnahme der früheren Dienstaufgaben oder anderer Aufgaben weder innerhalb von 6 Monaten, noch innerhalb der nächsten 2 Jahre möglich sein“.

Was bedeutet das? Hat jemand Erfahrung hiermit?
VG
Zahn
 
@Zahn
Aufgrund der psychischen Erkrankung wird es nicht möglich sein mehr als 4 St ( halbschichtig) zu arbeiten. Weder in 6 Monaten noch innerhalb der nächsten 2 Jahre.
Gruß
Piet
 
Danke Piet,

Was folgt daraus? Begrenzte Dienstfähigkeit oder gleich Dienstunfähigkeit?
Gruß
Zahn
 
Hallo Zahn, aus dieser Formulierung alleine kann man nicht beurteilen ob begrenzt oder komplett Dienstunfähig. Dafür fehlen weitere Angaben aus dem Gutachten von Amtsarzt.

Bei den Zeitraum geht es generell darum dass wenn innerhalb von 2 Jahren keine Besserung zu erwarten ist, kann der Beamte pensioniert werden. Außer er ist begrenzt dienstfähig.

Generell steht aber ganz unten im Gutachten vom Amtsarzt oder in der darauffolgenden Mitteilung von der Dienstunfallfürsorge, die Feststellung ob eine begrenzen Dienstunfähigkeit besteht oder eine dauerhafte, weil der beamte innerhalb von zwei Jahren nicht wieder dienstfähig oder begrenzt dienstfähig werden könnte.

VG Reese
 
Ich würde dir auf alle Fälle nahelegen dir so schnell wie möglich einen Rechtsbeistand zu suchen, falls du noch keinen hast. Wenn du in einer Gewerkschaft bist können die dir auch weiterhelfen und dich an jemanden vermitteln.
 
Hallo @Zahn

auch um nicht einen anderen posten verteilen zu müssen.
Das ist richtig.

Keine begrenzte Dienstfähigkeit (möglich):
„ wird aufgrund der mittlerweile teilweise chronififizierten psychischen Erkrankungen die mindestens überhalbschichtige Wiederaufnahme der früheren Dienstaufgaben oder anderer Aufgaben weder innerhalb von 6 Monaten, noch innerhalb der nächsten 2 Jahre möglich sein“ = mindestens halbe Dienstfähigkeit nicht möglich = keine begrenzte DF möglich (alles mit entsp. Dauer) = es folgt Einleitung des Zurruhesetzungsverfahrens, wenn DH der amtsärztl. Stellungnahme folgt und entspr. Bescheid erlässt.

Wenn Zurruhesetzungsbescheid akzeptiert wird, ist kein RA erforderlich.

LG
 
Vielen Dank erstmal an alle!
Trotzdem eine kleine Nachfrage:
heißt „mindestens überhalbschichtig“ nicht mehr als die Hälfte? Wäre das dann nicht doch eine begrenzte Dienstfähigkeit?
Zahn
 
Hallo @HWS-Schaden, ja ein Anwalt wird theoretisch nur benötigt wenn der Bescheid nicht akzeptiert wird und man dagegen vorgehen will.


Allerdings würde ich jeden der z.b. Aufgrund seiner Erkrankung oder anderer Umstände nicht die Kapazität hat sich selbst intensiv mit dem Thema zu beschäftigen raten sich im Bundesland Berlin an einen Fachamwalt für Beamtenrecht zu wenden.

Alleine aus den Gründen, Pension/unfallruhegehalt/erhöhtes unfallruhegehalt/Versorgungsbescheid/Urlaubsabgeltung und weitere Themen.

Aus persönlicher Erfahrungen und aus der von ebenfalls Betroffenen Kollegen, kann ich sagen dass vieles einfach vergessen wird.

Bspw. Steht in den schreiben der Unfallfürsorge/personalstelle/LVwA dass solche sachen von Amts wegen geprüft werden. Die Kollegen die sich nicht selbst darum gekümmert haben warten immer noch oder ihre Ansprüche sind verjährt.

Eine Monat Widerspruchsfrist ist eigentlich mehr als ausreichend. Aber wenn man erst mal den Brief liegen lässt weil einen die Formulierungen eventuelle nicht bekannt sind oder überfordern und einem eventuell nicht bekannt ist was der Unterschied zwischen normaler Pension oder Unfallruhegehalt/erhöhtes unfallruhegehalt ist dann steht man im schlechtesten Fall auf einmal nur mit der mindestpension oder reduzierter Pension da und kann sich obwohl alle Voraussetzungen für eine bessere Versorgung vorliegen selbst vor Gericht nicht mehr wehren weil die Fristen abgelaufen sind.

In anderen Bundesländern mag das vielleicht besser laufen aber in Berlin läuft es gefühlt häufiger eher zum Nachteil der Beamten. Man könnte manchmal vermuten, dass das Land die schwierige Situation der verletzten Beamten ausnutzt um möglichst billig wegzukommen.
 
Hallo Reese,

das Problem ist, einen engagierten Anwalt zu finden. Kennst Du oder Deine betroffenen Kollegen einen?
Zahn
 
Hallo Zahn,

Wie bereits schon mal geschrieben sind mir selbst keine bekannt die ich als ,,engagiert,, weiterempfehlen würde. Die die mir und Kollegen bekannt sind, würde ich eher als sie machen das nötige aber nicht mehr einordnen. Aber mit denen fährt man bestimmt besser als ganz ohne. Und wenn man ihnen selbst etwas zuarbeitet kann ich mit vorstellen, das es einen zu dem Ziel bringt wo man hinwill.

Falls ich es noch nicht geschrieben habe würde ich dir empfehle dich wenn du beim PolArzt warst direkt an ZS Pers D zu wenden und sagen du willst eine Abschrift vom Gutachten zum abholen oder zugeschickt bekommen. Das Gutachten endet mit der Empfehlung einer Zurruhesetzung, teildienstfähigkeit und einer Empfehlung zur Wiederherstellung in X Jahren. Ich kann nur empfehlen dir dieses Gutachten aushändigen zu lassen und auch mit dem Bescheid zur Zurruhesetzung welches du von einer anderen Stelle bekommst abzugleichen.

Es ist eine Empfehlung und deine Dienstbehörde muss dem nicht unbedingt 100 prozentig folgen.
 
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