Hallo
@HWS-Schaden, ja ein Anwalt wird theoretisch nur benötigt wenn der Bescheid nicht akzeptiert wird und man dagegen vorgehen will.
Allerdings würde ich jeden der z.b. Aufgrund seiner Erkrankung oder anderer Umstände nicht die Kapazität hat sich selbst intensiv mit dem Thema zu beschäftigen raten sich im Bundesland Berlin an einen Fachamwalt für Beamtenrecht zu wenden.
Alleine aus den Gründen, Pension/unfallruhegehalt/erhöhtes unfallruhegehalt/Versorgungsbescheid/Urlaubsabgeltung und weitere Themen.
Aus persönlicher Erfahrungen und aus der von ebenfalls Betroffenen Kollegen, kann ich sagen dass vieles einfach vergessen wird.
Bspw. Steht in den schreiben der Unfallfürsorge/personalstelle/LVwA dass solche sachen von Amts wegen geprüft werden. Die Kollegen die sich nicht selbst darum gekümmert haben warten immer noch oder ihre Ansprüche sind verjährt.
Eine Monat Widerspruchsfrist ist eigentlich mehr als ausreichend. Aber wenn man erst mal den Brief liegen lässt weil einen die Formulierungen eventuelle nicht bekannt sind oder überfordern und einem eventuell nicht bekannt ist was der Unterschied zwischen normaler Pension oder Unfallruhegehalt/erhöhtes unfallruhegehalt ist dann steht man im schlechtesten Fall auf einmal nur mit der mindestpension oder reduzierter Pension da und kann sich obwohl alle Voraussetzungen für eine bessere Versorgung vorliegen selbst vor Gericht nicht mehr wehren weil die Fristen abgelaufen sind.
In anderen Bundesländern mag das vielleicht besser laufen aber in Berlin läuft es gefühlt häufiger eher zum Nachteil der Beamten. Man könnte manchmal vermuten, dass das Land die schwierige Situation der verletzten Beamten ausnutzt um möglichst billig wegzukommen.