Hallo zusammen in der neuen Finanztest stand wieder ein super Artikel:
"Hat sich jemand durch einen Unfall die Schulter dauerhaft beschädigt, muss sein privater Unfallversicherer ihm die volle Leistung Zahlen. Ein Abzug für degenerative Vorschäden sei nicht gerechtfertigt, wenn der Patient zuvor nie Beschwerden hatte, urteilte das OLG Stuttgart (Az. 7 U 35/14, nicht rechtskräftig) Der Versicherer muss nun nachzahlen.
Gruß mystic-v
"Hat sich jemand durch einen Unfall die Schulter dauerhaft beschädigt, muss sein privater Unfallversicherer ihm die volle Leistung Zahlen. Ein Abzug für degenerative Vorschäden sei nicht gerechtfertigt, wenn der Patient zuvor nie Beschwerden hatte, urteilte das OLG Stuttgart (Az. 7 U 35/14, nicht rechtskräftig) Der Versicherer muss nun nachzahlen.
Gruß mystic-v