Volle Altersrente nach Bezug von Erwerbsminderungsrente

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Hallo @ all,

gestern hat das BSG geurteilt, dass einem Rentner, der zuvor Erwerbsminderungsrente bezog, die Altersrente abschlagfrei ausbezahlt werden muss, wenn der Schädiger die vorzeitig gezahlte Rente dem Versicherungsträger in voller Höhe erstattet hat.

Das Urteil B 13 R 3/17 R ist noch nicht veröffentlich, wird nachgreicht.

Gruß
tamtam
 
Hallo,
Puh, hatte mir von der Urteilsbegründung einiges versprochen auch in Hinblick auf frühzeitige Schwerbehinderten-Rente wenn eine Haftpflichtversicherung im Spiel ist und die Schwerbehinderung Unfallfolge ist.

Aber das passiert bei solchen richtungsweisenden Fragen leider sehr häufig.

Gruß von der Seenixe
 
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