Hallo Foris,
Ich weiß nicht, ob ich mit diesem Thema hier richtig bin, brauche aber bitte mal eure Hilfe dazu:
Ich werde erst nächstes Jahr wieder arbeiten gehen können, da bin ich dann 2,5 Jahre krankgeschrieben. Bin ausgesteuert im ALG1 - Nahtlosgkeit.
Meine Frage betrifft aber den Urlaubsanspruch.
Der Urlaub von 22 verfällt ja laut Regelung am 31.3.24.
Jetzt sagte meine Ärztin aber, dass es da ein neues Urteil gibt, dass dem nicht mehr so wäre.
Ich müsste meinem Chef nur schreiben, dass ich um Erhalt des Urlaubs bitte, wenn ich Mitte/Ende 24 wieder zurück komme.
Mir kommt das irgendwie komisch vor, finde das Gesetz auch nicht bzw. lese es im Internet irgendwie nicht raus.
Bin momentan aber auch sehr angeschlagen und nicht wirklich fit im Denken.
Daher die Frage, ob einer von euch das verstanden hat oder wie es bei euch war, nach so langer Krankschreibung und Rückkehr in den alten Job.
Vielen lieben Dank!
LG Ellen
Ich weiß nicht, ob ich mit diesem Thema hier richtig bin, brauche aber bitte mal eure Hilfe dazu:
Ich werde erst nächstes Jahr wieder arbeiten gehen können, da bin ich dann 2,5 Jahre krankgeschrieben. Bin ausgesteuert im ALG1 - Nahtlosgkeit.
Meine Frage betrifft aber den Urlaubsanspruch.
Der Urlaub von 22 verfällt ja laut Regelung am 31.3.24.
Jetzt sagte meine Ärztin aber, dass es da ein neues Urteil gibt, dass dem nicht mehr so wäre.
Ich müsste meinem Chef nur schreiben, dass ich um Erhalt des Urlaubs bitte, wenn ich Mitte/Ende 24 wieder zurück komme.
Mir kommt das irgendwie komisch vor, finde das Gesetz auch nicht bzw. lese es im Internet irgendwie nicht raus.
Bin momentan aber auch sehr angeschlagen und nicht wirklich fit im Denken.
Daher die Frage, ob einer von euch das verstanden hat oder wie es bei euch war, nach so langer Krankschreibung und Rückkehr in den alten Job.
Vielen lieben Dank!
LG Ellen
