Verfall Urlaub wegen Krankschreibung

elster999

Erfahrenes Mitglied
Hallo Foris,
Ich weiß nicht, ob ich mit diesem Thema hier richtig bin, brauche aber bitte mal eure Hilfe dazu:
Ich werde erst nächstes Jahr wieder arbeiten gehen können, da bin ich dann 2,5 Jahre krankgeschrieben. Bin ausgesteuert im ALG1 - Nahtlosgkeit.
Meine Frage betrifft aber den Urlaubsanspruch.
Der Urlaub von 22 verfällt ja laut Regelung am 31.3.24.
Jetzt sagte meine Ärztin aber, dass es da ein neues Urteil gibt, dass dem nicht mehr so wäre.
Ich müsste meinem Chef nur schreiben, dass ich um Erhalt des Urlaubs bitte, wenn ich Mitte/Ende 24 wieder zurück komme.
Mir kommt das irgendwie komisch vor, finde das Gesetz auch nicht bzw. lese es im Internet irgendwie nicht raus.
Bin momentan aber auch sehr angeschlagen und nicht wirklich fit im Denken.
Daher die Frage, ob einer von euch das verstanden hat oder wie es bei euch war, nach so langer Krankschreibung und Rückkehr in den alten Job.

Vielen lieben Dank!

LG Ellen
 
Hallo

also ich war von 2013-2016 durchgängig krank,
und bekamm meinen urlaub ausbezahlt,
auch für für 2016 und 2015 zusätzlich wegen 50gdb mehre tage

von einen neuen urteil weiss ich nicht, aber soviel ich weiss
verfällt der urlaub nicht.

grusss gerd
 
Hallo Gerd,
Danke für die Info. Ich bin auch etwas irritiert, was mir die Ärztin da sagte. Deshalb wollte ich hier die Frage mal stellen und fragen, wie es bei euch so war...
Frohe Weihnachten und
LG Ellen
 
Hallo Ellen

gibt doch was neues siehe
gruss gerd

Bis vor kurzem galt, dass der Jahresurlaub automatisch verfiel, wenn der oder die Beschäftigte den Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr (oder bei Übertragung: bis zum Ende des ersten Quartals) beantragt hat. Das hat sich nun in Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geändert: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer aufzufordern, Urlaub zu nehmen und ihnen auch tatsächlich die Möglichkeit einzuräumen, den Erholungsurlaub zu nehmen. Tun sie es nicht, bleibt das Recht auf den nicht genommenen Urlaub auch im nächsten Jahr bestehen.
 
Hallo Ellen,

einen guten Rat können Dir die Kolleg*innen vom Betriebsrat / Personalrat auch mit dem Verweis auf den Tarifvertrag geben, oder
die Gewerkschaft, solltest Du einem Tarifvertrag auch unterliegen.

Auch sollte nach Möglichkeit ein gutes Verhältnis zu HR vorliegen, da kannst Du Dich auch erkundigen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Ich arbeite in einer kleinen Firma, Betriebsrat etc. gibt's bei uns nicht.
Und HR weiß ich nicht, was das ist. Sorry!

Hallo Gerd,
Ich habe heute auch noch etwas recherchiert und habe was anderslautendes gefunden:
Es ist wohl doch eingeschränkt worden, dass man nicht unendlich Urlaub Anhäufen kann. Habe zwar nix gefunden, dass ich da irgend nen Antrag stellen muss, aber da ich bis März nicht wieder arbeitsfähig bin, verfällt der Urlaub von 22 wohl tatsächlich...
Was wohl bleibt, ist der Urlaub von Anfang 22, wo ich ja noch gearbeitet hatte, aber keinen Urlaub genommen habe. Da weiß ich nur nicht, wie die Frist dafür ist. Ob bis Tag der Krankschreibung oder bis Ende Lohnfortzahlung.
Also, falls noch wer ne Idee dazu hat, gerne her damit.
Danke und
LG Ellen
 
Hallo beutlers,
Danke dazu! So langsam blicke ich etwas durch:
- Urlaub 2022 bis zu Beginn der Erkrankung verfällt nicht, da ich kein individuelles Aufforderungsschreiben zum Urlaub bekommen habe (ist aber nur januar, Februar)
- Urlaub während Krankschreibung 2022 verfällt zum 31.3.2024, da hier die 15-Monats-Frist gilt, dauerhaftes Ansamneln vom BAG eingeschränkt wurde
- Urlaub 2023 bleibt bis 31.3 2025 erhalten
Ich hoffe, dass ist richtig so...


Liebe Kassandra,
neun, es gibt auch keinen Tarifvertrag, wor gehören zur Gruppe der Freiberufler.
Ich muss mich mit solchem Sch... Immer direkt mit meinem Chef auseinandersetzen, was manchmal nicht so leicht ist. Er ist da schon ein Schlitzohr und wenn ich es ihm nicht besser widerlegen kann, geh ich leer aus. Deshalb versuche ich ja, das System zu verstehen und entsprechend meinen Anspruch nachzuweisen.
Aber der Tipp mit der RS ist super, die hab ich ja! Danke!!!

LG Ellen
 
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