Urteil / Bundesarbeitsgericht - Az: 9 AZR 669/ 05

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sam

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Extra - Urlaub für Schwerbehinderte !

Schwerbehinderte, die in der Fünf - Tage Woche arbeiten, haben Anspruch auf einen bezahlten, zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr.
Mit diesem Urteil gaben Richter des Bundesarbeitsgerichts Erfurt gestern einem schwerbehinderten Arbeitnehmer Recht
( Az: 9 AZR 669 / 05 ).

Dessen Arbeitgeber ist damit durch alle Instanzen verurteilt worden, den Schwerbehindertenurlaub zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten 29 Urlaubstagen zu gewähren. ( AP )
 
Hallo,

es ist schon schlimm, das dies zusätzlich durch ein Gericht festgestellt werden muß, wo es doch konkret in einem Gesetz steht. Wo soll das noch hinführen?

Gruß von der Seenixe.
 
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