Urlaubsanspruch bei längerer Krankschreibung

elster999

Erfahrenes Mitglied
Liebe Foris,
Ich habe eine Frage und vielleicht weiß hier ja jemand das korrekte Vorgehen.
Zur einfachrern Verständigung hab ich die Daten und Zahlen etwas gerundet...
Krankschreibung März 22, Lohnfortzahlung bis Mai 22
Immer noch krankgeschrieben, fortlaufend. Erst Krankengeld, dann ALG1 über die Nahtlosgkeitsregel.

Habe jetzt Gespräch mit Chef und will vorbereitet sein.
Klar ist, ich habe den vollen Urlaubsanspruch für 2024 und 2023.
Der für 2022 ist ha zum 31.3.24 verfallen, da mein Chef die Info dazu verschickt hat.
Aber, es gibt ja ein Gesetz, dass sagt, dass mir der Anspruch für die Zeit, wo ich tatsächlich noch gearbeitet habe, weiter zusteht und nicht mit verfällt.
Und jetzt kommt die Frage:
Steht mir dieser Urlaubsanspruch bis zur Krankschreibung im März zu = 3 Monate oder sogar bis Ende der Lohnfortzahlung im Mai =4,5 Monate???
Da bin ich nicht sicher und habe dazu nix verlässliches gefunden.
Würde mich daher sehr freuen, wenn hier vielleicht jemand Bescheid weiß.
Danke und LG Ellen
 
Hallo elster999

ich war von 2013-bis zur eu-rente 2016 durchgehend krank geschrieben,
bekam meinen urlaub ausbezahlt, was ich aber versteuern musste,

hatte glück ein grosser betrieb und bei ig.metall.

aber schau mal den lk an


gruss gerd
 
Hallo gerdibub,
Vielen Dank für deine Info. Leider beantwortet es dir Frage nicht, da es jetzt ja eine Änderung gab. Jetzt würde, bei entsprechender Info des AG, keine Auszshlung der gesamten Jahre erfolgen.
Daher die verzwickte Frage, ob Beginn Krankschreibung oder Ende Lohnfortzahlung als Ende gilt, bis wohin der Urlaub nicht verfallen darf.

LG Ellen
 
Hallo Ellen

sorry mit der änderung habe ich nicht gewusst,
evtl hilft der betriebsrat oder die gewerkschaft weiter.

gruss gerd
 
Hallo Ellen,

nach meinem Verständnis ist es erstmal egal, ob Du gearbeitet hast, oder auch nicht. Entscheidend ist, ob der AG auf die Höhe der zustehenden Urlaubstage und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Dabei muss die Auskunft persönlich ausgerichtet sein und die Möglichkeit gegeben werden, dass der Urlaub auch genommen werden kann.

Wenn der Chef die Info herausgeschickt hat, dass der Urlaub von 2022 zum 31.3.2023 verfallen wird und Dir genügend Zeit zum Urlaub nehmen gegeben wurde ist der Urlaub nun weg. Falls eine lange Erkrankung der Hinderungsgrund ist, den Urlaub zu nehmen, verfällt er nach 15 Monaten nach dem Urlaubsjahr. Also von 2022 ist der Urlaub dann am 1.4.2024 verfallen - nur wenn der Chef Dich darauf hingewiesen hat. Sonst bleibt der Urlaub bestehen. Urlaubstage können grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, es sei denn das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Ausnahmen gibt es ggf. durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Nach bestem Wissen und Gewissen, aber unverbindlich!

Viele Grüße
SGW
 
Hallo SGW,
Das ist soweit richtig, was du schreibst. Aber es gibt eine zusätzliche Regel: die Urlaubstage, die mir für geleistete Arbeit in 2022 zustehen bis ich erkrankte, und deshalb nicht genommen werden konnten, verfallen nicht zum 31.3.23! Die bleiben bestehen. Und um die geht es mir, der Rest ist bekannt.
Also zählt dafür der Tag der Krankschreibung oder das Ende der Lohnfortzahlung für die Urlaubstage, die nicht verfallen... Dazu finde ich einfach nix konkretes.
Und leider bin ich (angestellter) Freiberufler und daher gibt's bei uns keine Gewerkschaft, Betriebsrat o.ä. Zum Fragen. Deshalb hab ich hier gehofft, jemanden zu finden, der das weiß...


Trotzdem danke fürs helfen wollen und einen schönen Restsonntag.

LG Ellen
 
Hallo Ellen,
du schreibst du bist (angestellter) Freiberufler. Kann es sein das es trotz dem ein Tarif gibt wie AVR- HN oder so wo nach man vertraglich Arbeitet?
Gruß Moyaru
 
Hallo gerdibub,
Vielen Dank für deine Info. Leider beantwortet es dir Frage nicht, da es jetzt ja eine Änderung gab. Jetzt würde, bei entsprechender Info des AG, keine Auszshlung der gesamten Jahre erfolgen.
Daher die verzwickte Frage, ob Beginn Krankschreibung oder Ende Lohnfortzahlung als Ende gilt, bis wohin der Urlaub nicht verfallen darf.

LG Ellen
Hallo
Der gesetzliche Urlaub steht einem dann bei längerer Erkrankung zu.

LG Bettina
 
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