Unfallkausalität

Hallo Rekobär,

das ist ja das was ich damit meine. Da wird einfach auf Durchzug gestellt, wir haben auch so einen Sachbearbeiter der BG. Mit eigenen Mittel kommt man nicht sehr weit.
Die Anwältin meiner Frau hat Biss und führt Fakten so gut und bündig zusammen, das es mich wirklich freut das wir diese Kanzlei als Vertretung vor Gericht haben.

nehmen wir zum Schriftsatz der Beklagten vom 13.10.2014 wie folgt Stellung:


Die Beklagte bezeichnet die Diagnose intrakranielle Verletzung als sachlich unbegründet und behauptet, diese sei erstmals mit der Entlassungsanzeige vom 11.04.2013 als Nebendiagnose dokumentiert. Dies ist bereits falsch.
Die Beklagte hat in den Anlagen ihres Schriftsatzes vom 13.10.2014 ein Schreiben vom 17.05.2013 an das Klinikum überreicht. In diesem führt die Beklagte auf, dass bereits im Notarzteinsatzprotokoll die Diagnose Schädelhirntrauma ersten Grades gut erkennbar ist. Diese Diagnose tauchte damit also nicht erst bei der Entlassung der Klägerin aus dem Krankenhaus, sondern unmittelbar nach dem Unfall bei dem Notarzteinsatz auf.


Die Diagnosestellung Schädelhirntrauma ist auch angesichts der Symptome der Klägerin absolut nachvollziehbar. Die Klägerin hat bei dem Wegeunfall eine Bewusstlosigkeit erlitten und litt unter Kopfschmerzen, Schwindel und Sehstörungen (siehe hierzu auch den von der Beklagten vorgelegten Durchgangsarztbericht vom 08.04.2013, sowie die Behandlungsunterlagen des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums, Anlage K 3). Dies sind typische Symptome eines Schädelhirntraumas (siehe hierzu AWMF online - Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie- Schädel- Hirn-Trauma im Erwachsenenalter).

Die pauschale Behauptung, diese Diagnose sei sachlich unbegründet, dürfte kaum ausreichend sein.

Auch das vorgelegte Schreiben des Klinikum vom 28.05.2013 in welchem das Schädelhirntrauma nunmehr bestritten wird, kann die ursprüngliche Diagnosestellung nicht entkräften. Von Seiten des Klinikum wurde diese Diagnose, in Übereinstimmung mit dem Notarztprotokoll, mehrfach, an die Beklagte sowie gegenüber der Krankenversicherung der Klägerin (siehe Anlage K2 – bereits bei Gericht vorliegend) mitgeteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Shammy,

ich kenne die Argumentation mit "Vorschaden" (degenerativ) auch, beschäftige mich deshalb auch mit dieser Problematik.

Ich bin selber Laie und kann dir die §-en dazu nicht nennen. (Bin verbeamtet, da gelten andere §-en, aber die Frage mit der Kausalität ist nahezu identisch.)

Verstanden habe ich es für Gesetzliche Unfallversicherungen so:
Du bist in dem Körperzustand geschützt, in dem du verunfallst.
Wenn du Vorschäden hattest, bist du auch geschützt, aber es wird geprüft / ist zu prüfen:
a) sind die Vorschäden altersgemäß?
b) wäre der Körperschaden (aufgrund des Vorschadens) im ganz normalen Alltag mit hoher Wahrscheinlichkeit auch aufgetreten? (ggf. "leicht ansprechbar" googlen)

Nun schreiben sie dir aber etwas von Vorschaden tralala - und wenn du dich damit zufrieden gibst, dann kann die Akte geschlossen werden. Recht haben sie damit aber trotzdem nicht bei allen Abgelehnten.

War dein Körper so (altersbedingt oder durch andere Unfälle oder durch Behinderung etc.) weit vorgeschädigt, dass er durch ganz alltägliche Dinge und Vorkommnisse ebenso diese Beeinträchtigungen entwickelt hätte?

Das kann man selber teilweise beantworten.

Meine Großmutter starb vor vielen vielen Jahren in Folge eines sehr schweren Autounfalls (70-er, KFZ ohne Sicherheitsgurte etc.). Sie war vorher schon krank, wusste um ein Blutgerinnsel und dass sie sich nicht am Küchenschrank stoßen durfte.
Hier könnte eine Versicherung vermutlich mit "leicht ansprechbar" argumentieren.

Wenn man sich sicher ist, dass der Unfall kausal für den Schaden ist, sollte man hier bohren und suchen und erstmal "dran bleiben", immer wieder, wenn die Kraft es zulässt.

Mit "Kausalität" und medizinisch gar nicht konkreten Pseudo-Diagnosen (wie zB "Distorsion") werden wir, die wir uns nicht ein bisschen auskennen, schnell verunsichert, eingeschüchtert, zum Aufgeben "überredet".
Jeder Fall ist anders.

Nicht einschüchtern lassen!
Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Moin moin!

Nachtragm viel mir gestern abend erst ein.

Die BG. versucht bei mir genau wie bei dir, ebenfalls das Argument "Vorschaden" und "Gelegenheitsursache" und "..".

Dazu hat mein (neuer) Anwalt formuliert:

Er kann jedoch nicht ausreichend im Sinne der Theorie der wesentlichen Bedingung feststellen, ob ein Vorschaden wesentlich ursächlich mitgewirkt hat. Hierfür ist die Beklagte beweisbelastet. Da sie den Beweis nicht führen kann, geht das zu ihren Lasten (LSG Baden-Württemberg 01.07.2011 – L 8 U 197/11 – juris, Leitsatz Nr. 1):
Tatsachen, die den objektiven medizinischen Befund widerlegen
oder im Sinne einer Gelegenheitsursache deutbar machen sollen,
stellen rechtsvernichtende Einreden dar, die in der Beweislast der
Beklagten stehen, weshalb der Mangel der nicht bewiesenen Tatsache
einer nur eine Alltagsbelastung erreichenden Unfalleinwirkung
zu Lasten der Beklagten geht.

Mit anderen Worten, es reicht nicht, daß die Versicherung dieses behauptet, sie muß es auch beweisen, wenn sie es behauptet.

Gruß
 
Hallo @ all,

vielen Dank für die seitherigen Antworten.

Die Information es ginge (nur) um die BG ist falsch!

Daher sind alle Infos brauchbar.

Vielleicht findet sich noch mehr, auch für meine Ärzte. Es ist zermürbend, man hat alles, kann aber nichts mit anfangen und es wird nicht anerkannt bzw. als nicht wesentlich/zielführend abgetan.

Vielleicht haben ja noch mehr Geschädigte (hoffentlich Positiv) Erfahrung gemacht. Alle seitherigen Hilfestellung (Anwalt, Unfallopferhilfe etc. waren leider ein Schuß in Ofen).

Viele Grüße
Shammy
 
Guten Morgen ich schreib hier einfach mal in den Thread,weil hier viele Zusammenhänge fallen die meine PUV und Rentenversicherung mir auch andichten wollen. Sie versuchen mir auch"Vorschäden/Vorerkrankungen" und degenerative Veränderungen(Wirbelsäule) nachzuweisen. Sie löcherten daraufhin meine Krankenversicherung und Hausarzt mit etlichen Stellungnahmen,haben dabei aber ein Problem,das ich nie krank war vor meinem Unfall und somit(fast) nie beim Arzt war (das letzte mal vor 15 Jahren mit einer Mandelentzündung). Die Rentenversicherung argumentierte denn damit das ich meiner "Pflicht" zur regelmäßigen Gesundheitskontrolle nicht nachgekommen wäre? Gibts sowas wirklich ich kannte bisher sowas nur beim Zahnarzt?
Zum Glück hat die Rentenversicherung letzte Woche eingelenkt und reitet da nicht weiter drauf rum. Die PUV meint aber weiterhin das man nicht genau differenzieren kann welche Schäden durch den Unfall und welche durch Vorschäden vorhanden sind(Kausalität) da es ja keine ärztlichen Unterlagen von mir gibt vor dem Unfall.
Muß man sich wirklich solche Unterstellungen gefallen lassen("Da war doch bestimmt vorher schon was...)?
Ich kann mir nicht vorstellen das ich was falsch gemacht hab ,da ich ja immer gesund war und deßhalb nie beim Arzt?

SG Hotte
 
Moin moin!

Hotte, wenn die Rentenversicherung/PUV behauptet, du hast Vorschäden und diese sind ursächlich, dann ist sie in der Beweispflicht dieser Aussage.

Es kann jedoch nicht ausreichend im Sinne der Theorie der wesentlichen Bedingung feststellen, ob ein Vorschaden wesentlich ursächlich mitgewirkt hat. Hierfür ist die Beklagte beweisbelastet. Da sie den Beweis nicht führen kann, geht das zu ihren Lasten (LSG Baden-Württemberg 01.07.2011 – L 8 U 197/11 – juris, Leitsatz Nr. 1):
"Tatsachen, die den objektiven medizinischen Befund widerlegen oder im Sinne einer Gelegenheitsursache deutbar machen sollen, stellen rechtsvernichtende Einreden dar, die in der Beweislast der Beklagten stehen, weshalb der Mangel der nicht bewiesenen Tatsache einer nur eine Alltagsbelastung erreichenden Unfalleinwirkung zu Lasten der Beklagten geht."

Sowie

„Die Annahme einer Verschlimmerung ggf vorbestehender Gesundheitsstörungen durch das Unfallereignis setzt zudem voraus, dass der Vorschaden und der unfallbedingte Verschlimmerungsanteil abgrenzbar sind (BSGE 7, 53, 56; BSG SozR 3-3100 § 10 Nr 6; Krasney in Brackmann,aaO, § 8 RdNr 383; Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Kap 1. 3. 7. 2 S 84 ff)."
Und soweit ich in Erinnerung habe, gilt es müssen mindestens 25% Ursache der Verschlimmerung bewiesen werden.

Wenn deine PUV behauptet, "nicht genau differenzieren kann welche Schäden durch den Unfall und welche durch Vorschäden vorhanden sind (Kausalität)" dann ist das ihr Beweisproblem.

Laß deinen Anwalt Entsprechendes mit o. g. Zitaten bissig ausformulieren. Und dich davon nicht ins Boxhorn jagen.

Gruß
 
Danke buchfreundin ist gemerkt und ausgedruckt:)
Uiuiui,ganz schön kompliziertes Rechtsdeutsch...:confused:.
Also wenn ich das richtig verstanden hab liegt die Beweislast bei der PUV und RV das ich Vorschäden hatte (was Sie nicht kann da ich die nicht hatte) und nicht bei mir das ich vorher gesund war. So legen die das nämlich aus,das ich Aufgrund fehlender Arztbesuche keinen Gesundheitszustand vor dem Unfall belegen kann.
Naja mal schauen was das noch gibt....jedenfalls sagen alle behandelnden Ärzte das alle meine bleibenden Schäden Folgen des Unfalls sind (Unfallkausal?).
Die einzigen die das nicht war haben wollen sind die Versicherer.
 
Hallo Hotte,

wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, dann spielt das dort doch überhaupt keine Rolle:confused: ob Vorschäden waren :confused:

Zur PUV hat Buchfreundin recht, denn die PUV ist im Strengbeweis verpflichtet Vorschäden oder Mitwirkungen nachzuweisen.
Wenn das als Argument schon in mündlichen Gesprächen kommt, dann weißt Du schon vorab wohin die Reise wahrscheinlich gehen wird.

http://www.rechtslexikon.net/d/strengbeweis/strengbeweis.htm
http://openjur.de/u/261577.html
 
Moin moin Rajo!

Danke für den Link zum BGH-Urteil. Den hatte ich gesucht. Ich hatte nur den vom LSG. Und ich neige dazu, wenn irgend möglich, immer entsprechende Urteile aus der letzten Instanz zu finden.

Sorgt dafür, daß entsprechende Argumente ein nicht mehr durch Gegenurteile wegzudiskutierender Umstand sind.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Und moin Hotte!

Nur halb verstaden. Damit das Ganze nicht nur halbrund wird:
1) Die PUV muß nachweisen, daß du Vorschäden hast.
2) Die PUV muß nachweisen, daß diese Vorschäden mindestens zu 25% ursächlich für den jetzigen Zustand sind.

Frage:
Hat deine PUV dir schriftlich mitgeteilt, daß "Die PUV meint aber weiterhin das man nicht genau differenzieren kann welche Schäden durch den Unfall und welche durch Vorschäden vorhanden sind (Kausalität) da es ja keine ärztlichen Unterlagen von mir gibt vor dem Unfall."?

Wenn ja, hat sie sich damit letzendlich ihr eigenes Grab geschaufelt. Dein Anwalt ist jetzt gefragt. Auf Basis der vorgenannten Urteile/etc. gilt es auszuformulieren, daß ... ich formulier mal frei, dein Anwalt ist da in der Pflicht ...

Da die PUV bestätigt, daß es nicht genau differenziert werden kann welche Schäden durch den Unfall und welche durch Vorschäden vorhanden sind. Sie kann damit nicht ausreichend im Sinne der Theorie der wesentlichen Bedingung feststellen, ob ein Vorschaden wesentlich ursächlich mitgewirkt hat. Hierfür ist die Beklagte beweisbelastet. Da sie den Beweis nicht führen kann, geht das zu ihren Lasten (LSG Baden-Württemberg 01.07.2011 – L 8 U 197/11 – juris, Leitsatz Nr. 1):"Tatsachen, die den objektiven medizinischen Befund widerlegen oder im Sinne einer Gelegenheitsursache deutbar machen sollen, stellen rechtsvernichtende Einreden dar, die in der Beweislast der Beklagten stehen, weshalb der Mangel der nicht bewiesenen Tatsache einer nur eine Alltagsbelastung erreichenden Unfalleinwirkung zu Lasten der Beklagten geht.")

Sie bestätigt ebenfalls, daß es zum Einen nicht möglich ist, überhaupt einen Vorschaden festzustellen und zum Anderen, daß dieser in seinem Ausmaß abgrenzbar wäre. Hierfür ist die Beklagte beweisbelastet. Da sie den Beweis nicht führen kann, geht das zu ihren Lasten (BGH Urteil vom 23. November 2011 · Az. IV ZR 70/11: "Der Unfallversicherer hat den Vollbeweis i.S. von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO dafür zu erbringen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen (hier dem Tod des Versicherungsnehmers) zu mindestens 25% mitgewirkt haben."; „Die Annahme einer Verschlimmerung ggf vorbestehender Gesundheitsstörungen durch das Unfallereignis setzt zudem voraus, dass der Vorschaden und der unfallbedingte Verschlimmerungsanteil abgrenzbar sind (BSGE 7, 53, 56; BSG SozR 3-3100 § 10 Nr 6; Krasney in Brackmann,aaO, § 8 RdNr 383; Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Kap 1. 3. 7. 2 S 84 ff).")

Sie formuliert nur, daß es durchaus möglich ist, daß o.g. mitursächlich sein könnte. Jedoch reicht die reicht jedoch die Möglichkeit im Sinne des zu erbringenden Vollbeweises nicht aus. Darüberhinaus ist diese Aussagerein spekulativ.


Gruß
 
Danke Ihr Beiden:)
@ Rajo,die gesetzliche Rentenversicherung gab mir vorher zu verstehen,das Vorschädigungen auschlaggebend für die Höhe der Erwerbsminderungsrente seien. Wenn schon Schädigungen vorher da waren und ich voll erwerbsfähig war, würde meine Erwerbsminderungsrente niedriger ausfallen.
Aber wie schon gesagt hat sich ja zum Glück letzte Woche erledigt,Ihnen ist wohl aufgefallen das meine Rente eh sehr klein ist da gibts nicht viel zu kürzen;).
@ buchfreundin,einen Rechtsanwalt hab ich noch nicht(vieleicht gehts ja auch Ohne). Aber ich hab mir schon mal ne Rechtsauskunft (für ein festgelegtes Honorar) bei einem geholt,dieser würde mich auch gerne vertreten sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.
Ich hab aber noch Die Hoffnung das die PUV und ich uns ohne Rechtsstreit(Gerichtsverfahren,etc.) einigen können.
 
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