Unfall wegen Hindernis auf Fahrbahn

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Alles schon erledigt, Versicherung weiß seit dem Unfalltag bescheid.

Danke für eure Tipps, Thema ist für mich erledigt.
 
Lieber @OhLeut ,
wenn Du in einem Automobilclub Mitglied bist, dann hast Du die Möglichkeit die Rechtsschutzversicherung des Clubs in Anspruch zu nehmen.

Herzliche Grüße,
KS1973
 
Hallo HWS-Schaden,

genau die Frage kam mir auch. Man meldet den Schaden der eigenen Versicherung. Die Abrechnung wird dann über die Versicherungen der Fahrzeughalter laufen.

Falls es Schäden am anderen Autos oder Personenschäden gibt, wird das über die Kfz-Versicherung von OhLeut abgerechnet.

Davon unabhängig kann aber eine Anzeige von/bei der Polizei erfolgen. Diese ermittelt dann den Tatbestand. Je nach Ermittlungsergebnis kommt dann eine Entscheidung zwischen "Ermittlung eingestellt" und Strafe in Höhe von X Euro.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Alles schon erledigt, Versicherung weiß seit dem Unfalltag bescheid.
Es geht OhLEut doch nicht um den Haftpflichtschaden an sich, der selbstverständlich von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgewickelt wird und hat den Schaden auch gemeldet.

Es geht ihm um das Strafrechtliche bzw. Bussgeld.
WIe ich bereits geschrieben habe, hängt das von möglichen Körperverletzungen des Fahrzeugs B ab, ob ein kleines Bussgeld oder ein Strafverfahren eingeleitet wird und wenn letzteres ob die Staatsanwaltschaft dies gegen eine ZAhlung von X Euro einstellt. Wenn ja brauch er keinen Anwalt.
 
Hallo,

das ist mir schon klar. Aber ehrlich: wenn jemand nicht schnell genug reagiert und auffährt, wird es sicher nicht viel schlimmer als X Euro und evtl. einige Punkte werden? Das war ja kein illegales Straßenrennen.

Da wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, bei der Wahrheit zu bleiben, einzugestehen, dass man nicht schnell genug gebremst hat und/oder der Abstand zu gering war. Das ist bei einem Auffahrunfall doch offensichtlich.

Da wird dann wahrscheinlich auch ein Anwalt nicht viel machen können.

Der Rest passiert dann zwischen den Versicherungen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Da wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, bei der Wahrheit zu bleiben, einzugestehen, dass man nicht schnell genug gebremst hat und/oder der Abstand zu gering war. Das ist bei einem Auffahrunfall doch offensichtlich.Da wird dann wahrscheinlich auch ein Anwalt nicht viel machen können.

Der Rest passiert dann zwischen den Versicherungen.
Das ist genau das, was ich gesagt hatte.
Aussagen muss er als Unfallverursacher nicht, allerdings hätte ich ebenfalls gesagt, dass ich einen Augenblick nicht aufgepasst hätte. Möglicherweise hätte durch die Einsicht und durch das Zugeben die Strafe geringen ausfallen können.
 
Ich stand unter Schock, und musste erstmal selbst realisieren was passiert ist und mich sammeln. Ich bin da nicht mit 5 km/h drauf gerollt. Mein Auto ist vorne Totalschaden würde ich sagen. Jede Aussage die ich gemacht hätte wäre wahrscheinlich nicht richtig gewesen, daher hab ich sie verweigert. Aussagen kann ich im Notfall wenn jemand eine haben will immer noch. Es war halt ein Auffahrunfall fertig. Ich denke meine KFZ Vers. Wir den Schaden schon regeln.
 
Hallo OhLeut,

ich wollte dir keinen Vorwurf machen. Ich wollte nur sagen, dass es - soweit ich es sagen kann - nicht schlimmer wird als oben beschrieben.

Aber wenn dein Auto einen Totalschaden hat, war es ja schon ein heftiger Unfall?! Dann ist es gut, dass dir und anderen (hoffentlich!) nicht viel passiert ist.

Viele Grüße

Rudinchen
 
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