Umfrage des Justizministeriums zur Regulierungspraxis von Versicherungen

Joker

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Hallo zusammen,

in der Süddeutschen Zeitung wird über eine Umfrage des Justizministeriums bei den Ländern zur Regulierungspraxis von Versicherungen berichtet:

FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen bisher unveröffentlichten Brief an die Landesjustizverwaltungen geschrieben, der nüchtern daher kommt, es aber in sich hat. Denn das Justizministerium greift in dem Schreiben vom 11. Februar, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ausdrücklich "immer wieder eingehende Beschwerden" auf, "Versicherer leisteten mit erheblicher Verzögerung, es gehe auch darum, die wirtschaftlich stärkere Position auszunutzen mit dem Ziel, den Anspruchsteller in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe des Anspruchs oder zu einem für den Versicherer günstigen Vergleich zu bewegen".

Das Ministerium hat deshalb eine Umfrage in den Ländern gestartet zur Regulierungspraxis der Gesellschaften nach Schäden. Außerdem fragt es, ob nach Ansicht der Länderminister Gesetzesänderungen nötig sind - mit der Bitte um Antwort bis zum 30. Juni.

Schon interessant diese Umfrage, vor allem wenn man bedenkt, dass derzeit auch eine Anfrage an die Bundesregierung zu medizinischen Gutachten läuft, s. hier.

Auch wenn es vielleicht "nur" Wahlkampfgeplänkel ist - derzeit werden zumindest mal Zahlen gesammelt, die bislang niemanden interessiert haben, geschweige denn zusammengetragen.

Wen es interessiert, kann auch noch die Stellungnahme des GDV zum Artikel der SZ hier nachlesen sowie einen Kommentar von Herbert Fromme.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

recht interessant- der Artikel aber auch die dahinter stehende Story.

In der Tat sehe ich darin lediglich Wahlkampf-Geplänkel, allenfalls vorsorglich gezeigte Aktion für den Fall der Fälle.

Wenn ich versuche, alles abzuwägen (was man halt so kennt), dann frage ich mich, an wen sich Frau Ministerin SLS da wohl in den Ländern gewandt hat? Wer hat dazu irgendwelche Zahlen, Daten, Fakten und - woher?

Wenn, dann können es doch nur Zahlen der Versicherungsunternehmen sein, die überhaupt irgendeine Auskunft geben könnten. Irgendeine - denn auch nur annähernd zutreffend sind sie bestimmt nicht.
Ich frage mich - gerade bei der FDP - wie man auf so einen Gedanken kommt, ist doch das Unternehmen in seinen Entscheidungen so frei wie der Vogel im Wind.

Für mich also eine mehr als seltsame Nachricht. Obwohl: streiche Nachricht, ersetze es mit irgend einem negativ belegten Begriff, da dürften so ziemlich alle passen.


Gruss

Sekundant
 
Ich frage mich - gerade bei der FDP - wie man auf so einen Gedanken kommt..



Hallo Sekundant,
naja es ist eben Wahlkampf und die FDP hat mittlerweile eine neue perfide Art gefunden ihre Klientel zu unterstützen und sich gleichzeitig noch als Verbraucherschützer darzustellen; um das Image zu verbessern und wieder Leihwähler zu aktivieren.
Man initiiert Gesetze die nach Verbraucherschutz klingen, aber in ihrer entgültigen Form dann das Gegenteil sind.

VG DH
 
Ich frage mich - gerade bei der FDP - wie man auf so einen Gedanken kommt, ist doch das Unternehmen in seinen Entscheidungen so frei wie der Vogel im Wind.

Inzwischen verschieben sich die Ansichten der Parteien, spätestens seit der Agenda 2010 ist für mich die SPD die unsozialste Partei, die zweite wo diese Entscheidung mitgetragen hat, denen sind wir eh schon lange egal, die haben nur ihre verblendeten Ideologien im Kopf.

Auf jeden Fall gut wenn die Politik sich mal Fragen stellt, ob das Versicherungswesen auch seinen Verpflichtungen nachgeht, nachdem wir so wie so, seit der Agenda verpflichtet worden sind, privat vorzusorgen.

Gerade wenn ich immer wieder von Fällen lese, wo die gesetzliche Unfallversicherung, versucht Verunfallte einfach an die Agentur für Arbeit abzuschieben, dann sollte das auch sehr den Herren von der Politik ein Interesse wecken, denn das betrifft dann wieder die Kosten der Allgemeinheit.

Insofern sollten wir auch den paar Politikern dann auch Futter mit unserem Wissen liefern, egal welcher Partei die angehören, denn spätestens seit der Agenda 2010 ist mich für die SPD nicht mehr die Partei der Arbeiter und Angestellten.
 
Hallo,


ich sehe die Sache zwiespältig.


Versicherer - egal ob Bundestagswahlen anstehen oder nicht - versuchen, eine Schadensregulierung so zu gestalten, dass das Betriebsergebnis am Ende des Tages oder Jahres - für die Aktionäre - eine satte Prämie beinhaltet.

Um objektiv zu bleiben, Versicherer regulieren auch selbstverständlich!


Aber das Regulierungsverhalten ist ein einseitiges Verhalten - in der Regel ist der Anspruchsteller immer beweisbelastet - was natürlich dem Versicherer zuspielt.

Und weiterhin, kann der GDV sich sicher sein, dass ein Anschreiben der Frau BM Leuthäusser-Schnarrenberger bei ihren Länderkollegenminister, an dieser Regulierungspraxis nicht viel ändern wird.

Warum ist das so?


Der einzelne Versicherungsnehmer als Geschädigter hat keine Lobby. Die Versicherungsbranche sehr wohl. Denn sie nimmt die Politik mit ins Boot und das macht sie ganz geschickt.

Die meisten Versicherungen sind Aktiengesellschaften. Das operative Tagesgeschäft bestimmt der Vorstand. Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand, Mitglieder im Aufsichtsrat sind vielmals bekannte Politiker.

Also schliesst sich doch von vorneherein der Kreis, wenn es um gleiche Interessenvertretungen geht.

Sicherlich bleibt es der Politik nicht verborgen, dass die Schadensregulierung der Versicherer oftmals ein Ärgernis für die betroffenen Versicherungsnehmer darstellt. Daran ändern kann sie aber nichts. Denn in Deutschland besteht Privatrecht - wie Verträge - auch Versicherungsverträge - gestaltet werden können.

Und hier liegt dann auch die Crux. Denn die Versicherer nehmen ihre Versicherungsnehmer nicht mit, wenn es um die Vertragsgestaltungen, sprich Vertragsbedingungen geht. Würden die Versicherungsbedingungen transparent in ihrer Auslegung gestaltet werden, würde die Politik den Rechtsrahmen (-Norm) definitiver gestalten, wär mancher vorprogrammierter Streit im Schadensfall vermeidbar.

Also ist und bleibt der Schadensfall ein einseitiger Vorgang, den allein der Versicherungsnehmer zu beweisen hat - gegenüber einem Vertragspartner - der über ein gigantisches Sachwissen als auch in der rechtlichen Auslegung verfügt.

Und diese Einseitigkeit ändert auch nicht ein Anschreiben einer Bundesjustizministerin, die bekannterweise für Änderungen von Gesetzen - durch ihr Ressort - Jahre braucht, wenn überhaupt.

Dieses Anschreiben stellt lediglich Klientelbefriedigung dar - mehr nicht - wer verzichtet denn selber auf lukrative Nebeneinkünfte.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicherlich bleibt es der Politik nicht verborgen, dass die Schadensregulierung der Versicherer oftmals ein Ärgernis für die betroffenen Versicherungsnehmer darstellt. Daran ändern kann sie aber nichts. Denn in Deutschland besteht Privatrecht, wie Verträge - auch Versicherungsverträge - gestaltet werden können.
Hallo Kibi,
ja das stimmt, bei den privaten Versicherungen hat die Politik keine Eingriffsmöglichkeit, denn im Grundgesetz ist die Vertragsfreiheit garantiert.

Einzig wo man etwas erreichen kann ist im Bereich der GUV, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind. Hier könnte die Politik im Rahmen der Sozialgesetzgebung strengere Gesetze verabschieden. Dazu auch die verweise der GUV an die Agentur für Arbeit, welche ja dann auch gesetzeswidrig der Allgemeinheit einen Schaden zu fügen, denn die Finanzierung der GUV ist Sache der Arbeitgeber, und nicht der Sozialkassen. Ein Bekannter von mir ist im Moment relativ sauer auf die Jungs, und ist an der Ausarbeitung einer Frage in Abgeordnetenwatch, welche es in sich haben könnte. Ein wenig habe ich ihn gebremst, sonst wird diese Anfrage nicht freigeschalten.
 
Der soziale Frieden ist gefärdet

Hallo @,

obgleich ein möglicher Zusammenhang zur anstehenden Bundestagswahl hergestellt werden könnte, ist dieses Thema doch schon länger bei der Bundesminsiterin anhängig.

Initiiert wurde dies übrigens durch diesselbe Person, die auch dafür gesorgt hat, dass die Linksfraktion die Bundestagsanfrage in Bezug auf die Medizinischen Begutachtungen auf den Weg gebracht hat.

Grundsätzlich halte ich es für einen großen Schritt der hier gegangen wird. Offensichtlich bekommt eine andere Bewegung mittlerweile mehr Gehöhr bei einigen Politikern, als die Lobyisten der Versicherungen ausrichten können.

Jede Bewegung, die mal etwas bewirkt hat, begann mit dem ersten Schritt und sei er noch so klein. (siehe auch Änderung des § 522 ZPO)

Und machen wir uns nichts vor. Die Regulierungspraxis der Versicherer gefährdet zunehmend den sozialen Frieden.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,


der soziale Frieden ist zunehmend gefährdet. Mag ja zunächst sein! Nur, wen interessiert es?

Die Versicherungsbranche ist in Deutschland ein wirtschaftliches Element. Nicht umsonst ist diese Branche Mehrheitseigner von Deutschlands grösster Bank und anderen namhaften Unternehmen.

Hier geht es doch einzig und allein darum, wie sieht am Ende des Jahres die Bilanzsumme aus - nach Bereinigung von Abschreibungen - Steuern - und Regulierung von Schädensfällen. Und die letzte Position ist doch ökonomisch die Wichtigste, das Betriebsergebnis, positiv beeinflussen zu können.

In einem ökonomischen Prozess zählt einzig und allein das Ergebnis. Das Ergebnis, ist das Aushängeschild für das vorher stattgefundene wirtschaftliche Handeln. Ein wirtschaftlich gutes Handling garantiert Gewinn, also Ertrag. Nur der Ertrag interessiert die Aktionäre. Das Schicksal eines geschädigten Versicherungsnehmers geniest kein öffentliches Interesse.

Ich stimme Dir zu, dass eine Änderung des Regulierungsverhaltens der Versicherer erforderlich ist. Hierzu ist aber die Politik gefordert!(?) Der bisherige Rechtsrahmen ist nicht ausreichend definiert bzw. strukturiert. Die angerufenen Gerichte im Streitfall sehen auch Handlungsbedarf hinsichtlich der löchrigen Gesetzeslage, was nicht unbedingt zur Rechtsordnung beiträgt.

Hier aber sehe ich den Handlungsbedarf einer Bundesjustizministerin: ....." dem sozialen Frieden" dahingehend entgegen zu treten, indem sie eine spezielle Gesetzesnovelle in Gang treten würde, um dem Ungleichgewicht im zivilen Versicherungsrecht gerecht zu werden. Eine Ressortabfrage, wie deren Kenntnisstand in Bezug einer Schadensregulierung bei privaten Versicherer sei, ist reine Augenwischerei.

Das Problem in Deutschland und auch in anderen Ländern ist doch folgendes:

Bestimmte Interessengruppen, so z.B. Versicherer, die Pharmaindustrie, Banken und mächtige Industrieverbände, arbeiten im Aussenbereich alle mit Lobbyisten, die in den politischen und sonsitigen Machtzentren plaziert wurden. Bestes Beispiel hierzu, ist das Gesundheitsministerium, indem nachweislich sogar bis auf Abteilungsleiterebene, solche Lobbyisten positioniert wurden. Und dieses Beispiel gilt für fast alle Bundesministerien nur mit anderen personellen Besetzungen. Auch der Bundestag arbeitet bei der Vorlage von neuen Gesetzesvorhaben mit diesen Verbänden zusammen, indem die Lobbyisten zu Stellungnahmen aufgefordert werden.

Das profitable Vorbringen dieser einseitigen Lobbyisten liegt doch auf der Hand. Was will hier ein Einzelner, der von der Versicherung keine Regulierung erfahren hat, ausrichten? Die allseits bekannte Schieflage der Aussichtslosigkeit des Einzelnen, ist nicht nur bekannt, man versteckt sich aber lieber hinter der Vertragsfreiheit. Und die Vertragsfreiheit - auch wenn sie in der Praxis den Versicherungsnehmer einseitig belastet - wird den Interessen des Lobbyistentums, da bin ich mir ziemlich sicher, nicht geopfert.

Dazu bekommt die Politik keine Chance.

Viele politische (-Vorhaben) als auch Gesetzesvorgaben sind schon zum Scheitern verurteilt, wenn sie öffentlich bekannt werden. Dafür sorgen doch diese Lobbyisten, das ist doch deren ursächliche Aufgabe. Allein der materielle Wert dieser Lobbyisten geht doch in die Milliarden......, Geld das an anderer Stelle fehlt, und deshalb eingespart werden muss. Hinzu kommt die Verbündelung von politischen und wirtschaftlichen Interessen.

Bestes Beispiel im sozialen Bereich sind doch die grossen Sozialverbände. Der VDK, der bundesweit über eine Million Mitglieder hat, was richtet er letztendlich aus, insbesondere, wenn es um die Streichung von Sozialleistungen geht? Allesamt sind dies zahnlose Tiger, die sich mit eigener PR hervortun, aber unterm Strich, bei der Politik kein politisches Gegengewicht darstellen können. Verbandsfunktionären fehlt es am PR-trächtigen Auftreten, hingegen Lobbyisten keine Chance verpassen, sich gut positioniert in Szene zu setzen. Klar, dafür wurden sie sogar extra geschult.

Wenn es aber tatsächlich zu einer Änderung der Regulierungspraxis der Versicherer kommen sollte, kann dies nur über die Öffentlichkeit hergestellt werden. Mit einem schlechten öffentlichem Image - wenn dann auch noch der Profit einbricht - ist ein Ansatzpunkt. Aber der Einzelne wird dies nicht auslösen können, sondern nur viele Betroffene gleichsam, aber nur dann, wenn sie dazu personell und materiell in der Lage sind. Und bei letzterem sehe ich keine Chance.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gesetzgeber steckt den Rahmen ab!

Sicherlich bleibt es der Politik nicht verborgen, dass die Schadensregulierung der Versicherer oftmals ein Ärgernis für die betroffenen Versicherungsnehmer darstellt. Daran ändern kann sie aber nichts. Denn in Deutschland besteht Privatrecht - wie Verträge - auch Versicherungsverträge - gestaltet werden können.

Hallo kbi,
das meinst du doch nicht wirklich ernst?
Der Gesetztgeber gibt mit dem BGB und dem VVG die Rahmenbedingungen vor und mit der ZPO die Möglichkeiten vor wie man Verträge ausgestalten kann und deren Einhaltung dann durchsetzen kann oder auch nicht!

Die Versicherungen nutzen nur die Möglichkeiten aus die ihnen geboten werden!

VG DH
 
Der Gesetztgeber gibt mit dem BGB und dem VVG die Rahmenbedingungen vor und mit der ZPO die Möglichkeiten vor wie man Verträge ausgestalten kann und deren Einhaltung dann durchsetzen kann oder auch nicht!

Die Versicherungen nutzen nur die Möglichkeiten aus die ihnen geboten werden!

VG DH

Hallo DieHard,
ich bin nicht Kibi, aber Du irrst Dich leider, das Grundgesetz steht über den anderen Gesetzen. Vertragsfreiheit ist dort klar festgeschrieben.
Also gibt es auch im BGB wenig Freiraum, denn denn es wird die Gegenseite sofort eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Ich selbst hätte früher vielleicht auch gedacht, das manches einfach zu ändern wäre, aber ich habe jetzt erst das erste Semester hinter mir, und stelle fest, was ich früher gedacht habe, war eine Träumerei.
Eine Einschränkung des GG, bedarf schon sehr genauer Begründung, wie es z.B. durch die Handwerksordnung im Falle des Meisterzwanges ist.

Die zugesicherte Vertragsfreiheit bietet auch dem Verbraucher auf der einen Seite Vorteile, aber auch Nachteile, wobei keiner eigentlich gezwungen wird einen Vertrag mit Versicherung XY abzuschließen, zumindest war bei mir noch keiner aus der Versicherungsbranche da, und hat mir die Pistole auf die Brust gesetzt, mit den Worten unterschreibe oder ich drücke ab.

Anders schaut es mit der GUV aus, hier haben die Arbeitgeber keine andere Wahl, und eigentlich stimmen hier die Sozialgesetze, bis auf den Punkt, das hier die Rechtssprechung ein Eigenleben entwickelt hat, und das das Opfer hier nicht auf Zeit spielen kann. Zudem das es sich hier um eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes handelt, keine Aufsicht richtig zuständig ist, um hier die Überwachung der Gesetze, welche eigentlich eingehalten werden müsste, das Überwacht und wirksam rügen kann.
Meine private PUV war die Allianz, und die hat mehr als erwartet bezahlt. jedoch was sind 50 tsd €, wenn es um einen Schaden geht, der einen beruflich auf Dauer Probleme bereiten wird, und sich die GUV nach Möglichkeit aus der Verantwortung stiehlt, auch wenn unsere Arbeitgeber gar keine Alternative haben, eine andere Versicherung zur Absicherung abzuschließen, privat hast Du die Wahlmöglichkeit (sofern nicht Geiz ist Geil, die Gedanken vernebelt), wenn man sich die AGBs vorher durchliest und nicht blindlings die Unterschrift unter den Vertrag setzt.
Und ich setze Voraus, das ein mündiger Bürger, auch des lesens und verstehens mächtig ist, um heraus zu lesen, was er unterschreibt. Kibi hat es nur angesprochen, das wir Verbraucher keine Möglichkeit auf Mitgestaltung der Spielregeln (AGBs) haben, aber wir können die AGBs lesen, und dann die Unterschrift verweigern.
Mag sein das ich da altmodisch bin, vor kurzem hatte ich wieder mal einen Klingelputzer vor der Türe, der wollte mir eine eine BU andrehen, nach dem ich ihm sagte, lasse mal den Vertrag mit den AGBs da, danach habe ich mir mal die Zeit genommen, diese in aller Ruhe zu lesen. Nach dem er mich Montag angerufen hat, ob ich will, sagte ich ihm auch, "nö, wozu, ich habe einen kaputten Fuß, Arthrose in meiner Schulter und schon seit ewig einen Bandscheibenschaden", was bringt mit bei den Ausschlüssen dann eine BU?
Nur zum zahlen ist mir das Geld zu schade, bei den Vorschäden. Aber es gibt auch Versicherungen mit der sprichwörtlichen Vollkasko, nur dafür bezahlt man dann halt seine 400€ im Monat für den Fall der Fälle, und das ist nun mal zu viel. Ein Eingriff hier des Gesetzgebers würde nichts anderes bedeuten, das jeder dann in Zukunft halt solche Beiträge bezahlen würde, und damit es sich wieder die meisten nicht leisten könnten.

Das heißt nicht, das ich gegen solche Versicherungen bin, wenn meine Kinder 16 sind, dann schließe ich spätestens eine für meine Kinder eine ab, denn da sollten noch keine Vorschäden sein. Aber auch dann werde ich erst mal die Bedienungen erst mal durchlesen, und nicht die billigste wird den Zuschlag erhalten.

Nur wo ich wirkliche Probleme sehe, ist die GUV, die können machen was sie wollen, und wenige können es sich leisten ihren gesetzlichen Rechte bis zu Schluss durchzusetzen, meist geht hier vielen die Luft aus, auch wenn man recht hätte.
Ich könnte es mir auch max 2 Jahre leisten, mit der BG einen Rechtsstreit auszufechten, aber dann müsste ich auch schauen, was ich machen könnte, viele können das nicht mal. Und da sehe ich eher das Problem., wir haben in der Theorie Gesetze, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
 
ich bin nicht Kibi, aber Du irrst Dich leider, das Grundgesetz steht über den anderen Gesetzen. Vertragsfreiheit ist dort klar festgeschrieben.
Also gibt es auch im BGB wenig Freiraum, denn denn es wird die Gegenseite sofort eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
...
Die zugesicherte Vertragsfreiheit bietet auch dem Verbraucher auf der einen Seite Vorteile, aber auch Nachteile, wobei keiner eigentlich gezwungen wird einen Vertrag mit Versicherung XY abzuschließen...

Hallo Reini,
auch wenn du nicht Kibi bist antworte ich dir gerne.
Natürlich steht das Grundgesetz formal über den anderen Gesetzen, wobei ich mich da in Praxis oft frage wo z.B. die Menschen würde von Unfall bzw. Versicherungsopfern bleibt, gerade auch wenn man sieht welchen Verhalten der Versicherungen die Gerichte bewußt zulassen.
Aber diesen Exkurs möchte ich hier nicht weiterführen, weil er nicht zu diesem Thread paßt.
Um wieder auf deinen Einwand mit der Einschränkung der Vertragsfreiheit zurück zu kommen, da gibt es jetzt schon genug gegen die niemand versucht hat eine Verfassungsbeschwerde vorzubringen.
In den letzten Jahren gab es im VVG durchaus einige verbraucherfreundliche Änderungen und Einschränkungen.
Und die Mindestvertragslaufzeit ist z.B. bei ganz vielen Verträgen auf 2 Jahre begrenzt. Thema Telekommunikation. Das ist eine Einschränkung!
Achja erinnerst du dich noch an Zeiten als in der BU die Versicherungsbedingungen starr vorgegeben wurden im VVG und nicht so frei wie heute geregelt werden konnten?
Also so viel zum Thema in der praktischen Ausführung. Du übersiehst nämlich bei deinen Ausführungen u.a. dass die Vertragsfreiheit sicher nicht zu den wichtigsten Grundrechten gehört.
Und dann gäbe es auch noch für den Staat viele Möglichkeiten über die ZPO so dass die Einhaltung von Verträgen für den Verbraucher einfacher durchzusetzen ist.

Und zum Schluß, wer zwingt mich Verträge abzuschließen? Der Staat!
Bei der BU indirekt, dadurch dass die Leistungen in den gesetzlichen Sozialversicherungen soweit zurückgefahren wurden, dass die private BU mittlerweile de facto ein Muß ist, wenn man nach dem entsprechenden Stichtag geboren ist!
Und die KFZ-HV z. B. ist ohnehin eine Pflichtversicherung!

VG DH
 
Hallo DieHard, hallo reini,

auch wenn es in Bezug auf des GG weder hier noch ganz allgemein auszudiskutieren ist, aber so manche Einschränkungen aber auch (fast unmögliiche) Möglichkeiten gibt es auch hier. Und die werden seit jeher nach Mehrheiten- und Standesinteressen genutzt.

Mal auf folgende Aussagen bezogen:

... das Grundgesetz steht über den anderen Gesetzen.

Also gibt es auch im BGB wenig Freiraum,
...
Ich selbst hätte früher vielleicht auch gedacht, das manches einfach zu ändern wäre, aber ich habe jetzt erst das erste Semester hinter mir, und stelle fest, was ich früher gedacht habe, war eine Träumerei.
Eine Einschränkung des GG, bedarf schon sehr genauer Begründung, wie es...

Das GG gibt den Rahmen aller Gesetze vor. Sie müssen mit dem GG vereinbar sein. Einschränkende Massnahmen müssen vereinfacht gesagt GG-rechtlich begründet sein und sich auch darauf beziehen können. Auch jedes Gesetz muss sich auf Vorgaben des GG beziehen können.

Das ist aber, nicht nur, aber auch, was das BGB betrifft, in einem Spielraum, der in der verfügbaren Bandbreite seit jeher einseitig ausgeprägt ist. Anzurechnen und nicht umsonst sind in bestimmten Zeiten mit entsprechender Besetzung des BGH Auslegungen gerade im Bereich des BGB erst im Sinne der Verbraucher ausgelegt worden.
Ich habe es auch erst später verstanden, dass mein damaliger Mentor in etwa meinte: seht euch das BGB an, den Begriff des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Zeit der Entstehung und was zu dieser Zeit das Bürgertum darstellte.

Ich weiss ja nicht, welche Fachrichtung reini mit seinem ersten Semester meint, aber mach' Dir darüber auch mal Gedanken. Es ist nicht nur Träumerei, es ist der Wille zur Entschlossenheit für etwas, von dem man überzeugt ist.

Und eine Änderung des GG braucht nicht nur eine gute Begründung. Es braucht - je nach Artikel und Bereich - eine Mehrheit, oft auch eine 2/3-Mehrheit. Sonst würde es wohl auch ständigen Änderungen ausgeliefert sein, was ja wirklich auch nicht in unserem Sinn wäre.


Gruss

Sekundant
 
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