oerni
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Samuel Kochs Unfall bei 'Wetten, dass..?' als Arbeitsunfall?
2010 erlitt Samuel Koch einen Unfall bei Wetten, dass..?. Jetzt befasst sich das BSG mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelte.
Wie das BSG mitteilte, hatte Koch im Jahr 2020 beantragt, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg. Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als "Beschäftigter" oder "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII scheide aus. Koch sei nicht als Beschäftigter oder wie ein Beschäftigter tätig geworden. Er habe vielmehr als eigener Regisseur agiert, sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert.
Könnte auch für andere Fälle im Sozialrecht wichtig werden.
