Teilerfolg von S. Koch

oerni

Erfahrenes Mitglied

Wie das BSG mitteilte, hatte Koch im Jahr 2020 beantragt, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg. Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als "Beschäftigter" oder "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII scheide aus. Koch sei nicht als Beschäftigter oder wie ein Beschäftigter tätig geworden. Er habe vielmehr als eigener Regisseur agiert, sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert.

Könnte auch für andere Fälle im Sozialrecht wichtig werden.
 
Hallo @oerni

Die Meldung hatte ich auch zur Kenntnis genommen.
Was ich nicht verstehe, ist dein Titel „Teilerfolg“. Wienkommstbdu zu dieser Einschätzung?

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

die Einschätzung des Teilerfolg - im Grunde war die Ausgangslage KEIN Arbeitsunfall.
Jetzt hat das BSG die Auswertung wieder an das LSG zurück gegeben, darin dürfte es zumindest aktuell ein TEILERFOLG sein.

Zu welchem Urteil es am Ende kommen wird, steht noch in den "Sternen"
 
Hallo Oerni,
das BSG sagt eigentlich nur, dass das LSG nicht geprüft hat, ob ein unversicherter Unternehmer durch einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer geschädigt wurde. Aus diesem Grund ist es zurückgegeben worden. Ob dies ein Teilerfolg ist? Das Konstrukt, das hier benutzt wird ist meiner Meinung nach völlig absurd und ich frage mich mal wieder, warum wir GEZ bezahlen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Zitat: ... wir GEZ zahlen?
Das frage ich mich schon seit Jahrzehnten - aber auch hier sind wir machtlos das zu ändern.

Schauen wir einfach mal, wie das LSG den Fall behandelt.

Auf der anderen Seite ist es doch so, dass die gesetzlichen UV Träger jährlich ca. 40-60 Millionen Kosten die durch
Arbeitsunfall oder Berufserkrankung entstehen, an die Krankenversicherung und Rentenkasse weitergeben.
 
Hallo! Ich wundere mich ein bisschen, dass ihr das wie selbstverständlich durchwinkt. Für mich ist jemand, der sich - mit seinen Freunden und Bekannten - bei dieser Sendung anmeldet und letztlich von seinem Vater verletzt wird, kein Unternehmer. Weder ein richtiger noch ein Wie-.

Da sitzen gute Juristen, die das so drehen möchten, aber ich müsste am Rechtsstaat zweifeln, wenn Herr Koch hierfür von einer BG entschädigt würde. :)
LG Gudrun
 
Mich verwundert es, dass das ZDF die Kandidaten und deren Helfer nicht versichert hat.

Es gab viele Wetten, die schon gefährlich für die Kandidaten und manchmal auch Zuschauer waren.

Für alles gibt es in Deutschland Gesetze, hier anscheinend nicht.

LG KS1973
 
Hallo! An dieser Stelle bin ich ganz bei @seenixe: wieso soll der GEZ-Gebührenzahler eine Versicherung tragen?
Für mich ist es ein klarer Fall für eine private Unfallversicherung. Herr Koch hat letztlich sowas wie eine Mutprobe gemacht und sich dabei verletzt. Das ist tragisch und ich fühle voll mit ihm. Mein Mitgefühl unterscheidet sich aber nicht von dem mit einem S-Bahnsurfer oder einem Freizeitsportler. Und für letztgenannte springt die Gemeinschaft ganz klar nicht ein. Wieso also bei Herrn Koch?
LG Gudrun
 
Hallo @HWS-Schaden. Dich speziell habe ich nicht gemeint, weil du dich überhaupt nicht positioniert hast.

Ich muss gestehen, dass ich den Fall Koch schon seit vielen Jahren kritisch verfolge und er mir in vielerlei Hinsicht so gar nicht gefällt. Der junge Mann hatte seinen total bescheuerten Unfall ziemlich zeitgleich mit dem Unfall des Sohnes einer Freundin, der mit seinen Freunden Volleyball gespielt hat und sich dabei die Wirbelsäule gebrochen hat. Beide Verunfallten sind heute etwa gleich alt und haben - so mein Laienwissen - einen vergleichbaren Zustand.

Ihr (hier fühl dich bitte konkret angesprochen , @HWS-Schaden) wisst besser als ich, dass der junge Mann aus der Volleyball-Sache nur eine absolute Basis-Absicherung bekommt und die Familie das stemmen muss. So auch bei Herrn Koch, der aber zusätzlich lukrative Zahlungen aus GEZ-Töpfen bekommen hat. Und eine Anstellung beim Theater. Das finde ich völlig okay, weil er ja bekanntlich auch einen gewissen Voyeurismus befriedigt und das unterhält den Einen oder Anderen.

Allerdings endet mein Verständnis, wenn Gesetze gebogen werden sollen. Und so wirkt es auf mich. Es gibt so viele beruflich Geschädigte, die keine Entschädigung bekommen, da kann mE nicht einfach jemand so tun als hätte er einen Beruf ausgeübt und dann entschädigt werden. Zu meinem Glück sahen das die Gerichte bisher auch so, sonst hätte ich schon zweifeln müssen. :)

LG Gudrun
 
Hallo @HWS-Schaden, deine Nachfrage ist völlig unnötig, denn es gibt außer dir nur zwei User, die geschrieben hatten, @oerni und @seenixe. Mit beiden Usern habe ich mich schon unterhalten und schätze insbesondere @seenixe für ihre fachlich-fundierten und konstruktiven Beiträge. Die Beiträge von @oerni kann und möchte ich nicht beurteilen.

@oerni sprach von einem Teilerfolg, @seenixe von den GEZ-Gebühren. Sowohl Erfolg als auch GEZ-Gebühren gingen in eine Richtung, die ich als durchwinken verstanden habe. Bei Erfolg hast du es selbst auch angesprochen. Bei den GEZ-Gebühren sah ich den Zusammenhang nicht so recht.

Noch Fragen? :)

LG Gudrun
 
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